Man bestellt ein Produkt im Internet, bezahlt, und die Ware wird in einem einwandfreien Zustand geliefert. So der Normalfall. Doch nicht immer läuft alles so reibungslos ab. Beim Transport können schnell Schäden an der Ware entstehen. Für den Verbraucher sehr ärgerlich: Der Käufer trägt das Risiko für etwaige Transportschäden selbst. Bei der Online-Bestellung handelt es sich um einen so genannten Versendungskauf. Bei dieser Art des Kaufes gilt die Vertragspflicht des Verkäufers erfüllt, sobald er die Ware auf den Transportweg gebracht hat. Für Schäden, die während des Transportes entstehen, kann er nicht mehr haftbar gemacht werden.
Käufer haftet nicht immer
Ein Urteil des BGH lockerte nun diese Regelung. In dem entsprechenden Fall ging es um den Online-Versand eines Möbelhauses. Der Anbieter warb damit, die Möbel nicht nur zu liefern, sondern auch vor Ort beim Kunden zu montieren. In der AGB des Möbelhauses war folgende Klausel zu finden: „Wir schulden nur die rechtzeitige, ordnungsgemäße Ablieferung der Ware an das Transportunternehmen…“.
Der BGH entschied, dass diese Klausel in der Tat nicht wirksam sein kann. Bei dem Vertrag mit dem Möbelhaus handelt es sich nicht um den reinen Kauf von Möbeln, sondern Lieferung und Montage stellen einen Teil des Vertrages mit dem Kunden dar. In dem Fall hat der Verkäufer seine Vertragspflichten erst erfüllt, wenn er die Ware nicht nur geliefert, sondern auch ordnungsgemäß montiert hat. Dabei haftet er auch in dieser Zeit für etwaige Schäden. Die Klausel in der AGB ist also unwirksam.
Auswirkungen des Urteils
Dieses Urteil beschränkt sich nicht nur auf den Verkauf und Versand von Möbeln. Es gilt für alle Versendungskäufe, bei denen neben dem Kauf auch noch weitere Leistungen Teil des Vertrages sind. Meist sind dies die Lieferung und der Aufbau der bestellten Ware. In diesen Fällen muss der Verkäufer für eventuelle Transportschäden haften. Diese Haftung kann er auch nicht in einer AGB ausschließen, da dies den Käufer unangemessen benachteiligt.
- Datum
- Aktualisiert am
- 27.06.2014
- Autor
- lsm