
Die Ankündigung von Getty Images hat überrascht: Anfang März hat die Fotoagentur einen großen Teil seiner Bilddatenbank freigegeben – für Blogger und Redakteure ein Geschenk, denn die Verwendung von fremden Bildern im Internet ist in der Regel eine kostspielige Angelegenheit. Dabei gibt es jedoch eine Vielzahl an Einschränkungen, die hier nachgelesen werden können. Zudem sind die kostenlosen Bilder am unteren Bildrand mit einem Verweis auf Getty Images und den jeweiligen Fotografen versehen
Das ‚Pixelio’-Urteil: Künftig Urheber immer im Bild nennen?
Diese Tatsache wird auch unter dem Licht einer jüngst verkündeten Entscheidung des Landgerichts Köln interessant (Urteil vom 30. Januar 2014, AZ: 14 O 427/13). Die Richter gaben dem Kläger, einem Fotografen, Recht. Er hatte geklagt, da sein Name nicht im Bild selber zu lesen stand, das er in der Bilddatenbank ‚Pixelio’ hochgeladen hatte. Ein Unternehmen verwendete sein Foto und gab die Quelle an – aber eben nicht direkt im Bild. Das reiche nicht aus, so das Gericht. Pixelio’ selbst hat die Entscheidung kritisiert. Sie werben damit, eine „kostenlose Bilddatenbank für lizenzfreie Fotos“ zu sein. Abzuwarten bleibt, ob es bei ähnlich gelagerten Fällen zukünftig vermehrt zu Abmahnungen durch Anwälte kommt. Wie Sie eine formal korrekte Abmahnung erkennen, lesen Sie hier.
Auch ohne dieses Urteil ist es bereits kompliziert genug herauszufinden, was wie wann und wo als Quelle angegeben werden muss. Es gibt unzählige Bilddatenbanken im Internet mit unzähligen verschiedenen Lizenzbestimmungen und Unterschieden von Bild zu Bild. Woher aber soll ein Blogger nun wissen, welche Fotos er für die eigenen Zwecke wie nutzen kann?
Welche Bilder im Internet kostenlos verwendet werden dürfen
Grundsätzlich gilt: Lizenzbestimmungen lesen! Das sagt auch Urheberrechtsanwalt Ansgar Koreng: „Im Zweifelsfall sollte mit dem Fotografen Kontakt aufgenommen werden, um ihn direkt zu fragen, wie er sich die Angabe der Quelle vorstellt.“
Bilder, die kostenlos zur Verfügung stehen, fallen häufig unter eine Creative Commons-Lizenz. Das ist nicht der Name einer einzelnen Lizenz, sondern einer gemeinnützigen Organisationen, die verschiedene Standard-Lizenzverträge veröffentlicht. Darüber kann ein Urheber bestimmen, wie mit seinen Bildern verfahren werden soll. Ist bei einem Foto etwa die Lizenz CC-BY-SA angegeben, kann das Bild genutzt werden – unter Nennung des Urhebers und eben dieser Lizenz. Zwar gäbe es hierzu noch keine Gerichtsentscheidung, die Rechtsanwalt Koreng bekannt ist, aber „vieles spricht dafür, dass die Quellenangabe nicht so eng zu fassen ist, wie etwa in den fraglichen ‚Pixelio’-Nutzungsbedingungen.“
In aller Regel ist bei jedem Bild einer jeden Datenbank angegeben, wie damit umzugehen ist, also etwa mit dem Vermerk „ausschließlich redaktionelle Nutzung“. Demnach darf ein solches Foto nicht für Werbezwecke eingesetzt werden. Zudem gibt es meist Angaben darüber, inwiefern und wie weitgehend ein Bild bearbeitet werden darf und auch, ob es sowohl für die eigene Website, als auch in den sozialen Netzwerken genutzt werden darf. Auch eine temporäre Nutzung kann vorkommen, also etwa drei Monate mit anschließender Zahlung, sollten Sie vergessen haben, das Bild wieder zu entfernen.
Meist werden Erläuterungen zu den Einschränkungen der Nutzung in die Lizenzbestimmungen oder den Nutzungsbedingungen verlinkt. Und dann gilt erneut: Lesen! Das ist mühsam, erspart aber mögliche (Rechts-)Streitigkeiten mit den Urhebern. Denn das Urheberrecht sehe Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche vor, sagt Ansgar Koreng. „Die Gerichte handhaben besonders den Bereich Schadensersatz sehr unterschiedlich. Teuer kann es in jedem Fall werden“. Urheberrechtsverletzungen könnten auch strafbar sein, das spiele in der Praxis aber eine eher untergeordnete Rolle, so Koreng.
Checkliste: Kostenlose Bilder im Internet verwenden
- Prüfen Sie den Ursprung! Woher kommt das Bild, dass Sie sich ausgesucht haben? Wenn eine Bilddatenbank ein Bild eines fremden Urhebers anbietet, dann muss er dazu berechtigt sein. Das lässt sich über die Bestimmungen des betreffenden Bildes herausfinden
- Prüfen Sie die Lizenzbestimmungen! Bei jedem Bild sollten Sie sich vergewissern, für welchen Verwendungszweck das vermeintlich kostenlose Bild freigegeben wurde. Lesen Sie hierzu unbedingt die jeweiligen Angaben in den Lizenzbestimmungen bzw. den Nutzungsberechtigungen. Die Angabe „lizenzfrei“ bedeutet etwa nicht automatisch, dass das Bild tatsächlich kostenlos zur Verfügung steht.
- Geben Sie die Quelle an! Bei jedem Bild – egal, welche Einschränkungen es gibt oder eben nicht. Um eine Quellenangabe kommen Sie nicht herum. Hierzu heißt es im § 13 Satz 1 des Urheberrechtsgesetzes: „Der Urheber hat das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk. Er kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist.“ Auch für Ihre eigens gemachten Bilder, sollten Sie im Übrigen die Quelle angeben. Nicht, dass ein Urheber eines sehr ähnlichen Bildes einen Rechtsverstoß vermutet.
- Im Zweifel: verzichten! Sollten Sie den Fotografen nicht erreichen, um ganz sicher zu gehen oder aber sie können nicht herausfinden, wer der Urheber eines Bildes ist, sollten Sie besser auf die Verwendung verzichten und ein anderes Foto suchen.
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- Datum
- Aktualisiert am
- 27.06.2014
- Autor
- red