
Beim Jahreswechsel vom Jahr 1999 auf das Jahr 2000 geisterte das Thema schon einmal durch die Medien. Und bei der Wahl zum Unwort des Jahres 2015 tauchte es wieder auf: Menschen, die sich bestimmte Begriffe als Marke eintragen lassen – und Lizenzgebühren kassieren, wenn ein Unternehmen den Begriff nutzt. Wir erklären, welche Begriffe und Namen man schützen lassen kann und was dabei zu beachten ist.
Begriffe oder Namen schützen lassen: DPMA, EUIPO oder WIPO
Wer in Deutschland eine Marke eintragen lassen möchte, muss sich an das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) in München wenden. Die Anmeldung muss schriftlich erfolgen. Das kann man allerdings online erledigen. Möchte man sich Namensrechte europaweit sichern, ist das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) zuständig.
„Wird eine Marke hier eingetragen, gelten die Markenrechte dann in allen EU-Mitgliedsstaaten – falls es überhaupt dazu kommt“, erklärt Rechtsanwalt Andreas Schulte, Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Geistiges Eigentum und Medien im Deutschen Anwaltverein (DAV). Denn bei einer europaweiten Eintragung müsse auch europaweit geprüft werden, ob der Begriff schon markenrechtlich geschützt sei beziehungsweise geschützt werden könne.
Warenklassen bestimmen, um Marke anzumelden
Neben dem Gebiet, für das die Marke angemeldet werden soll, muss man sich für Waren- oder Dienstleistungsklassen entscheiden, zum Beispiel Süßwaren, Kosmetikprodukte oder Autos. Dabei ist es durchaus möglich, einen Begriff als Marke eintragen zu lassen, der bereits für eine andere Warenklasse geschützt ist. Ein Beispiel ist die Marke Duplo: Unter diesem Namen werden sowohl Spielzeug-Bausteine als auch Schokoriegel verkauft.
Marke anmelden: Kosten von Geltungsbereich und Warenklassen abhängig
Und wie sieht es mit den Kosten aus? „Wie viel es kostet, sich eine Marke schützen zu lassen, hängt vom entsprechenden Wirtschaftsraum ab, für den man den Begriff sichern lässt“, sagt der Rechtsanwalt aus Hamburg. Zudem zahle man nach Waren- und Dienstleistungsklassen. Ein Eindruck von den Kosten bietet das DPMA auf seiner Webseite. Demnach kostet die Anmeldung einer Marke in Deutschland für drei Warenklassen 290 Euro.
Marken schützen lassen: Alles ist erlaubt, was grafisch darstellbar ist
Sind Geltungsbereich und Warenklassen ausgewählt, gilt es zu prüfen, ob die Marke überhaupt eingetragen werden kann. Diese Recherche muss derjenige vornehmen, der die Marke schützen lassen will. Sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen können sich grundsätzlich jeden Begriff sichern lassen, der sich grafisch darstellen lässt, und mit dem man Waren oder Dienstleistungen von anderen unterscheiden kann. Abgesehen von Wörtern, Zahlen oder anderen Zeichen, die bereits markenrechtlich geschützt sind, kennt das Gesetz weitere Ausnahmen. Nach § 8 Markengesetz kann man sich unter anderem folgendes nicht schützen lassen:
- Begriffe, die sich als Bezeichnung für Gegenstände und Dienstleistungen eingebürgert und sogenannte Verkehrsgeltung erworben haben,
- Flaggen und Wappen,
- Begriffe, die gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstoßen und
- böswillig angemeldete Begriffe.
„Von Böswilligkeit spricht man, wenn Wörter, Zahlen oder Namen in der bewussten Absicht als Marke angemeldet werden, anderen zu schaden“, erklärt Rechtsanwalt Schulte. So sei es schon vorgekommen, dass eine deutsche Firma sich den Produktnamen ihres amerikanischen Konkurrenten sichern gelassen hat, um diesem den Weg in den deutschen Markt zu versperren.
Zudem fallen manche Begriffe unter das sogenannte Freihaltungsbedürfnis. Das sind Wörter aus dem normalen Sprachgebrauch, die im Alltag verwendet werden und die deshalb nicht als Marke angemeldet werden können. Das betrifft nicht nur das Deutsche, sondern auch andere Sprachen, die in Deutschland gesprochen werden, wie Englisch, Russisch, Türkisch und die meisten anderen europäischen Sprachen.
Kriterien erfüllt: Marke kann eingetragen werden
Wenn die notwendigen Kriterien erfüllt sind und der Begriff noch nicht vergeben ist, kann die Marke eingetragen werden. Dies wird auch veröffentlicht. Andere können dann allerdings immer noch Widerspruch gegen den Markenschutz einlegen – beispielsweise ein Unternehmen, das eine sehr ähnlich klingenden Bezeichnung für ein Produkt hat schützen lassen.
Marken können für zehn Jahre und länger geschützt werden
Ist die Eintragung abgeschlossen, hat der Inhaber der Marke die Rechte für zehn Jahre. Dieser Zeitraum kann gegen eine Gebühr für jeweils weitere zehn Jahre geschützt werden. Fünf Jahre lang darf der Inhaber die Rechte halten, ohne weitere Bedingungen erfüllen zu müssen. Danach muss er die Marke nutzen, das heißt, er muss Produkte oder Dienstleistungen unter der geschützten Kennzeichnung verkaufen.
„Das Gesetz nennt keine Vorgaben, welche Stückzahl man verkaufen oder welchen Umsatz man machen muss“, informiert Rechtsanwalt Schulte. Es gehe nur darum zu zeigen, dass man die Marke tatsächlich nutze, und sie nicht nur „parke“. In diesem Fall könne ein Dritte sie löschen und selbst sichern lassen.
Lizenzgebühr für Nutzung der Marke: Bis zu 20 Prozent des lizenzpflichtigen Umsatzes
Während ein Begriff oder ein Kennzeichen als Marke geschützt ist, darf nur der Rechteinhaber sie nutzen. Er kann die Markenrechte allerdings an andere verkaufen oder die Nutzung gegen eine Lizenzgebühr erlauben. Wer die Marke unerlaubt nutzt, muss Schadensersatz zahlen. Wie hoch die Lizenzgebühren ausfallen, kommt auf die Marke an. „Bei wertvollen Marken wie Ferrari wird in der Regel eine hohe Summe fällig, bis zu 20 Prozent des lizenzpflichtigen Umsatzes“, sagt der Experte für Markenrecht. Bei weniger wertvollen Marken und Warenklassen wie Lebensmitteln sind die Margen niedriger.
Marke anmelden und Geld verdienen: Spekulatives Geschäft
Sich Markenrechte an einem Begriff ausschließlich zu sichern, um Geld zu verdienen, ist also ein riskantes Geschäft. Setzt man auf eine Bezeichnung, die später viele nutzen wollen, kann das zwar viel Geld einbringen. Letztlich gehört aber auch viel Glück dazu, vergleichbar vielleicht mit Lotto spielen oder der Suche nach einer Goldader.
In einem berühmten Fall stieß ein Arzt auf eine solche „Goldader“: In den neunziger Jahren ließ er sich „Millennium 2002“ sichern, und setzte damit auf das richtige Pferd. In einem anderen Fall hatte ein Markeninhaber weniger Glück. Er hatte sich „E-Klasse“ als Marke eintragen lassen in der Hoffnung, Geld von Mercedes zu kassieren, sollte die Firma ein Auto dieses Namens herausbringen. Der Autohersteller bekam allerdings die Rechte an der Marke zugesprochen, der Mann musste sie abgeben und ging leer aus.
Baktat und Suntat: Markenrechtsstreit um die Sonne
Immer wieder entscheiden die Gerichte in Streitigkeiten um Wortmarken und Logos, oft auch zwischen zwei Unternehmen. In einem Fall, in dem das OLG Köln kürzlich entschieden hat, stritten eine GmbH und eine AG um die Verwendung eines Sonnenlogos. Die GmbH vertreibt unter dem Namen Baktat in Deutschland türkische Lebensmittel. Die Wortmarke ist Teil des genannten Sonnenlogos. Da die AG in einem anderen Rechtsstreit die Rechte an der Wortmarke „BAKTAT“ zugesprochen bekommen hatte, vertrieb die GmbH ihre Produkte ab diesem Zeitpunkt unter dem Namen „SUNTAT“, verwendete aber weiter das Sonnenlogo.
Das OLG Köln hat der AG nun verboten, die Wortmarke „BAKTAT“ in Verbindung mit dem Sonnenlogo zu benutzen. Die Wortmarke und das Logo seien getrennt zu betrachten. Würde die AG das Sonnenlogo nutzen, so das Gericht, würden die Verbraucher den Eindruck haben, dass es keine Veränderung des Herstellers der Produkte gegeben habe. Damit würden die Verbraucher über ein wesentliches Merkmal der angebotenen Ware getäuscht.
Fragen zum Markenrecht? Anwalt kontaktieren
Ob Unternehmen oder Privatperson – bei Fragen zum Markenrecht können Sie sich von einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin für Markenrecht beraten lassen. Diese können Sie zum Beispiel unterstützen, wenn Sie sich einen Begriff oder Namen schützen lassen möchten, der schon vergeben ist, oder sie sich in einem Rechtsstreit mit einer anderen Person oder einem Unternehme befinden. Einen Anwalt oder eine Anwältin in Ihrer Nähe finden Sie in unserer Anwaltssuche.
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