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Erwerbs­tätige Senioren

Hinzuver­dienen im Alter: Was steuerlich zu beachten ist

Unterwegs zum Nebenjob: Wer im Alter hinzuverdient, sollte die steuerlichen Regeln beachten. © Quelle: Westend61/gettyimages.de

Viele ältere Menschen verdienen sich zu ihrer Rente etwas dazu. Dabei dürfen sie nicht außer Acht lassen: Möglicherweise müssen sie wegen der Extra-Einnahmen Steuern zahlen.

Mancher Rentner benötigt mehr Geld zur Existenz­si­cherung. Andere haben einfach noch viel Spaß am Arbeiten. Dabei sollten Ruheständler jedoch nicht vergessen: Ihre zusätz­lichen Einnahmen führen unter Umständen dazu, dass sie Steuern zahlen müssen. Die wichtigsten Fragen und Antworten:

Wann müssen Rentner Steuern zahlen?

Steuern fallen erst an, wenn die Summe aus zu versteu­erndem Renten­ein­kommen und möglichen weiteren Einkünften den steuer­lichen Grundfrei­betrag übersteigt. Dieser beträgt 2016 für Ledige 8652 Euro. Wer bislang keine Steuern zahlen musste, sollte bei neuen Nebenein­künften prüfen, ob künftig Steuern anfallen.

Arbeitende Rentner: Wie viel darf man hinzuver­dienen?

Wer mit der Regelal­ters­grenze von 67 Jahren in Rente geht, kann prinzipiell so viel hinzuver­dienen, wie er will. Werden schon vor dieser Schwelle Renten bezogen, müssen bestimmte Zuverdienst­grenzen beachtet werden. Überschreitet man diese, werden die Renten­zah­lungen anteilig gekürzt.

Senioren in der Arbeitswelt: Welche Zuverdienste sind steuerfrei?

Wer etwas steuerfrei hinzuver­dienen will, kann einen Mini-Job annehmen. Der Arbeitgeber meldet die Anstellung an und entrichtet die Steuern. Man sillte klar vereinbaren, dass man einen Mini-Job ausübt. Zwei Prozent des Zuverdiensts werden gleich direkt vom Arbeitgeber abgeführt. Die Einkünfte sind dadurch nicht mehr meldepflichtig. Ohne diese pauschale Besteuerung dagegen wird der Lohn normal zur Rente dazuge­rechnet. Die Folge: Es fallen gegebe­nenfalls Steuern an.

Rentner und Nebenjob: Wann muss eine Steuer­erklärung gemacht werden?

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, aber auch selbst­ständige Tätigkeiten sind erklärungs­pflichtig. Voraus­gesetzt, man nimmt damit mehr als 410 Euro pro Jahr ein. Das heißt aber nicht automatisch, dass auch Steuern fällig sind. Bleibt das summierte Einkommen aus der Rente und den Einkünften unter dem Grundfrei­betrag, dann wird keine Steuer fällig. Rentner, die noch in einem Anstel­lungs­ver­hältnis sind, für das eine elektro­nische Steuer­be­schei­nigung ausgestellt wird, sind regelmäßig verpflichtet, eine Steuer­erklärung zu machen. Das kann sich manchmal auch positiv auszahlen: Mit seiner Einkom­mens­steu­er­erklärung kann man dann durchaus etwas von seinen Steuern zurück­be­kommen.

Arbeiten im Alter: Was muss man bei der Steuer­erklärung beachten?

Die Erklärungs­for­mulare sind oft nicht ganz einfach zu verstehen. Es ist aber wichtig, alle Einkünfte korrekt an den richtigen Stellen einzutragen. Wer die Rente aus verschiedenen Töpfen bezieht - etwa betrieblich, gesetzlich und Riester -, muss die Zahlungen in den entspre­chenden Formularen einzeln angeben. Zahlungen aus der gesetz­lichen Renten­ver­si­cherung werden beispielsweise in das Formular R eingetragen. Löhne aus einem Angestell­ten­ver­hältnis werden im Formular N vermerkt. Wer hier Fehler macht, der zahlt am Ende unter Umständen zu viel Steuern. Panik vor der Steuer­erklärung ist aber nicht angebracht. Man sollte in Ruhe die beigefügten Erläute­rungen lesen und ohne Hektik die Formulare ausfüllen. Wer trotzdem Probleme damit hat, kann sich profes­sio­nellen Rat suchen.

Wie viel Steuern müssen Rentner zahlen, die arbeiten?

Renten werden abhängig vom Renten­ein­tritts­zeitpunkt besteuert. Wer zum Beispiel 2015 in Rente geht, muss 70 Prozent der Renten­zah­lungen versteuern. 30 Prozent sind der Renten­frei­betrag. Ein Beispiel: Die Bruttorente beträgt 10 000 Euro im Jahr. 3000 Euro wären steuerfrei, 7000 Euro müssten versteuert werden. Dieser Renten­frei­betrag bleibt immer gleich - auch wenn sich die Renten­zah­lungen erhöhen. Mit jeder Renten­er­höhung steigt der Anteil des zu versteu­ernden Einkommens.

2005 lag der Steuer­anteil noch bei 50 Prozent. 2020 werden es 80 Prozent sein, 2040 schließlich 100 Prozent. Für Rentner, die dann in den Ruhestand gehen, gibt es folglich keinen Renten­frei­betrag mehr.

Die Einkom­mens­steuer steigt progressiv. Das heißt: Je mehr verdient wird, desto mehr muss man zahlen. Sowohl absolut als auch relativ zum Einkommen. Der Steuersatz steigt gleitend und kommt ab rund 53 000 Euro bei 42 Prozent an. Der Eingangs­steu­ersatz ist bei 14 Prozent festgesetzt - dieser Anteil wird mindestens vom letztlich zu versteu­ernden Einkommen abgezogen.

Wie können arbeitende Rentner ihre Steuerlast senken?

Die Steuerlast hängt auch davon ab, welche Ausgaben in der Steuer­erklärung eingetragen werden. So können etwa Zuzahlungen zu Brillen, Zahnersatz oder Kuren steuer­mindernd angesetzt werden. Das Finanzamt errechnet dann aus allen Einnahmen abzüglich der Ausgaben die zu zahlende Steuer.

Wie alle Steuer­pflichtigen können Rentner Werbungs­kosten in ihrer Steuer­erklärung geltend machen. Wer allerdings keine Zuverdienste hat, wird in der Regel nur den Pauschal­betrag von 102 Euro geltend machen können. Bei den Sonder­ausgaben können dagegen mitunter einige Posten von der Steuer abgesetzt werden - etwa der Eigenanteil zur Kranken- und Pflege­ver­si­cherung, Zahlungen zur Haftpflicht­ver­si­cherung, Kirchen­steuer oder Spenden.

Das Gleiche gilt für den Behinder­ten­pausch­betrag oder die übrigen außerge­wöhn­lichen Belastungen oberhalb der sogenannten zumutbaren Belastung, etwa für Krankheits­kosten. Unter Umständen fällt man damit sogar wieder unter den steuer­lichen Grundfrei­betrag. Auch die familiäre Situation hat Einfluss auf die Höhe der Steuer. Bei Ehepartnern, die zusammen die Steuer­erklärung machen und das Ehegat­ten­splitting erhalten, bleibt gegebe­nenfalls mehr vom Hinzuver­dienst steuerfrei als etwa bei ledigen Rentnern.

Datum
Aktualisiert am
15.07.2016
Autor
dpa/red
Bewertungen
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Themen
Arbeit Arbeit­nehmer Rente Senioren

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