Schuld an den Störungen sei nach Angaben des Konzerns ein Problem im Rechnerverbund in Frankfurt am Main und Berlin. Viele Vodafone-Kunden konnten nicht telefonieren. Auch das Surfen im Internet oder die Nutzung von internetbasiertem Video-on-demand war stundenlang nur eingeschränkt möglich
Manchem verbindungslosen Vodafone-Kunden dürften die Stunden ohne Netz ziemliche Schwierigkeiten bereitet haben: Muss das Unternehmen dafür aufkommen?
BGH-Urteil: Grundsätzlich Anspruch auf Schadensersatz bei Netzausfall
Der Bundesgerichtshof hatte vor einiger Zeit entschieden, dass der Ausfall von Telefon- und Internetzugang grundsätzlich zum Schadensersatz berechtigt (AZ: III ZR 98/12
Kunden von Service-Providern haben bei Ausfällen im Internet- oder Telefonnetz also einen Anspruch auf Schadenersatz, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Diese haben vor allem mit den Umständen und Ursachen des Ausfalls zu tun. So muss einerseits nachgewiesen sein, dass der Provider auch tatsächlich Schuld an dem Ausfall hat. Nur dann hat er auch für Schadensersatzforderungen einzustehen.
Doch nicht jeder kleine Ausfall ist gleich genug Anlass zur Klage. Viele Anbieter garantieren in ihren AGBs üblicherweise keine hundertprozentige Verfügbarkeit des Netzes. Alleine schon, um sich Möglichkeiten für Wartungsarbeiten und Reparaturen offen zu halten. Ein gründlicher Blick in die Vertrags- und Geschäftsbedingungen ist also Voraussetzung, falls man auf Entschädigung aus ist.
Höhe des Schadenersatz: Lohnt sich die Mühe?
Ist das Mobilfunknetz länger gestört, steht dem Kunden nach der Entscheidung des Bundesgerichtshof eine Entschädigung in der Höhe zu, die er in diesem Zeitraum üblicherweise für einen Internetzugang bezahlen muss. In der Regel geht es also um vergleichsweise kleine Beträge. Dies zeigt der Fall eines Internetnutzers, der vor dem Amtsgericht Düsseldorf gegen einen Netzanbieter klagte (AZ: 20 C 8948/13). Wegen eines Versäumnisses beim Anbieter war der Mann einige Tage ohne funktionierende Internetverbindung geblieben und forderte dafür Schadenersatz. Das Gericht sprach ihm diesen auch im Grundsatz zu. Doch die Höhe des vom Gericht berechneten Schadenersatzes belief sich auf gerade einmal 21 Euro. Das war der anteilige Betrag der monatlichen Kosten für den Internetanschluss.
Privatpersonen sollten sich also besser gründlich überlegen, ob der Nutzen den Aufwand lohnt. Wer allerdings durch den Netzausfall in seinen geschäftlichen Tätigkeiten beeinträchtigt wurde, sollte erst recht gründlich rechnen. Falls sich nachweisen lässt, dass durch die fehlende Erreichbarkeit Geschäftseinbußen entstanden sind, könnten diese fehlenden Einkünfte womöglich geltend gemacht werden.
Vodafone-Kunden sollten in solchen Fällen die Schäden bestmöglich dokumentieren. Eine kompetente anwaltliche Beratung kann den Anspruch außerdem qualifiziert bewerten und das weitere Vorgehen aufzeigen.
- Datum
- Aktualisiert am
- 01.07.2016
- Autor
- psu