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Seniorenbeschäftigung

Darf man über das gesetzliche Rentenalter hinaus arbeiten?

Manche Menschen wollen auch als Rentner weiter im Büro oder Betrieb tätig sein. © Quelle: badmanproduction/gettyimages.de

Aktuell debattiert das Land über ein höheres Renten­ein­trittsalter. Experten meinen, Arbeit­nehmer sollten in Zukunft erst mit 69 Jahren in den Ruhestand gehen. Wie sehen die Regeln zum Renten­ein­trittsalter aktuell aus? Und: Darf man diese Regeln ignorieren und als Rentner weiter­ar­beiten?

In Frankreich gingen Demons­tranten wochenlang auf die Straße, um die Rente mit 62 zu verhindern. Anders die Menschen etwa in Dänemark. Dort haben sich die Beschäf­tigten offenbar damit abgefunden, dass sie künftig viel länger werden arbeiten müssen als bisher.

So hat die dänische Regierung beschlossen, das Renten­ein­trittsalter im Land nach und nach anzuheben: Danach dürfen Beschäftigte bis zum Jahr 2022 erst mit 67 Jahren Rente erhalten, 2030 mit 68 Jahre. Darüber hinaus aber haben sich die großen dänischen Volksparteien darauf verständigt, die Zeit des Eintritts in den Ruhestand an die steigende Lebens­er­wartung zu koppeln und den Ruhestand insgesamt auf 15 Jahre zu begrenzen.

Wenn also die Lebens­er­wartung einer Generation 90 Jahre beträgt, müssen die Arbeit­nehmer dieser Alters­gruppe bis 75 Jahre arbeiten, bevor sie in den Genuss ihrer Rente kommen. Ermitteln soll die Lebens­er­wartung ein unabhängiges Institut, das Parlament genehmigt dann alle fünf Jahre die Anhebung des Renten­alters.

Rente in Deutschland: Wann dürfen Arbeit­nehmer in den Ruhestand gehen?

In Deutschland gehen Beschäftigte aktuell mit 65 Jahren und vier Monaten in den Ruhestand (Jahrgang 1950). Demnächst steigt das Renten­ein­trittsalter und liegt dann bei 67 Jahren. Arbeit­nehmer mit sehr vielen Beitrags­jahren können unter bestimmten Bedingungen mit 63 Jahren in den Ruhestand gehen.

Wie viele Beschäftigte arbeiten über das gesetzliche Renten­ein­trittsalter hinaus?

Schon jetzt arbeiten einige Beschäftigte bis ins höhere Alter. Aktuell trifft das auf rund elf Prozent der 65- bis 74-Jährigen zu, wie das Statis­tische Bundesamt ermittelt hat (Stand Juli 2017). Wie die Zahlen zeigen, ist der Anteil derjenigen, die arbeiten obwohl sie bereits das gesetzliche Renten­ein­trittsalter erreicht haben, in den letzten Jahren stark gestiegen.

Dabei sind laut Studie nicht unbedingt die Senioren tätig, die nur über eine magere Altersrente verfügen. Es sind vielmehr die gut ausgebildeten Älteren mit hohen Einkommen, die nicht in den Ruhestand gehen wollen. Unter ihnen finden sich besonders viele Selbst­ständige, aber auch etwa Angestellte, die oft sogar noch in Vollzeit tätig sind.

Muss man aufhören zu arbeiten, wenn man in Rente geht?

Wer über das gesetzliche Renten­ein­trittsalter hinaus arbeiten will, darf dies tun. Rechtlich steht dem erst einmal nichts im Wege. Denn das Arbeits­ver­hältnis von Beschäf­tigten, die den gesetz­lichen Beginn des Ruhestands erreichen, endet nicht unbedingt automatisch.

Zwar regeln viele Arbeits- oder Tarifverträge, dass das Arbeits­ver­hältnis mit dem Renten­beginn endet, aber dies muss eben dort fixiert sein, sonst besteht das Arbeits­ver­hältnis über den Renten­beginn fort.

„Wenn zum Beispiel der Arbeits­vertrag eines Beschäf­tigten nicht explizit festlegt, dass mit Erreichen des Renten­alters das Arbeits­ver­hältnis endet, darf und muss man sogar weiter tätig sein, die Pflichten aus dem Arbeits­vertrag bestehen weiterhin fort“, sagt der Wiesbadener Rechts­anwalt Jakob T. Lange von der Arbeits­ge­mein­schaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwalt­verein (DAV). „Das Arbeits­ver­hältnis läuft dann einfach zu den alten Konditionen weiter. Selbst­ver­ständlich steht es dem Arbeit­nehmer frei, das Arbeits­ver­hältnis zu kündigen.“

Weiter­be­schäf­tigung als Rentner: Verein­barung mit dem Chef treffen

In den Fällen, in denen Arbeits- oder Tarifverträge Alters­grenzen für Beschäftigte enthalten, endet das Arbeits­ver­hältnis, wenn man das gesetzliche Rentenalter erreicht – es sei denn, man trifft mit dem Arbeitgeber eine andere Verein­barung.

„Wer weiter tätig sein will, kann mit seinem Arbeitgeber einen neuen Arbeits­vertrag schließen“, sagt der Rechts­anwalt Jakob T. Lange. „Wie die Konditionen dieses neuen Vertrages aussehen, ob sie dann etwa eine Befristung des Arbeits­ver­hält­nisses oder eine verringerte Arbeitszeit beinhalten, ist Verhand­lungssache.“

Allerdings haben Beschäftigte keinen gesetz­lichen Anspruch darauf, dass ihr Chef sie nach dem Renten­beginn weiter beschäftigt und mit ihnen einen neuen Arbeits­vertrag abschließt. Er kann dies tun, muss es aber nicht.

Arbeitsrecht: Gelten für Rentner andere Regeln als für jüngere Beschäftigte?

Für arbeitende Senioren ändert sich arbeits­rechtlich nicht viel – wie für ihre jüngeren Kollegen gelten die Regeln des Arbeits­rechts. Sie haben also Anspruch auf Urlaub oder Entgelt­fort­zahlung, wenn sie krank werden. Auch gilt für sie das Kündigungs­schutz­gesetz, wenn dieses in ihrem Betrieb oder Unternehmen greift. Senioren müssen allerdings nicht mehr in die Arbeits­lo­sen­ver­si­cherung einzahlen.

Datum
Aktualisiert am
12.07.2017
Autor
ime/red
Bewertungen
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Themen
Arbeit Arbeit­nehmer Rente Senioren

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