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Soziales

Krankenkasse muss Gebärden­sprachkurs bei Taubheit bezahlen

Gebärdensprache - meist lernen sie nur Gehörlose und deren Familien. © Quelle: humonia/gettyimages.de

Deutschland hinkt auf dem Gebiet der Gebärden­sprache anderen Ländern wie etwa den USA hinterher. Die Kenntnis ist wenig verbreitet. Meist erlernen die Sprache nur Gehörlose und deren Verwandte. Wer trägt eigentlich die Kosten eines solchen Sprach­kurses?

Zumindest für die Betroffenen selbst herrscht einigermaßen Klarheit: Die gesetz­lichen Kranken­kassen müssen bei Bedarf für Kosten von Sprach­kursen zum Erlernen der Gebärden­sprache aufkommen – auch schon vor der endgültigen Taubheit. Die Arbeits­ge­mein­schaft Sozialrecht des Deutschen Anwalt­vereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Sozial­ge­richts Koblenz vom 1. März 2016 (AZ: S 14 KR 760/14).

Antrag auf Kosten­übernahme für Erlernen der Gebärden­sprache

Der Fall: Geklagt hatte ein Mann, der an einer nicht heilbaren Hörstörung leidet. Sein Arzt bescheinigte ihm, dass diese mit hoher Wahrschein­lichkeit zur Taubheit führen würde. Darum wollte der Mann rechtzeitig die Gebärden­sprache erlernen. Aus ärztlicher Sicht ist dies auch sinnvoll: Es ist wichtig, sich möglichst frühzeitig, noch vor dem Eintreten vollständiger Taubheit, mit der Gebärden­sprache vertraut zu machen.

Zunächst übernahm die Krankenkasse auch die Kosten entspre­chender Sprachkurse. Als sie sich weigerte, weitere Kosten zu übernehmen, klagte der Mann. Die Krankenkasse meinte, die Gewährung von Sprach­kursen gehöre nicht zum Leistungs­katalog der gesetz­lichen Kranken­kassen.

Gericht: Krankenkasse muss Gebärden­spra­chenkurs bezahlen

Der Mann war bei Gericht erfolgreich. Nach Auffassung des Sozial­ge­richts ist die Krankenkasse leistungs­pflichtig und deshalb zur Kosten­übernahme verpflichtet. Das Gericht stufte die Teilnahme an solchen Kursen als Kranken­be­handlung ein. Für solche notwendigen Behand­lungen müssten die Kranken­kassen aufkommen. Hier liege ein Fall medizi­nischer Notwen­digkeit vor, so das Gericht.

Dieser Fall zeigt deutlich, dass man nicht jede Entscheidung der Krankenkasse hinnehmen muss. Über die rechtlichen Möglich­keiten klärt ein Sozial­rechts­anwalt auf. Hier finden Sie einen passenden Rechts­beistand.

Datum
Aktualisiert am
26.04.2016
Autor
red/dpa
Bewertungen
3305
Themen
Gesundheit Krankenkasse Kranken­ver­si­cherung Krankheit

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