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Markenrecht

Wörter und Namen als Marke schützen lassen: Wie geht das?

Viele Bezeichnungen und Wörter lassen sich markenrechtlich schützen. Doch die Hürden sind hoch. © Quelle: DAV

Marke anmelden: Kosten von Geltungs­bereich und Warenklassen abhängig

Und wie sieht es mit den Kosten aus? „Wie viel es kostet, sich eine Marke schützen zu lassen, hängt vom entspre­chenden Wirtschaftsraum ab, für den man den Begriff sichern lässt“, sagt der Rechts­anwalt aus Hamburg. Zudem zahle man nach Waren- und Dienst­leis­tungs­klassen. Ein Eindruck von den Kosten bietet das DPMA auf seiner Webseite. Demnach kostet die Anmeldung einer Marke in Deutschland für drei Warenklassen 290 Euro.

Marken schützen lassen: Alles ist erlaubt, was grafisch darstellbar ist

Sind Geltungs­bereich und Warenklassen ausgewählt, gilt es zu prüfen, ob die Marke überhaupt eingetragen werden kann. Diese Recherche muss derjenige vornehmen, der die Marke schützen lassen will. Sowohl Unternehmen als auch Privat­personen können sich grundsätzlich jeden Begriff sichern lassen, der sich grafisch darstellen lässt, und mit dem man Waren oder Dienst­leis­tungen von anderen unterscheiden kann. Abgesehen von Wörtern, Zahlen oder anderen Zeichen, die bereits marken­rechtlich geschützt sind, kennt das Gesetz weitere Ausnahmen. Nach § 8 Marken­gesetz kann man sich unter anderem folgendes nicht schützen lassen:

  • Begriffe, die sich als Bezeichnung für Gegenstände und Dienstleistungen eingebürgert und sogenannte Verkehrsgeltung erworben haben,
  • Flaggen und Wappen,
  • Begriffe, die gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstoßen und
  • böswillig angemeldete Begriffe.

„Von Böswil­ligkeit spricht man, wenn Wörter, Zahlen oder Namen in der bewussten Absicht als Marke angemeldet werden, anderen zu schaden“, erklärt Rechts­anwalt Schulte. So sei es schon vorgekommen, dass eine deutsche Firma sich den Produktnamen ihres amerika­nischen Konkur­renten sichern gelassen hat, um diesem den Weg in den deutschen Markt zu versperren.

Zudem fallen manche Begriffe unter das sogenannte Freihal­tungs­be­dürfnis. Das sind Wörter aus dem normalen Sprach­ge­brauch, die im Alltag verwendet werden und die deshalb nicht als Marke angemeldet werden können. Das betrifft nicht nur das Deutsche, sondern auch andere Sprachen, die in Deutschland gesprochen werden, wie Englisch, Russisch, Türkisch und die meisten anderen europäischen Sprachen.

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