
Von einem Altersruhesitz im Ausland träumen viele deutsche Senioren – und manche von ihnen schaffen den Sprung tatsächlich: Sie packen die Umzugskisten, geben ihre gewohnte Umgebung in Deutschland auf und ziehen in nahe oder ferne Länder - und zwar dauerhaft.
Rund 229 000 Renten wurden 2015 Monat für Monat an Deutsche überwiesen, die ihren Ruhestand im Ausland verbringen. 2014 waren es noch 225 000 Renten. Diese Zahlen nennt Dirk von der Heide von der Deutschen Rentenversicherung Bund in Berlin. Nach Angaben der Rentenversicherung zieht es ältere Deutsche innerhalb Europas vor allem in die Schweiz, gefolgt von den Ländern Österreich und Spanien. Außerhalb Europas liegen die USA an erster Stelle der Lieblingsländer deutscher Rentner, gefolgt von Kanada und Australien.
Senioren: Wie kann man im Ausland seine Rente beziehen?
Nach der Deutschen Rentenversicherung Bund und ihres Sprechers Dirk von der Heide erfolgen die Renten-Überweisungen ins Ausland in aller Regel ohne Kürzungen. Einschränkungen könne es aber in Ausnahmefällen geben. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Vertriebene oder Spätaussiedler ihre Altersbezüge nach dem Fremdrentengesetz erworben haben. Es empfiehlt sich also, die eigene Situation zu klären und sich beraten zu lassen.
Ruhestand im Ausland: Welche Regeln gelten bei der privaten Altersvorsorge?
Auch ihre private Altersversorgung müssen Rentner vor einer dauerhaften Verlagerung ihres Wohnsitzes von Deutschland in ein anderes Land im Auge haben. Ältere müssen zwar nicht mehr - wie es bis vor einigen Jahren der Fall war - staatliche Riester-Förderungen wie Zulagen oder Steuerersparnisse zurückzahlen, wenn sie ins Ausland ziehen. Dies gilt aber nur in der Europäischen Union. Zieht ein Rentner in ein Land, das nicht zu Europa gehört, muss er die etwa über die Riester-Rente erhaltenen Zulagen vollständig zurückzahlen.
Ruhestand: Müssen im Ausland lebende Rentner Steuern zahlen?
Bedenken müssen Ruheständler auch, dass auf ihre Renten Steuern fällig werden, selbst wenn sie nicht in Deutschland leben. Grundsätzlich fallen auf die Altersbezüge dieser Senioren genauso hohe Steuern an wie auf die von Rentnern in Deutschland. Allerdings gibt es für im Ausland lebende Ältere Nachteile. Sie können zum Beispiel keinen Steuerfreibetrag nutzen. Auch andere Steuer-Vorteile wie das Ehegattensplitting entfallen. Auch können sie nicht Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen steuermindernd abziehen.
Faktisch kommt es somit bereits ab dem ersten Euro bei den deutschen Altersbezügen zur Pflicht, Steuern zu zahlen. Um doch noch in den Genuss von Steuervorteilen zu kommen, können Rentner einen Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht stellen. Ob sie die Voraussetzungen erfüllen, sollten sie mit Hilfe eines Rechtsanwaltes klären. Dieser kann sie auch darüber informieren, ob Deutschland mit dem Land, in dem der Senior künftig leben will oder bereits lebt, ein Abkommen geschlossen hat, wonach man die Altersbezüge dort versteuern kann.
Ruhestand im Ausland: Regeln für die Krankenversicherung
Wer als Ruheständler in ein Land innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) zieht, bleibt Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland. Das setzt voraus, dass Senioren nur eine Rente der deutschen Rentenversicherung beantragt haben und erhalten. Außerdem dürfen sie im neuen Wohn-Land keinen eigenen Leistungsanspruch etwa aufgrund einer Beschäftigung haben.
Ältere, die Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung sind, können sich im EWR bei einem Krankenversicherungsträger am neuen Wohnort registrieren lassen. Hierfür bekommen sie von der deutschen Krankenkasse eine entsprechende Anspruchsbescheinigung. Rentnern stehen im neuen Wohnstaat allerdings längst nicht die gleichen Leistungen wie in Deutschland zu. Maßgeblich ist das im Wohnstaat geltende Recht. Der Senior hat Zuzahlungen und Eigenanteile am neuen Wohnstaat zu leisten wie eine dort gesetzlich versicherte Person.
Für Mitglieder der privaten Krankenversicherung ändert sich nichts. Sie bekommen weiterhin die Leistungen nach deutschem Standard. Sind allerdings Behandlungen teurer als in Deutschland, müssen sie den verbleibenden Teil mitunter aus eigener Tasche bezahlen. Auch hier lohnt es sich also, sich vorab beraten zu lassen.
Was gilt bei der Pflegeversicherung, wenn man als Rentner ins Ausland zieht oder dort wohnt?
Die Ansprüche aus der Pflegeversicherung sind für gesetzlich wie privat Versicherte nach Art und Umfang gleich. Leben pflegebedürftige Ältere dauerhaft im Ausland, können sie von den Leistungen der Pflegeversicherung nur das Pflegegeld nutzen. Dies wird zeitlich unbegrenzt in allen Ländern des EWR und in der Schweiz gezahlt. Sachleistungen, die die Pflegeversicherung ebenfalls vorsieht, stehen Rentner im Ausland nicht zu.
- Datum
- Aktualisiert am
- 14.09.2016
- Autor
- dpa/red