Die Bewertung durch andere Nutzer ist für Hotels und Restaurant Segen und Fluch zugleich. Nutzer dürfen und sollen auch bewerten, denn es gilt die Meinungsfreiheit. „Aber wer falsche Tatsachen behauptet, geht ein hohes rechtliches Risiko ein“, erklärt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.
Die Gerichte neigen immer häufiger dazu, die Urheber zur Rechenschaft zu ziehen. „Wenn die Bewertung beleidigend oder sogar ehrverletzend war, kann dies sogar als Straftat geahndet werden“, erläutert Swen Walentowski. Die Verwendung eines Pseudonyms nützt dabei wenig, denn die Identität des Autoren muss der Portalbetreiber gegebenenfalls offenlegen.
Weitere Informationen über die rechtlichen Bedingungen für Bewertungen im Internet und wie man damit verfahren sollte, bietet der oben eingefügte Videobeitrag.
- Datum
- Aktualisiert am
- 18.03.2016
- Autor
- DAV