Wer muss die Zahlung von Rentenbeiträgen in der Ausbildung beweisen?
Ausbildungszeiten werden auf die Rente angerechnet. Üblicherweise werden die Zahlungen direkt an die Rentenversicherung geleistet. Was ist aber, wenn weder bei der Krankenkasse noch der Rentenversicherung ein Nachweis über die Zahlungen zu finden sind? Wer muss dies beweisen?