Oft haben Angehörige nach dem Tod eines nahestehenden Menschen nicht nur mit persönlicher Trauer zu kämpfen, sondern auch mit der Organisation der Beisetzung. Auch wenn alternative Bestattungsformen immer beliebter werden, entscheiden sich circa 60 Prozent aller Deutschen für die klassische Begräbnisform: Die Erd- oder auch Körperbestattung, bei der der Leichnam, traditionell in einem Sarg, in der Erde begraben wird.
Der rechtliche Rahmen für Beerdigungen ist in Deutschland grundsätzlich Sache der Bundesländer. Jedes Bundesland besitzt ein eigenes Bestattungsgesetz. Und diese unterscheiden sich untereinander oft in entscheidenden Details.
Friedhofspflicht: Bei Erdbestattung in allen Bundesländern zwingend
Eine wesentliche Gemeinsamkeit der Bestattungsgesetzgebung in den Ländern ist die Friedhofspflicht. Sie gilt für Erdbestattungen in allen Bundesländern und schreibt vor, dass man Verstorbene nur auf einer offiziell als Friedhof ausgewiesenen Fläche begraben darf.
Die Friedhofspflicht verbietet es also, seine Angehörigen im heimischen Garten oder im angrenzenden Lieblingswald zur Ruhe zu legen. Bei einer Feuerbestattung stehen Alternativen zur Verfügung. Wer seine Verstorbenen aber nicht den Flammen aussetzen möchte, muss den Leichnam in Deutschland immer innerhalb einer Friedhofsfläche beerdigen.
Sargpflicht: Schrittweise Lockerung in der Gesetzgebung
In Deutschland herrscht grundsätzlich eine Sargpflicht - Tote müssen also in einem Sarg beerdigt werden.
Die Gesetzeslage in den einzelnen Ländern hat sich aber aus Rücksicht auf die muslimische Bestattungskultur in den letzten Jahren gewandelt. Im Islam ist es vorgeschrieben, Tote nur in ein Leintuch gewickelt direkt in der Erde zu bestatten. Die Ländergesetzgebung passt sich momentan dementsprechend an – Nur vier Bundesländer, Bayern, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Sachsen-Anhalt, bestehen derzeit noch auf der Sargpflicht ohne Ausnahmeregelungen.
Bestattungsfrist: Beerdigung frühestens nach zwei Tagen
Die gesetzliche Bestattungsfrist regelt, wann ein Verstorbener beigesetzt werden darf. Hier gilt in fast allen Bundesländern bei Erdbestattungen: Sie dürfen frühestens 48 Stunden nach dem Tod durchgeführt werden. Lediglich der Stadtstaat Hamburg macht hier keine Vorgaben. Einige Länder geben außerdem eine Frist vor, in der beigesetzt werden muss. Baden-Württemberger müssen ihre Verstorbenen innerhalb von vier Tagen nach Feststellung des Todes zu Grabe tragen. Brandenburg und Thüringen setzen dafür eine Frist von 10 Tagen. Andere Bundesländer geben hier nur einen Richtwert, aber keine verpflichtende Frist an.
Wahl- und Reihengrab: Nicht nur ein Kostenunterschied
Am Begräbnis auf einem Friedhof führt bei einer Erdbestattung kein Weg vorbei. Innerhalb der Friedhofsmauern stehen allerdings verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung.
Besitzer eines sogenannten „Wahlgrabes“ können auf dem Friedhofsgelände eine freie Grabstelle auswählen. Oft werden diese Gräber als Familiengrab genutzt, da man darin mehrere Personen begraben darf. Für Wahlgräber lässt sich die Nutzungsdauer nach dem Ablauf der gesetzlichen Mindestruhezeit oft verlängern.
Dies ist bei einem „Reihengrab“ in der Regel nicht der Fall. Hier bestimmt der Friedhof auch Lage und Größe des Grabes selbst. Ein Reihengrab ist nur für Einzelpersonen geeignet. Der Preis liegt in der Regel deutlich niedriger als der für ein Wahlgrab.
Mit Absicht vergessen werden: Anonyme Erdbestattung
Wer seine Angehörigen nicht mit Grabpflege belasten oder überhaupt nicht betrauert werden möchte, kann sich für eine anonyme Bestattung entscheiden. Üblicherweise wählen Menschen mit diesem Wunsch eine Feuerbestattung, aber auch anonyme Erdbestattungen sind rechtlich erlaubt. Dabei bleibt die Grabstelle ohne Grabstein oder sonstige Kennzeichnung. Üblich ist bei einer anonymen Bestattung auch, dass sie unter Ausschluss von Trauergästen stattfindet.
Wer aber nicht komplett vergessen werden möchte, kann sich für eine abgemilderte Version entscheiden: Bei einer halbanonymen Bestattung gibt es dann zwar eine kennzeichnungsfreie Grabstelle, die Namen der Verstorbenen sind aber auf einer zentral angebrachten Tafel auf dem Friedhofsgelände zu finden.
Eine wachsende Zahl von Menschen in Deutschland entscheidet sich mittlerweile für ein anonymes Begräbnis und das vor allem wegen der Kosten. Da für die Hinterbliebenen keine Grabpflege anfällt und auch kein Grabstein notwendig ist, sind anonyme Gräber im Vergleich günstig.
Ruhezeit: Nicht für ewig, aber für lange Zeit
Liegt der Leichnam in der Erde, muss noch geklärt werden, wie lange er dort liegen bleiben darf. Auch hier legen die Bundesländer eine Mindestdauer gesetzlich fest. In der Regel liegt sie bei erwachsenen Verstorbenen zwischen 15 und 20 Jahre. Die tatsächlichen Ruhefristen können sich allerdings von Stadt zu Stadt und sogar von Friedhof zu Friedhof unterscheiden.
Nach dem Ablauf der Ruhefrist wird die Grabstelle meistens aufgelöst, eingeebnet und neu vergeben. Angehörige können die Nutzungsrechte der Grabstelle verlängern, indem Sie die in der Friedhofsordnung festgesetzte Gebühr zahlen. Das ist allerdings nur bei Wahlgräbern möglich.
Bestattungsgesetze der Länder: Der Unterschied liegt im Detail
Durch die Gesetzgebung auf Landesebene sollten sich Menschen, die ihr Begräbnis vorbereiten, beziehungsweise Angehörige von Verstorbenen, genau über die Rechtslage in ihrem jeweiligen Bundesland informieren. Denn auch wenn der gesetzliche Rahmen in Deutschland grundsätzlich sehr ähnlich ist, können die Regularien variieren und im Einzelfall einen entscheidenden Unterschied machen. Ein Anwalt für Erbrecht kann hier beratend eingreifen und die genaue lokale Rechtslage erläutern.
- Datum
- Aktualisiert am
- 03.05.2016
- Autor
- psu