In Frankreich gingen Demonstranten wochenlang auf die Straße, um die Rente mit 62 zu verhindern. Anders die Menschen etwa in Dänemark. Dort haben sich die Beschäftigten offenbar damit abgefunden, dass sie künftig viel länger werden arbeiten müssen als bisher.
So hat die dänische Regierung beschlossen, das Renteneintrittsalter im Land nach und nach anzuheben: Danach dürfen Beschäftigte bis zum Jahr 2022 erst mit 67 Jahren Rente erhalten, 2030 mit 68 Jahre. Darüber hinaus aber haben sich die großen dänischen Volksparteien darauf verständigt, die Zeit des Eintritts in den Ruhestand an die steigende Lebenserwartung zu koppeln und den Ruhestand insgesamt auf 15 Jahre zu begrenzen.
Wenn also die Lebenserwartung einer Generation 90 Jahre beträgt, müssen die Arbeitnehmer dieser Altersgruppe bis 75 Jahre arbeiten, bevor sie in den Genuss ihrer Rente kommen. Ermitteln soll die Lebenserwartung ein unabhängiges Institut, das Parlament genehmigt dann alle fünf Jahre die Anhebung des Rentenalters.
Rente in Deutschland: Wann dürfen Arbeitnehmer in den Ruhestand gehen?
In Deutschland gehen Beschäftigte aktuell mit 65 Jahren und vier Monaten in den Ruhestand (Jahrgang 1950). Demnächst steigt das Renteneintrittsalter und liegt dann bei 67 Jahren. Arbeitnehmer mit sehr vielen Beitragsjahren können unter bestimmten Bedingungen mit 63 Jahren in den Ruhestand gehen.
Wie viele Beschäftigte arbeiten über das gesetzliche Renteneintrittsalter hinaus?
Schon jetzt arbeiten einige Beschäftigte bis ins höhere Alter. Aktuell trifft das auf rund elf Prozent der 65- bis 74-Jährigen zu, wie das Statistische Bundesamt ermittelt hat (Stand Juli 2017). Wie die Zahlen zeigen, ist der Anteil derjenigen, die arbeiten obwohl sie bereits das gesetzliche Renteneintrittsalter erreicht haben, in den letzten Jahren stark gestiegen.
Dabei sind laut Studie nicht unbedingt die Senioren tätig, die nur über eine magere Altersrente verfügen. Es sind vielmehr die gut ausgebildeten Älteren mit hohen Einkommen, die nicht in den Ruhestand gehen wollen. Unter ihnen finden sich besonders viele Selbstständige, aber auch etwa Angestellte, die oft sogar noch in Vollzeit tätig sind.
Muss man aufhören zu arbeiten, wenn man in Rente geht?
Wer über das gesetzliche Renteneintrittsalter hinaus arbeiten will, darf dies tun. Rechtlich steht dem erst einmal nichts im Wege. Denn das Arbeitsverhältnis von Beschäftigten, die den gesetzlichen Beginn des Ruhestands erreichen, endet nicht unbedingt automatisch.
Zwar regeln viele Arbeits- oder Tarifverträge, dass das Arbeitsverhältnis mit dem Rentenbeginn endet, aber dies muss eben dort fixiert sein, sonst besteht das Arbeitsverhältnis über den Rentenbeginn fort.
„Wenn zum Beispiel der Arbeitsvertrag eines Beschäftigten nicht explizit festlegt, dass mit Erreichen des Rentenalters das Arbeitsverhältnis endet, darf und muss man sogar weiter tätig sein, die Pflichten aus dem Arbeitsvertrag bestehen weiterhin fort“, sagt der Wiesbadener Rechtsanwalt Jakob T. Lange von der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). „Das Arbeitsverhältnis läuft dann einfach zu den alten Konditionen weiter. Selbstverständlich steht es dem Arbeitnehmer frei, das Arbeitsverhältnis zu kündigen.“
Weiterbeschäftigung als Rentner: Vereinbarung mit dem Chef treffen
In den Fällen, in denen Arbeits- oder Tarifverträge Altersgrenzen für Beschäftigte enthalten, endet das Arbeitsverhältnis, wenn man das gesetzliche Rentenalter erreicht – es sei denn, man trifft mit dem Arbeitgeber eine andere Vereinbarung.
„Wer weiter tätig sein will, kann mit seinem Arbeitgeber einen neuen Arbeitsvertrag schließen“, sagt der Rechtsanwalt Jakob T. Lange. „Wie die Konditionen dieses neuen Vertrages aussehen, ob sie dann etwa eine Befristung des Arbeitsverhältnisses oder eine verringerte Arbeitszeit beinhalten, ist Verhandlungssache.“
Allerdings haben Beschäftigte keinen gesetzlichen Anspruch darauf, dass ihr Chef sie nach dem Rentenbeginn weiter beschäftigt und mit ihnen einen neuen Arbeitsvertrag abschließt. Er kann dies tun, muss es aber nicht.
Arbeitsrecht: Gelten für Rentner andere Regeln als für jüngere Beschäftigte?
Für arbeitende Senioren ändert sich arbeitsrechtlich nicht viel – wie für ihre jüngeren Kollegen gelten die Regeln des Arbeitsrechts. Sie haben also Anspruch auf Urlaub oder Entgeltfortzahlung, wenn sie krank werden. Auch gilt für sie das Kündigungsschutzgesetz, wenn dieses in ihrem Betrieb oder Unternehmen greift. Senioren müssen allerdings nicht mehr in die Arbeitslosenversicherung einzahlen.
- Datum
- Aktualisiert am
- 12.07.2017
- Autor
- ime/red