Nur wenige Menschen befassen sich mit der Frage, wie sie ärztlich behandelt werden wollen, wenn sie schwer krank werden oder einen Unfall erleiden. Daher besitzen aktuell nur rund 28 Prozent der Bundesbürger eine Patientenverfügung, wie eine repräsentative Umfrage des Vereins VorsorgeAnwalt von 2014 zeigt. Immerhin planen 34 Prozent der Befragten, in näherer Zukunft ein solches Dokument zu verfassen. Es sind vor allem ältere Menschen, die Patientenverfügungen aufsetzen, und eher Frauen als Männer.
Warum sollte man eine Patientenverfügung verfassen?
Eine Patientenverfügung sollte man verfassen, bevor der "Ernstfall" eintritt, man geistig und körperlich also noch gesund ist. Mit einer Patientenverfügung sorgt man für den Fall vor, dass man schwer erkrankt und nicht mehr selbst darüber entscheiden kann, wie man dann medizinisch behandelt werden will. Ärzte und Verwandte sind an die in einer Patientenverfügung niedergeschriebenen Behandlungswünsche gebunden. Allerdings müssen diese Wünsche rechtlich erlaubt sein. Dem Wunsch beispielsweise nach aktiver Sterbehilfe dürfen Mediziner nicht nachkommen, diese ist in Deutschland verboten.
Eine Patientenverfügung kann man schriftlich oder am Computer verfassen. Ihre Inhalte darf man jederzeit widerrufen, auch mündlich ist dies möglich.
Patientenverfügung: Muster und Vordrucke aus dem Internet?
Wer eine Patientenverfügung aufsetzen möchte, sollte sich zuvor eingehend Gedanken darüber machen, was Krankheit und Sterben für ihn bedeuten und wie diese Situationen im Ernstfall für ihn aussehen sollen. Da jeder Mensch dazu andere Vorstellungen und Wünsche hat, sollte sich diese Individualität auch in der Patientenverfügung zeigen. Es ist daher ratsam, auf Muster oder Vordrucke für Patientenverfügungen aus dem Internet zu verzichten.
Wie muss eine Patientenverfügung formuliert sein?
Damit Ärzte und Verwandte die Wünsche eines Patienten umsetzen können, sollte eine Patientenverfügung so genau wie möglich verfasst sein und detailliert beschreiben, in welcher Situation welche ärztliche Behandlung greifen soll. Es empfiehlt sich also, in einer Patientenverfügung Anordnungen für jedes mögliche Szenario zu treffen.
Besonders wichtig ist bei der Beschreibung möglicher Szenarien, genau zu formulieren. „Es reicht nicht, zu schreiben: ‚Ich möchte nicht an Schläuchen hängen‘“, sagt dazu der Münchener Rechtsanwalt Dr. Rudolf Ratzel von der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Solche Sätze nützen wenig, denn sie beschreiben die Situation nicht genau genug. „Eine gute Ergänzung ist in diesem Fall: ‚Wenn man sehr wahrscheinlich nicht wieder zu Bewusstsein kommt‘“, erläutert der Medizinrechtsexperte. „Die Patientenverfügung kann auch das er- oder verbieten bestimmter Therapie- und/oder pflegerischer Maßnahmen enthalten.“
Wie wichtig genaue Formulierungen in Patientenverfügungen sind, hat der Bundesgerichtshof (BGH) im August 2016 in einem seiner Urteile betont und die Anforderungen an Patientenverfügungen präzisiert (AZ: XII ZB 61/16). „Von vornherein nicht ausreichend sind allgemeine Anweisungen, wie die Aufforderung, ein würdevolles Sterben zu ermöglichen oder zuzulassen, wenn ein Therapieerfolg nicht mehr zu erwarten ist", heißt es in dem Urteil der Karlsruher Richter.
Schwammige Formulierungen in Patientenverfügungen führen in der Praxis häufig dazu, dass den behandelnden Medizinern und Angehörigen nicht klar ist, wie der Patient behandelt werden möchte und wie der „mutmaßliche Wille" des Patienten aussieht.
Schwammige Formulierungen in Patientenverfügungen führen in der Praxis häufig dazu, dass den behandelnden Medizinern und Angehörigen nicht klar ist, wie der Patient behandelt werden möchte und wie der „mutmaßliche Wille" des Patienten aussieht. Dass das Handeln nach dem „mutmaßlichen Willen" eines Patienten notwendig ist, hat der BGH in einem im März 2017 veröffentlichten Beschluss vom 8. Februar 2017 klargestellt. Angesichts der genannten höchstrichterlichen Urteile empfiehlt es sich, seine Patientenverfügung zu überprüfen. Dabei helfen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.
Was ist was: Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht
Es empfiehlt sich, neben einer Patientenverfügung eine Betreuungsverfügung und eine Vorsorgevollmacht auszustellen. Mit einer Vorsorgevollmacht legt man fest, welcher Vertraute in Gesundheitsfragen für einen entscheiden darf, wenn man dies selbst nicht mehr kann. Als Vertrauensperson kommen übrigens nicht nur Familienangehörige in Frage, sondern auch gute Freundinnen oder Freunde. Ihnen sollte man mitteilen, dass man eine Patientenverfügung besitzt und wo an diese aufbewahrt. Sinnvoll ist es auch, wenn man etwa im Portemonnaie einen Hinweis auf seine Patientenverfügung bei sich trägt.
- Datum
- Aktualisiert am
- 17.09.2019
- Autor
- ime