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Bewertungsportale

Wer im Internet bewertet, haftet auch dafür

Über eine Million Mensch besuchen jeden Tag Bewertungs­portale im Internet. Mittlerweile wehren sich Hotels und Restaurants erfolgreich gegen böse Kritiken.

Die Bewertung durch andere Nutzer ist für Hotels und Restaurant Segen und Fluch zugleich. Nutzer dürfen und sollen auch bewerten, denn es gilt die Meinungs­freiheit. „Aber wer falsche Tatsachen behauptet, geht ein hohes rechtliches Risiko ein“, erklärt Swen Walentowski von der Deutschen Anwalt­auskunft.

Die Gerichte neigen immer häufiger dazu, die Urheber zur Rechen­schaft zu ziehen. „Wenn die Bewertung beleidigend oder sogar ehrver­letzend war, kann dies sogar als Straftat geahndet werden“, erläutert Swen Walentowski. Die Verwendung eines Pseudonyms nützt dabei wenig, denn die Identität des Autoren muss der Portal­be­treiber gegebe­nenfalls offenlegen.

Weitere Informa­tionen über die rechtlichen Bedingungen für Bewertungen im Internet und wie man damit verfahren sollte, bietet der oben eingefügte Videobeitrag.

Datum
Aktualisiert am
18.03.2016
Autor
DAV
Bewertungen
70
Themen
Internet Verbraucher

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