Auf Facebook selbst und in einer E-Mail hat das Unternehmen die Nutzer über eine bevorstehende Änderung seiner Bedingungen und Richtlinien informiert. Darin heißt es, man wolle den Nutzern helfen, „größeren Nutzen aus Facebook zu ziehen“. Der „Schutz der persönlichen Informationen“ stehe im Mittelpunkt der Tätigkeit von Facebook. Hinter den blumigen Formulierungen verbergen sich tiefgreifende Änderungen.
Genauere Daten bringen mehr Werbung
Zum einen möchte Facebook die Daten seiner Nutzer noch besser wirtschaftlich nutzen. Entscheidend dafür sind die sogenannten Werbeprofile. Je genauer Facebook über den einzelnen Nutzer Bescheid weiß, seine Interessen und Vorlieben kennt, desto genauer lassen sich Werbebotschaften für diesen Nutzer platzieren. Genau dieses Wissen lässt sich der Konzern von Werbekunden teuer bezahlen.
Während Facebook für die Werbeprofile bisher nur die Aktivitäten der Nutzer innerhalb des Netzwerkes selbst aufzeichnete, wird nach der AGB-Änderung auch das Surfverhalten außerhalb von Facebook analysiert. In den USA passiert das bereits seit einiger Zeit. Wer künftig beispielsweise die Webseite eines Autoherstellers und danach Facebook aufruft, wird dort mit hoher Wahrscheinlichkeit Autowerbung sehen.
Änderungen sind datenschutzrechtlich relevant
Neben der Werbung modifizierte Facebook noch einige andere Funktionen. Eine wichtige Rolle spielt dabei der Standort des Nutzers, der künftig noch entscheidender dafür sein wird, welche Informationen ihm in seinem Facebook-Newsfeed angezeigt werden. Restaurants oder Freunde in der Nähe werden dann beispielsweise prominenter im Newsfeed auftauchen als weiter entfernte.
Dies wirft natürlich Fragen nach dem Datenschutz auf. Facebook hat darauf bereits im Voraus reagiert und eine Seite mit „Grundlagen zum Datenschutz“ veröffentlicht, auf der Nutzer sich über die verschiedenen Einstellungen im Netzwerk und deren Auswirkungen informieren können.
Hinsichtlich der Werbung weist Facebook darauf hin, dass Nutzer künftig genauere Informationen darüber erhalten, warum sie welche Werbung sehen, und die Anzeigen besser ihren persönlichen Interessen anpassen können. Zudem sei es nach wie vor möglich, die Nutzung der Daten aus dem persönlichen Surfverhalten auch ganz zu untersagen – zum Beispiel über die Benötigen sie rechtliche Beratung zu einer IT-Rechtsfrage? Hier finden Sie eine spezialisierte Anwältin oder einen Anwalt in Ihrer Nähe.
- Datum
- Aktualisiert am
- 27.11.2014
- Autor
- pst