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Markenrecht

Wörter und Namen als Marke schützen lassen: Wie geht das?

Viele Bezeichnungen und Wörter lassen sich markenrechtlich schützen. Doch die Hürden sind hoch. © Quelle: DAV

Kriterien erfüllt: Marke kann eingetragen werden

Wenn die notwendigen Kriterien erfüllt sind und der Begriff noch nicht vergeben ist, kann die Marke eingetragen werden. Dies wird auch veröffentlicht. Andere können dann allerdings immer noch Widerspruch gegen den Marken­schutz einlegen – beispielsweise ein Unternehmen, das eine sehr ähnlich klingenden Bezeichnung für ein Produkt hat schützen lassen.

Marken können für zehn Jahre und länger geschützt werden

Ist die Eintragung abgeschlossen, hat der Inhaber der Marke die Rechte für zehn Jahre. Dieser Zeitraum kann gegen eine Gebühr für jeweils weitere zehn Jahre geschützt werden. Fünf Jahre lang darf der Inhaber die Rechte halten, ohne weitere Bedingungen erfüllen zu müssen. Danach muss er die Marke nutzen, das heißt, er muss Produkte oder Dienst­leis­tungen unter der geschützten Kennzeichnung verkaufen.

„Das Gesetz nennt keine Vorgaben, welche Stückzahl man verkaufen oder welchen Umsatz man machen muss“, informiert Rechts­anwalt Schulte. Es gehe nur darum zu zeigen, dass man die Marke tatsächlich nutze, und sie nicht nur „parke“. In diesem Fall könne ein Dritte sie löschen und selbst sichern lassen.

Lizenz­gebühr für Nutzung der Marke: Bis zu 20 Prozent des lizenz­pflichtigen Umsatzes

Während ein Begriff oder ein Kennzeichen als Marke geschützt ist, darf nur der Rechte­inhaber sie nutzen. Er kann die Marken­rechte allerdings an andere verkaufen oder die Nutzung gegen eine Lizenz­gebühr erlauben. Wer die Marke unerlaubt nutzt, muss Schadens­ersatz zahlen. Wie hoch die Lizenz­ge­bühren ausfallen, kommt auf die Marke an. „Bei wertvollen Marken wie Ferrari wird in der Regel eine hohe Summe fällig, bis zu 20 Prozent des lizenz­pflichtigen Umsatzes“, sagt der Experte für Markenrecht. Bei weniger wertvollen Marken und Warenklassen wie Lebens­mitteln sind die Margen niedriger.

Marke anmelden und Geld verdienen: Spekulatives Geschäft

Sich Marken­rechte an einem Begriff ausschließlich zu sichern, um Geld zu verdienen, ist also ein riskantes Geschäft. Setzt man auf eine Bezeichnung, die später viele nutzen wollen, kann das zwar viel Geld einbringen. Letztlich gehört aber auch viel Glück dazu, vergleichbar vielleicht mit Lotto spielen oder der Suche nach einer Goldader.

In einem berühmten Fall stieß ein Arzt auf eine solche „Goldader“: In den neunziger Jahren ließ er sich „Millennium 2002“ sichern, und setzte damit auf das richtige Pferd. In einem anderen Fall hatte ein Marken­inhaber weniger Glück. Er hatte sich „E-Klasse“ als Marke eintragen lassen in der Hoffnung, Geld von Mercedes zu kassieren, sollte die Firma ein Auto dieses Namens heraus­bringen. Der Autoher­steller bekam allerdings die Rechte an der Marke zugesprochen, der Mann musste sie abgeben und ging leer aus.

Baktat und Suntat: Marken­rechts­streit um die Sonne

Immer wieder entscheiden die Gerichte in Streitig­keiten um Wortmarken und Logos, oft auch zwischen zwei Unternehmen. In einem Fall, in dem das OLG Köln kürzlich entschieden hat, stritten eine GmbH und eine AG um die Verwendung eines Sonnenlogos. Die GmbH vertreibt unter dem Namen Baktat in Deutschland türkische Lebens­mittel. Die Wortmarke ist Teil des genannten Sonnenlogos. Da die AG in einem anderen Rechts­streit die Rechte an der Wortmarke „BAKTAT“ zugesprochen bekommen hatte, vertrieb die GmbH ihre Produkte ab diesem Zeitpunkt unter dem Namen „SUNTAT“, verwendete aber weiter das Sonnenlogo.

Das OLG Köln hat der AG nun verboten, die Wortmarke „BAKTAT“ in Verbindung mit dem Sonnenlogo zu benutzen. Die Wortmarke und das Logo seien getrennt zu betrachten. Würde die AG das Sonnenlogo nutzen, so das Gericht, würden die Verbraucher den Eindruck haben, dass es keine Veränderung des Herstellers der Produkte gegeben habe. Damit würden die Verbraucher über ein wesent­liches Merkmal der angebotenen Ware getäuscht.

Fragen zum Markenrecht? Anwalt kontak­tieren

Ob Unternehmen oder Privat­person – bei Fragen zum Markenrecht können Sie sich von einem Rechts­anwalt oder einer Rechts­an­wältin für Markenrecht beraten lassen. Diese können Sie zum Beispiel unterstützen, wenn Sie sich einen Begriff oder Namen schützen lassen möchten, der schon vergeben ist, oder sie sich in einem Rechts­streit mit einer anderen Person oder einem Unternehme befinden. Einen Anwalt oder eine Anwältin in Ihrer Nähe finden Sie in unserer Anwaltssuche.

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Datum
Aktualisiert am
16.07.2018
Autor
vhe
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Themen
Geld Unternehmen Urheber­schaft

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