Besteht Impressumspflicht nur bei Blogs, mit denen Geld verdient wird?
Das ist der Klassiker der rechtlichen Unsicherheiten unter Bloggern, von der Berliner Tech-Bloggerin bis zum schwäbischen Rezeptsammler. Vielfach ist zu lesen oder zu hören, dass die Geschäftsmäßigkeit entschiede: Verdient der Blogger mit seiner Seite Geld, brauche er ein Impressum, andererseits nicht.
Das stimmt so nicht, sagt Rechtsanwalt Sebastian Dramburg. Er ist Experte für Presse- und Medien, IT- und Internetrecht und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Geistiges Eigentum & Medien des Deutschen Anwaltvereins (DAV). „Bei den meisten Blogs ist davon auszugehen, dass der Blogger ein Impressum anlegen muss“, erklärt der Experte. Das gelte in jedem Fall für finanzierte Angebote. Bei allen Blogs, auf denen Werbung veröffentlicht wird, müsse ein Impressum angelegt werden. Auf die Höhe der Werbeeinkünfte komme es dabei nicht an.
„Im Grunde kommen nur Familien-Blogs ohne Impressum aus“, erklärt Dramburg weiter. Gehe es nur Fotos und Berichte über Familienfeiern, die sich auch nur an die Familienmitglieder richteten, werde man von einer Impressumspflicht absehen können.
Was viele ebenfalls nicht wissen: Gibt es auf dem Blog keine Werbung, aber regelmäßige Beiträge mit journalistisch-redaktionellen Inhalten, hat der Blogger ebenfalls eine Impressumspflicht. Das ergibt sich aus § 55 Rundfunkstaatsvertrag.
Was müssen Blogger bei Fotos beachten?
Auch mit Blick auf das Urheberrecht befreit das Prädikat „privat“ einen Blogger nicht davor, gesetzliche Regelungen einhalten zu müssen. „Fremdes Foto-, Text- und Videomaterial darf grundsätzlich nur mit Einwilligung des Rechteinhabers verwendet werden“, informiert Rechtsanwalt Dramburg. Das sei bei Fotos besonders wichtig: Diese könnten über entsprechende Recherchedienste schnell gefunden werden. Viele Blogger seien dafür schon abgemahnt worden.
Wichtig: Wer Fotos ohne Erlaubnis einstellt, kann das mit einer Quellenangabe nicht wieder gutmachen. Bloggern, die sich bei den Urheberrechten nicht ganz sicher sind, rät Rechtsanwalt Dramburg, einfach auf die entsprechenden Inhalte auf anderen Webseiten zu verlinken.
Auf der sicheren Seite sind Blogger mit eigenen Fotos. Bespricht man Filme oder veröffentlicht eigene Buchrezessionen, können auch eigene Fotos von Filmplakaten oder Buchcovern veröffentlicht werden.
Wie müssen fremde Texte zitiert werden?
Das Urheberrecht an einem Text verbietet es nicht, diesen zu zitieren. Das ist allerdings nur erlaubt, wenn sich der Blogbeitrag auch wirklich mit dem zitierten Text auseinander setzt. Es erfüllt nicht den Zweck eines Zitats, nur den eigenen Text oder die Seite verschönern zu wollen.
Die Zitate dürfen auch nicht komplett aus dem Zusammenhang gerissen werden. Beispiel Literaturblog: Wird ein Buch besprochen, darf man auch daraus zitieren. Allerdings: „Das Zitat darf nicht länger als erforderlich sein und der Blogger muss ganz genau auf den Quelltext verweisen“, warnt Dramburg. Halte sich ein Blogger an diese Vorgaben, dürfe er zitieren, ohne vorher um Erlaubnis zu fragen.
Drohen Strafen wegen Beleidigung?
Der unbekannteste und am schwierigsten zu definierende rechtliche Fallstrick beim Bloggen ist der Unterschied zwischen freier Meinungsäußerung und Beleidigung. Die Grenze ist nicht immer klar zu ziehen – auch die Gerichte entscheiden teilweise unterschiedlich. Es kommt immer auf den Einzelfall und besonders den Adressaten an.
Zu einem strafrechtlichen Verfahren kommt es nur, wenn der Betroffene einen Strafantrag gegen den Blogger stellt. Der Straftatbestand kann auch über Beleidigung hinausgehen: Rassistische oder fremdenfeindliche Inhalte können auch als Volksverhetzung gelten.
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- Datum
- Aktualisiert am
- 23.02.2016
- Autor
- vhe