Google hat auf das umstrittene Urteil des EuGH, nach dem Google unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet sein kann, Suchergebnisse, die auf personenbezogene Daten verweisen zu löschen, reagiert und ein Formular für einen Löschantrag ins Netz gestellt.
Google verlangt zur Authentifizierung die Übersendung einer Ausweiskopie des Betroffenen. Das ist bereits deshalb problematisch, weil nach dem Personalausweisgesetz Ausweiskopien nicht verlangt werden können. Insoweit hat das Verwaltungsgericht Hannover im letzten Jahr entschieden, dass eine Datenerhebung durch ein Einscannen und Speichern von Personalausweisen unzulässig ist, weil nach § 14 PAuswG die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten aus dem Ausweis oder mithilfe des Ausweises ausschließlich erfolgen darf durch zur Identitätsfeststellung berechtigte Personen nach Maßgabe der §§ 15 bis 17 oder öffentliche Stellen und nicht-öffentliche Stellen nach Maßgabe der §§ 18 bis 20 des PAuswG. Der Ausweis darf nach § 20 Abs. 2 PAuswG zwar zum (elektronischen) Idetitätsnachweis verwendet werden, er darf aber bei Google nicht gespeichert werden. Letzteres passiert freilich nach Übersendung einer Datei zwangsläufig.
Dieses Verfahren soll offenbar auch gegenüber Anwälten praktiziert werden. Der Anwalt legitimiert sich allerdings durch Vorlage einer von seinem Mandanten unterschriebenen Vollmacht und nicht durch Vorlage einer Ausweiskopie.
Ergänzend muss auch noch erwähnt werden, dass Google natürlich nicht berechtigt ist, einen Formularzwang einzuführen. Es ist also niemand verpflichtet, dieses Formular zu benutzen. Man kann sich als Betroffener auch direkt an Google Deutschland wenden, das nach der Entscheidung des EuGH als verantwortliche Stelle im Sinne des Datenschutzrechts zu betrachten ist.
Thomas Stadler ist Fachanwalt für IT-Recht und für gewerblichen Rechtsschutz und betreibt einen eigenen Blog, der unter www.internet-law.de aufzurufen ist. Für die Deutsche Anwaltauskunft bloggt Herr Stadler regelmäßig zum Thema IT-Recht.
- Datum
- Aktualisiert am
- 27.06.2014
- Autor
- Thomas Stadler