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Urheberrecht

RedTube und Co: Wie legal sind Streaming-Dienste?

Beim Streaming werden Filme über das Internet direkt angeschaut, Nutzer sollten dabei einiges beachten. © Quelle: Frank and Helena/ corbisimages.com

Immer mehr Menschen nutzen die Dienste von Streaming-Portalen im Internet. Dabei lassen sich Filme ganz bequem online schauen. Aber wie funktioniert das eigentlich genau? Und ist das überhaupt erlaubt?

Beim Streaming werden Filme über das Internet direkt angeschaut. Sie werden ins Internet gestellt, der Nutzer kann den Film dann online sehen. Dabei wird der Film zwar nicht als Ganzes herunter geladen, jedoch ist es technisch notwendig, den Film stückweise downzu­loaden und im Arbeits­speicher des Computers - zumindest kurz - abzuspeichern. Und genau hieraus können sich rechtliche Probleme ergeben.

Laut Gesetz ist es illegal, ein Werk zu verviel­fältigen, wenn es nicht vorüber­gehend ist. In Bezug auf das Streaming wirft das zwei große Probleme auf:

Problem 1: Vorüber­gehende Verviel­fäl­tigung eines Filmes

Klickt der Nutzer des Streaming-Portals auf den „Play“-Button, wird der Film in vielen kleinen Stücken herunter­geladen. Diese Stücke werden als so genannte Temporär­dateien im Arbeits­speicher seines Computers abgespeichert. Es entsteht also eine Kopie des Filmes, wenn auch in vielen kleinen Einzel­teilen. Diese Verviel­fäl­tigung von Werken, wie das Gesetz so schön sagt, ist illegal, wenn sie nicht vorüber­gehend ist. Aber was bedeutet das: vorüber­gehend? Und ist es nur vorüber­gehend, wenn die Daten doch für eine Weile im Arbeits­speicher des Computers liegen?

Normalerweise leert sich der Arbeits­speicher regelmäßig selbst, und zwar genau dann, wenn die Daten nicht mehr gebraucht werden. Das ist bei Filmen dann der Fall, wenn die entspre­chende Sequenz wieder­gegeben wurde. Die Verviel­fäl­tigung ist in diesem Falle also nur vorüber­gehend.

Außerdem wäre es rein technisch gar nicht möglich, Filme online zu schauen, ohne die Daten zumindest zeitweise im Arbeits­speicher abzulegen. Das Abspielen von Filmen ist daher legal.

Problem 2: Die rechts­widrige Nutzung von Filmen

Verboten ist aber die rechts­widrige Nutzung. Das bedeutet: Es ist verboten, einen Film über ein Streaming-Portal anzuschauen, wenn der Urheber das nicht möchte und der Film illegal ins Netz gestellt wurde. Die entscheidende Frage lautet somit: Woher weiß ich, ob der Urheber eines Filmes damit einver­standen war und ist meine Quelle legal? Das ist für einen normalen Internet-Nutzer sehr schwierig zu beurteilen und oft auch gar nicht möglich. Normalerweise gilt: Eine Quelle - in diesem Fall die Webseite, auf der der Film online ist - ist offensichtlich rechts­widrig, wenn klar ist, dass der Film nicht legal veröffentlicht sein kann. Das ist zum Beispiel der Fall bei Filmen, die noch im Kino laufen.  Es wäre also reiner Zufall für den Konsumenten, ob er einen Film legal oder illegal im Internet anschaut, je nachdem, ob die Quelle dieses Filmes legal oder illegal ist.

Abspeichern von Filmen?

Zu Unterscheiden von der reinen Nutzung eines Filmes ist das Abspeichern ebendieses. Rechtlich ist es ein großer Unterschied, ob ein Film bloß über ein Streaming-Portal angeschaut und abgespielt, oder ob er auf einer Festplatte oder DVD abgespeichert wird.

Mittlerweile gibt es immer mehr Programme, mit denen man die auf Streaming-Portalen angebotenen Filme abspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt nochmal sehen kann. Einen Film über ein solches Programm dauerhaft abzuspeichern ist erlaubt, solange es sich um eine Kopie für den privaten Gebrauch handelt. Allerdings darf der gespei­cherte Film nicht aus einer offensichtlich rechts­widrigen Quelle stammen. Das ist – wie bereits aufgeführt – für den Nutzer nur sehr schwer zu beurteilen.

Fazit

Also: Angucken erlaubt, Abspeichern nur, wenn die Quelle des Filmes nicht offensichtlich rechts­widrig ist. Da sich das aber nur sehr schwer bestimmen lässt, ist das Abspeichern von Filmen aus Streaming-Portalen nicht empfeh­lenswert.

Datum
Aktualisiert am
04.03.2014
Autor
lsm
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Themen
Urheber­schaft

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