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Private Blogs

Impressum und Urheberrecht: Was gilt für private Blogger?

Immer mehr Menschen pflegen in ihrer Freizeit ein eigenes Blog. © Quelle: william87/fotolia.com

Mode, Kulina­risches, Literatur – immer mehr Menschen schreiben auf einem Blog über ihre Erfahrungen, Meinungen und Ideen zu allen möglichen Themen. Impres­sums­pflicht, Urheber- und Persön­lich­keits­rechte sind Dinge, mit denen sich viele Hobby-Blogger nicht befassen – schließlich ist das Blog ja privat. Vorsicht: Viele verhalten sich rechts­widrig, ohne es zu wissen. Die Deutsche Anwalt­auskunft beantwortet die wichtigsten Fragen für rechtlich einwand­freies Bloggen.

Besteht Impres­sums­pflicht nur bei Blogs, mit denen Geld verdient wird?

Das ist der Klassiker der rechtlichen Unsicher­heiten unter Bloggern, von der Berliner Tech-Bloggerin bis zum schwäbischen Rezept­sammler. Vielfach ist zu lesen oder zu hören, dass die Geschäfts­mä­ßigkeit entschiede: Verdient der Blogger mit seiner Seite Geld, brauche er ein Impressum, andererseits nicht.

Das stimmt so nicht, sagt Rechts­anwalt Sebastian Dramburg. Er ist Experte für Presse- und Medien, IT- und Internetrecht und Mitglied der Arbeits­ge­mein­schaft Geistiges Eigentum & Medien des Deutschen Anwalt­vereins (DAV). „Bei den meisten Blogs ist davon auszugehen, dass der Blogger ein Impressum anlegen muss“, erklärt der Experte. Das gelte in jedem Fall für finanzierte Angebote. Bei allen Blogs, auf denen Werbung veröffentlicht wird, müsse ein Impressum angelegt werden. Auf die Höhe der Werbeein­künfte komme es dabei nicht an.

„Im Grunde kommen nur Familien-Blogs ohne Impressum aus“, erklärt Dramburg weiter. Gehe es nur Fotos und Berichte über Famili­en­feiern, die sich auch nur an die Famili­en­mit­glieder richteten, werde man von einer Impres­sums­pflicht absehen können.

Was viele ebenfalls nicht wissen: Gibt es auf dem Blog keine Werbung, aber regelmäßige Beiträge mit journa­listisch-redaktio­nellen Inhalten, hat der Blogger ebenfalls eine Impres­sums­pflicht. Das ergibt sich aus § 55 Rundfunk­staats­vertrag.

Was müssen Blogger bei Fotos beachten?

Auch mit Blick auf das Urheberrecht befreit das Prädikat „privat“ einen Blogger nicht davor, gesetzliche Regelungen einhalten zu müssen. „Fremdes Foto-, Text- und Videoma­terial darf grundsätzlich nur mit Einwil­ligung des Rechte­inhabers verwendet werden“, informiert Rechts­anwalt Dramburg. Das sei bei Fotos besonders wichtig: Diese könnten über entspre­chende Recher­che­dienste schnell gefunden werden. Viele Blogger seien dafür schon abgemahnt worden.

Wichtig: Wer Fotos ohne Erlaubnis einstellt, kann das mit einer Quellen­angabe nicht wieder gutmachen. Bloggern, die sich bei den Urheber­rechten nicht ganz sicher sind, rät Rechts­anwalt Dramburg, einfach auf die entspre­chenden Inhalte auf anderen Webseiten zu verlinken.

Auf der sicheren Seite sind Blogger mit eigenen Fotos. Bespricht man Filme oder veröffentlicht eigene Buchre­zes­sionen, können auch eigene Fotos von Filmplakaten oder Buchcovern veröffentlicht werden.

Wie müssen fremde Texte zitiert werden?

Das Urheberrecht an einem Text verbietet es nicht, diesen zu zitieren. Das ist allerdings nur erlaubt, wenn sich der Blogbeitrag auch wirklich mit dem zitierten Text auseinander setzt. Es erfüllt nicht den Zweck eines Zitats, nur den eigenen Text oder die Seite verschönern zu wollen.

Die Zitate dürfen auch nicht komplett aus dem Zusammenhang gerissen werden. Beispiel Litera­turblog: Wird ein Buch besprochen, darf man auch daraus zitieren. Allerdings: „Das Zitat darf nicht länger als erforderlich sein und der Blogger muss ganz genau auf den Quelltext verweisen“, warnt Dramburg. Halte sich ein Blogger an diese Vorgaben, dürfe er zitieren, ohne vorher um Erlaubnis zu fragen.

Drohen Strafen wegen Beleidigung?

Der unbekannteste und am schwie­rigsten zu definierende rechtliche Fallstrick beim Bloggen ist der Unterschied zwischen freier Meinungs­äu­ßerung und Beleidigung. Die Grenze ist nicht immer klar zu ziehen – auch die Gerichte entscheiden teilweise unterschiedlich. Es kommt immer auf den Einzelfall und besonders den Adressaten an.

Zu einem strafrecht­lichen Verfahren kommt es nur, wenn der Betroffene einen Strafantrag gegen den Blogger stellt. Der Straftat­bestand kann auch über Beleidigung hinausgehen: Rassis­tische oder fremden­feindliche Inhalte können auch als Volksver­hetzung gelten.

Blog der Deutschen Anwalt­auskunft

Nicht privat, aber reicht an Informa­tionen ist das Blog der Deutschen Anwalt­auskunft. Anwälte aus unterschied­lichen Rechts­ge­bieten schreiben hier regelmäßig über Neuerungen und interessante Urteile.

Sie möchten sich in presse- und medien­recht­lichen Fragen anwaltlich beraten lassen? Hier finden Sie eine Rechts­an­wältin oder einen Rechts­anwalt in Ihrer Nähe.

Datum
Aktualisiert am
23.02.2016
Autor
vhe
Bewertungen
3421 2
Themen
Internet Werbung

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