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Renten­ver­si­cherung

Rente auf falsches Konto überwiesen: Rentner hat Anspruch auf Zahlung

Was kann man tun, wenn eine Behörde Zahlungen auf ein falsches Konto überweist? © Quelle: ollo/gettyimages.de

Wer Rente bezieht, kann sich einen Ausfall meist nicht leisten. Was passiert, wenn man der Renten­ver­si­cherung aus Versehen eine falsche Bankver­bindung angegeben hat und die Renten­zahlung dann auf ein falsches Konto überwiesen wird? Kann man seine Rente trotzdem verlangen?

Wer einer Behörde aus Versehen eine falsche Bankver­bindung mitteilt, hat ein Problem, denn Zahlungen wie beispielsweise Renten werden dann auf ein falsches Konto gebucht. Betroffene dürfen aber verlangen, dass die Behörde die Zahlung rückgängig macht und diese auf das richtige Konto überweist.  

Das können Betroffene sogar in einem Eilver­fahren durchsetzen. Die Voraus­setzung dafür ist aber, dass sie der Behörde schnell die korrekte Bankver­bindung mitgeteilt haben. Die Arbeits­ge­mein­schaft Sozialrecht des Deutschen Anwalt­vereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Sozial­ge­richts Koblenz am 8. April 2016 (AZ: S 1 R 291/16 ER).

Falsches Konto für Rente angegeben: Wird die Renten­zahlung zurück­über­wiesen?

Der Fall: Vor der Renten­zahlung für März 2016 gab der Rentner der Service-Stelle der irrtümlich eine fehlerhafte IBAN an. Als er seinen Fehler bemerkte, korrigierte er dieses Versehen sowohl telefonisch als auch schriftlich unter Vorlage einer entspre­chenden Bestätigung seiner Bank. Dadurch war die Service-Stelle noch vor der anstehenden Renten­zahlung über die richtige Bankver­bindung informiert.

Gleichwohl überwies der Renten­ver­si­che­rungs­träger die Rente auf das ursprünglich angegebene falsche Konto, das tatsächlich existierte. Als der Rentner merkte, dass die Renten­zahlung fehlte, monierte er dies beim Renten­ver­si­che­rungs­träger.

Dieser meinte aber, der Rentner sei schuld. Er könne sich das Geld bei dem falschen Empfänger selbst besorgen. Damit war der Rentner, der für seine Lebens­führung nahezu kein Geld mehr hatte, nicht einver­standen und beantragte den Erlass einer einstweiligen Anordnung.

Renten­zahlung auf falsches Konto: Mit Anwalt gegen den Renten­ver­si­che­rungs­träger und zum Erfolg

Der Rentner hatte Erfolg. Nach Auffassung des Sozial­ge­richts ist der Renten­ver­si­che­rungs­träger verpflichtet, die Renten­zahlung unverzüglich auf das richtige Konto des Rentners zu überweisen. Der Mann sei eben nicht verant­wortlich für die Fehlbuchung, da er das richtige Konto noch rechtzeitig mitgeteilt habe. Ihm sei es angesichts seiner finanziellen Situation auch nicht zumutbar, noch länger auf seine Rente zu warten.

Auch gegen vermeintlich „große“ Gegner kann man sich mit anwalt­licher Hilfe erfolgreich durchsetzen. Dabei helfen im Sozialrecht versierte Anwältinnen und Anwälte. Diese in der Nähe findet man in der Anwaltssuche.

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red/dpa
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Alters­vorsorge Geld Rente Renten­ver­si­cherung

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