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- Seite 1 – Was ist Phishing?
- Seite 2 – Ich habe auf eine Phishing-Mail reagiert – was kann ich tun?
- Seite 3 – Hereingefallen auf Phishing-Mail: Wann zum Anwalt?
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Wenn die E-Mail trotz allem plausibel klingt, weil Ihre Zahlungsdaten vielleicht wirklich abgelaufen sein könnten, haben Sie zwei Möglichkeiten:
„Wenn Sie eine E-Mail als Phishing identifiziert haben, löschen Sie sie am besten sofort oder verschieben sie in einen separaten Ordner“, rät Rechtsanwalt Koch. Sonst könne es passieren, dass man später, auf der Suche nach einer anderen E-Mail, aus Versehen vielleicht doch darauf klickt oder sogar antwortet.
Haben bereits auf die E-Mail reagiert und Zugangsdaten aus der Hand gegeben, behalten und speichern Sie sie als mögliches Beweismittel.
Antworten Sie nicht auf die Phishing-Mail. Denn dann wissen die Absender, dass Sie eine richtige, aktive E-Mail-Adresse erwischt haben. Und Sie erhalten voraussichtlich noch öfter Phishing-Mails.
Ich habe auf eine Phishing-Mail reagiert und meine Daten weitergegeben. Was kann ich tun?
Falls Sie nur auf den Link in der E-Mail geklickt und die Seite besucht, aber keine Daten eingegeben haben, ist meist noch nichts verloren. Prüfen Sie Ihren Computer aber sicherheitshalber mit einem Virenscanner.
Haben Sie Ihre Zugangsdaten herausgegeben, gilt es, schnell zu handeln.
Das genügt nicht, falls Sie auch eine TAN herausgegeben haben. Eine TAN entspricht Ihrer digitalen Unterschrift.
Jetzt zählt jede Minute, da die Kriminellen die Daten oft direkt und schnell einsetzen. Banken haben Notfallnummern, um Konten zu sperren, die jeden Tag rund um die Uhr erreichbar sind.
Falls es um ein Nutzerkonto bei Amazon oder Paypal geht, lassen Sie auch dieses sperren, wenn Sie sich nicht mehr einloggen können. „Sobald der Anbieter Kenntnis davon hat, dass Ihr Konto gekapert wurde, muss er handeln“, erklärt Rechtsanwalt Koch.