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Ruhestand

Von Steuern bis Krankenkasse: Tipps für Rentner, die im Ausland leben

Im Ruhestand: Viele deutsche Rentner zieht es in andere Länder wie die Schweiz oder Spanien. © Quelle: Alistair Berg/gettyimages.de

Wer mit dem Gedanken spielt, als Rentner ein anderes Land zu ziehen und dort dauerhaft zu leben, sollte sich im Vorfeld beraten lassen. So sollten Senioren sich zum Beispiel erkundigen, welche Folgen ein Umzug ins Ausland für ihre Rente hat, aber auch für ihre Kranken- oder Pflege­ver­si­cherung. Ruheständler müssen auch bedenken, dass sie auf ihre Alters­bezüge Steuern zahlen müssen. Ein Überblick über die wichtigsten Fragen.

Von einem Alters­ru­hesitz im Ausland träumen viele deutsche Senioren – und manche von ihnen schaffen den Sprung tatsächlich: Sie packen die Umzugs­kisten, geben ihre gewohnte Umgebung in Deutschland auf und ziehen in nahe oder ferne Länder - und zwar dauerhaft.

Rund 229 000 Renten wurden 2015 Monat für Monat an Deutsche überwiesen, die ihren Ruhestand im Ausland verbringen. 2014 waren es noch 225 000 Renten. Diese Zahlen nennt Dirk von der Heide von der Deutschen Renten­ver­si­cherung Bund in Berlin. Nach Angaben der Renten­ver­si­cherung zieht es ältere Deutsche innerhalb Europas vor allem in die Schweiz, gefolgt von den Ländern Österreich und Spanien. Außerhalb Europas liegen die USA an erster Stelle der Lieblings­länder deutscher Rentner, gefolgt von Kanada und Australien.

Senioren: Wie kann man im Ausland seine Rente beziehen?

Nach der Deutschen Renten­ver­si­cherung Bund und ihres Sprechers Dirk von der Heide erfolgen die Renten-Überwei­sungen ins Ausland in aller Regel ohne Kürzungen. Einschrän­kungen könne es aber in Ausnah­me­fällen geben. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Vertriebene oder Spätaus­siedler ihre Alters­bezüge nach dem Fremdren­ten­gesetz erworben haben. Es empfiehlt sich also, die eigene Situation zu klären und sich beraten zu lassen.

Ruhestand im Ausland: Welche Regeln gelten bei der privaten Alters­vorsorge?

Auch ihre private Alters­ver­sorgung müssen Rentner vor einer dauerhaften Verlagerung ihres Wohnsitzes von Deutschland in ein anderes Land im Auge haben. Ältere müssen zwar nicht mehr - wie es bis vor einigen Jahren der Fall war - staatliche Riester-Förderungen wie Zulagen oder Steuer­ersparnisse zurück­zahlen, wenn sie ins Ausland ziehen. Dies gilt aber nur in der Europäischen Union. Zieht ein Rentner in ein Land, das nicht zu Europa gehört, muss er die etwa über die Riester-Rente erhaltenen Zulagen vollständig zurück­zahlen.

Ruhestand: Müssen im Ausland lebende Rentner Steuern zahlen?

Bedenken müssen Ruheständler auch, dass auf ihre Renten Steuern fällig werden, selbst wenn sie nicht in Deutschland leben. Grundsätzlich fallen auf die Alters­bezüge dieser  Senioren genauso hohe Steuern an wie auf die von Rentnern in Deutschland. Allerdings gibt es für im Ausland lebende Ältere Nachteile. Sie können zum Beispiel keinen Steuer­frei­betrag nutzen. Auch andere Steuer-Vorteile wie das Ehegat­ten­splitting entfallen. Auch können sie nicht Sonder­ausgaben und außerge­wöhnliche Belastungen steuer­mindernd abziehen.

Faktisch kommt es somit bereits ab dem ersten Euro bei den deutschen Alters­bezügen zur Pflicht, Steuern zu zahlen. Um doch noch in den Genuss von Steuer­vor­teilen zu kommen, können Rentner einen Antrag auf unbeschränkte Steuer­pflicht stellen. Ob sie die  Voraus­set­zungen erfüllen, sollten sie mit Hilfe eines Rechts­an­waltes klären. Dieser kann sie auch darüber informieren, ob Deutschland mit dem Land, in dem der Senior künftig leben will oder bereits lebt, ein Abkommen geschlossen hat, wonach man die Alters­bezüge dort versteuern kann.

Ruhestand im Ausland: Regeln für die Kranken­ver­si­cherung

Wer als Ruheständler in ein Land innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) zieht, bleibt Mitglied in der gesetz­lichen Kranken­ver­si­cherung in Deutschland. Das setzt voraus, dass Senioren nur eine Rente der deutschen Renten­ver­si­cherung beantragt haben und erhalten. Außerdem dürfen sie im neuen Wohn-Land keinen eigenen Leistungs­an­spruch etwa aufgrund einer Beschäf­tigung haben.

Ältere, die Mitglied der gesetz­lichen Kranken­ver­si­cherung sind, können sich im EWR bei einem Kranken­ver­si­che­rungs­träger am neuen Wohnort registrieren lassen. Hierfür bekommen sie von der deutschen Krankenkasse eine entspre­chende Anspruchs­be­schei­nigung. Rentnern stehen im neuen Wohnstaat allerdings längst nicht die gleichen Leistungen wie in Deutschland zu. Maßgeblich ist das im Wohnstaat geltende Recht. Der Senior hat Zuzahlungen und Eigenanteile am neuen Wohnstaat zu leisten wie eine dort gesetzlich versicherte Person.

Für Mitglieder der privaten Kranken­ver­si­cherung ändert sich nichts. Sie bekommen weiterhin die Leistungen nach deutschem Standard. Sind allerdings Behand­lungen teurer als in Deutschland, müssen sie den verblei­benden Teil mitunter aus eigener Tasche bezahlen. Auch hier lohnt es sich also, sich vorab beraten zu lassen.

Was gilt bei der Pflege­ver­si­cherung, wenn man als Rentner ins Ausland zieht oder dort wohnt?

Die Ansprüche aus der Pflege­ver­si­cherung sind für gesetzlich wie privat Versicherte nach Art und Umfang gleich. Leben pflege­be­dürftige Ältere dauerhaft im Ausland, können sie von den Leistungen der Pflege­ver­si­cherung nur das Pflegegeld nutzen. Dies wird zeitlich unbegrenzt in allen Ländern des EWR  und in der Schweiz gezahlt. Sachleis­tungen, die die Pflege­ver­si­cherung ebenfalls vorsieht, stehen Rentner im Ausland nicht zu.

Datum
Aktualisiert am
14.09.2016
Autor
dpa/red
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Themen
Ausland Rente Renten­ver­si­cherung Riestern Steuern

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