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Bestat­tungsrecht

Erdbestattung: Die Gesetze rund ums Begraben

Für eine Mehrheit der Deutschen immer noch die Ruhestätte Ihrer Wahl: Das traditionelle Begräbnis. © Quelle: Lam/EyeEm/gettyimages.de

Beiset­zungs­fristen, Friedhofszwang und Sargpflicht: Beerdigen ist in Deutschland ein strikt geregelter Vorgang – vor allem, wenn Sie sich für eine klassische Erdbestattung entscheiden. Wir erklären, welche Gesetze man mit Blick auf das traditionelle Begräbnis beachten muss.

Oft haben Angehörige nach dem Tod eines naheste­henden Menschen nicht nur mit persön­licher Trauer zu kämpfen, sondern auch mit der Organi­sation der Beisetzung. Auch wenn alternative Bestat­tungs­formen immer beliebter werden, entscheiden sich circa 60 Prozent aller Deutschen für die klassische Begräb­nisform: Die Erd- oder auch Körper­be­stattung, bei der der Leichnam, traditionell in einem Sarg, in der Erde begraben wird.

Der rechtliche Rahmen für Beerdi­gungen ist in Deutschland grundsätzlich Sache der Bundes­länder. Jedes Bundesland besitzt ein eigenes Bestat­tungs­gesetz. Und diese unterscheiden sich untereinander oft in entschei­denden Details.

Friedhofs­pflicht: Bei Erdbestattung in allen Bundes­ländern zwingend

Eine wesentliche Gemein­samkeit der Bestat­tungs­ge­setz­gebung in den Ländern ist die Friedhofs­pflicht. Sie gilt für Erdbestat­tungen in allen Bundes­ländern und schreibt vor, dass man Verstorbene nur auf einer offiziell als Friedhof ausgewiesenen Fläche begraben darf.

Die Friedhofs­pflicht verbietet es also, seine Angehörigen im heimischen Garten oder im angren­zenden Lieblingswald zur Ruhe zu legen. Bei einer Feuerbe­stattung stehen Alternativen zur Verfügung. Wer seine Verstorbenen aber nicht den Flammen aussetzen möchte, muss den Leichnam in Deutschland immer innerhalb einer Friedhofs­fläche beerdigen.

Sargpflicht: Schrittweise Lockerung in der Gesetz­gebung

In Deutschland herrscht grundsätzlich eine Sargpflicht - Tote müssen also in einem Sarg beerdigt werden.

Die Gesetzeslage in den einzelnen Ländern hat sich aber aus Rücksicht auf die muslimische Bestat­tungs­kultur in den letzten Jahren gewandelt. Im Islam ist es vorgeschrieben, Tote nur in ein Leintuch gewickelt direkt in der Erde zu bestatten. Die Länder­ge­setz­gebung passt sich momentan dementsprechend an – Nur vier Bundes­länder, Bayern, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Sachsen-Anhalt, bestehen derzeit noch auf der Sargpflicht ohne Ausnah­me­re­ge­lungen.

Bestat­tungsfrist: Beerdigung frühestens nach zwei Tagen

Die gesetzliche Bestat­tungsfrist regelt, wann ein Verstorbener beigesetzt werden darf. Hier gilt in fast allen Bundes­ländern bei Erdbestat­tungen: Sie dürfen frühestens 48 Stunden nach dem Tod durchgeführt werden. Lediglich der Stadtstaat Hamburg macht hier keine Vorgaben. Einige Länder geben außerdem eine Frist vor, in der beigesetzt werden muss. Baden-Württem­berger müssen ihre Verstorbenen innerhalb von vier Tagen nach Feststellung des Todes zu Grabe tragen. Brandenburg und Thüringen setzen dafür eine Frist von 10 Tagen. Andere Bundes­länder geben hier nur einen Richtwert, aber keine verpflichtende Frist an. 

Wahl- und Reihengrab: Nicht nur ein Kosten­un­ter­schied

Am Begräbnis auf einem Friedhof führt bei einer Erdbestattung kein Weg vorbei. Innerhalb der Friedhofs­mauern stehen allerdings verschiedene Möglich­keiten zur Verfügung.

Besitzer eines sogenannten „Wahlgrabes“ können auf dem Friedhofs­gelände eine freie Grabstelle auswählen. Oft werden diese Gräber als Famili­engrab genutzt, da man darin mehrere Personen begraben darf. Für Wahlgräber lässt sich die Nutzungsdauer nach dem Ablauf der gesetz­lichen Mindestru­hezeit oft verlängern.

Dies ist bei einem „Reihengrab“ in der Regel nicht der Fall. Hier bestimmt der Friedhof auch Lage und Größe des Grabes selbst. Ein Reihengrab ist nur für Einzel­personen geeignet. Der Preis liegt in der Regel deutlich niedriger als der für ein Wahlgrab.

Mit Absicht vergessen werden: Anonyme Erdbestattung

Wer seine Angehörigen nicht mit Grabpflege belasten oder überhaupt nicht betrauert werden möchte, kann sich für eine anonyme Bestattung entscheiden. Üblicherweise wählen Menschen mit diesem Wunsch eine Feuerbe­stattung, aber auch anonyme Erdbestat­tungen sind rechtlich erlaubt. Dabei bleibt die Grabstelle ohne Grabstein oder sonstige Kennzeichnung. Üblich ist bei einer anonymen Bestattung auch, dass sie unter Ausschluss von Trauer­gästen stattfindet.

Wer aber nicht komplett vergessen werden möchte, kann sich für eine abgemilderte Version entscheiden: Bei einer halban­onymen Bestattung gibt es dann zwar eine kennzeich­nungsfreie Grabstelle, die Namen der Verstorbenen sind aber auf einer zentral angebrachten Tafel auf dem Friedhofs­gelände zu finden.

Eine wachsende Zahl von Menschen in Deutschland entscheidet sich mittlerweile für ein anonymes Begräbnis und das vor allem wegen der Kosten. Da für die Hinter­bliebenen keine Grabpflege anfällt und auch kein Grabstein notwendig ist, sind anonyme Gräber im Vergleich günstig.

Ruhezeit: Nicht für ewig, aber für lange Zeit

Liegt der Leichnam in der Erde, muss noch geklärt werden, wie lange er dort liegen bleiben darf. Auch hier legen die Bundes­länder eine Mindestdauer gesetzlich fest. In der Regel liegt sie bei erwachsenen Verstorbenen zwischen 15 und 20 Jahre. Die tatsäch­lichen Ruhefristen können sich allerdings von Stadt zu Stadt und sogar von Friedhof zu Friedhof unterscheiden.

Nach dem Ablauf der Ruhefrist wird die Grabstelle meistens aufgelöst, eingeebnet und neu vergeben. Angehörige können die Nutzungs­rechte der Grabstelle verlängern, indem Sie die in der Friedhofs­ordnung festge­setzte Gebühr zahlen. Das ist allerdings nur bei Wahlgräbern möglich.

Bestat­tungs­gesetze der Länder: Der Unterschied liegt im Detail

Durch die Gesetz­gebung auf Landesebene sollten sich Menschen, die ihr Begräbnis vorbereiten, beziehungsweise Angehörige von Verstorbenen, genau über die Rechtslage in ihrem jeweiligen Bundesland informieren. Denn auch wenn der gesetzliche Rahmen in Deutschland grundsätzlich sehr ähnlich ist, können die Regularien variieren und im Einzelfall einen entschei­denden Unterschied machen. Ein Anwalt für Erbrecht kann hier beratend eingreifen und die genaue lokale Rechtslage erläutern.

Datum
Aktualisiert am
03.05.2016
Autor
psu
Bewertungen
9520
Themen
Erbschaft Testament Tod

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