Soziale Netzwerke
Facebook, Twitter und Co. bieten Möglichkeiten, Störer zum Schweigen zu bringen. Je nach Plattform kann der Weg sich etwas unterscheiden. Bei Twitter hilft ein Klick auf das Zahnrad auf der Profilseite des Trolls. Dort können Nervensägen blockiert oder gemeldet werden. Kontakt ist dann nicht mehr möglich.
Auch bei Facebook lassen sich Nutzer blockieren. Dann ist jede Interaktion ausgeschlossen. Der Blockierte erfährt nichts davon. Facebooks Meldefunktion führt aber häufig nicht zur gewünschten Entfernung eines Beitrags. Mehrfaches Melden kann hier zu mehr Erfolg führen.
Rechtsweg
Arten die Angriffe in massive Beleidigungen, unwahre Tatsachenbehauptungen oder Drohungen aus, können sich Betroffene auch juristisch wehren, erklärt der Rechtsanwalt Ansgar Koreng vom Deutschen Anwaltverein.
Werden also Lügen verbreitet, kann das für den Verfasser auch rechtlich Ärger bedeuten. Aber selbst wahre Behauptungen können aus anderen Gründen rechtlich problematisch werden: Zum Beispiel dann, wenn die Privatsphäre verletzt wird.
Erreicht man beim Troll keine Einsicht und das Entfernen der Beiträge, hilft der Weg über den Plattformbetreiber, über dessen Dienst die Beiträge verbreitet werden. Der Plattformbetreiber haftet in solchen Fällen, sobald er darüber informiert wird, und nicht angemessen reagiert.
- Datum
- Aktualisiert am
- 13.08.2015
- Autor
- dpa/red