Deutsche Anwaltauskunft: Frau Dr. Auer-Reinsdorff, wie sieht die Rechtslage aktuell aus: Muss ein Anbieter den Höchstbietenden entschädigen, wenn er eine Auktion auf Ebay vorzeitig beendet?
Dr. Astrid Auer-Reinsdorff: Generell kommt bei einer Auktion ein verbindlicher Kaufvertrag zwischen dem Anbieter und dem Höchstbietenden zustande. Bricht der Anbieter die Auktion vor der Zeit unberechtigt ab, darf man als Käufer Schadensersatz von ihm verlangen. Allerdings gibt es Gründe, aus denen ein Anbieter eine Ebay-Auktion vorzeitig beenden darf. Schadensersatz muss er dann nicht zahlen.
Anwaltauskunft: Wann ist das der Fall?
Dr. Auer-Reinsdorff: Ebay führt in seinen Nutzungsbedingen verschiedene Gründe, aus denen man eine Auktion abbrechen darf, auf. Dabei verweist Ebay auf die gesetzlichen Vorgaben, die gelten, wenn ein Anbieter ein abgegebenes Angebot und damit einen abgeschlossenen Kaufvertrag zurücknehmen will. Die Gerichte beurteilen den Inhalt und die Wirkung von Angeboten und Rücknahmen, die im Rahmen von Internetauktionen erfolgen, auf der Grundlage der Regeln der jeweiligen Plattform. Demnach dürfen Anbieter bei Ebay über einen Klick eine Auktion spätestens zwölf Stunden vor ihrem Ende abbrechen, wenn sie zum Beispiel bei der Beschreibung des Artikels oder bei der Eingabe eines Start- oder Mindestpreises einen Fehler gemacht haben. Selten wird der Fall so sein, dass der Verkäufer sich von seinem Angebot distanzieren kann, wenn er schlicht die Eingabe eines Mindestpreises zum Schutz vor Schnäppcheneinkäufern übersehen hat.
Anwaltauskunft: Gibt es weitere Gründe?
Dr. Auer-Reinsdorff: Ja, wenn der Artikel unverschuldet zerstört oder beschädigt wurde. Oder wenn Diebe dem Verkäufer die Ware gestohlen haben, die er verkaufen wollte. Auch wenn er merkt, dass er ein rechtswidriges Produkt wie ein Plagiat oder ein nicht straßenverkehrsfähiges Fahrzeug zum Verkauf anbietet, darf der Anbieter aus der Auktion aussteigen. In all diesen Fällen ist kein Kaufvertrag zustande gekommen.
Anwaltauskunft: Wann muss ein Anbieter den Höchstbietenden bei Ebay entschädigen?
Dr. Auer-Reinsdorff: Wenn der Verkäufer die Auktion allein deshalb abbricht, weil er es sich anders überlegt, die Ware verschenkt hat oder wenn er sie außerhalb von Ebay zu einem höheren Preis verkaufen will oder bereits verkauft hat. Das ist ja bei dem am Mittwoch zu verhandelnden Fall so gewesen.
Anwaltauskunft: Wie sieht die Rechtlage im umgekehrten Fall aus: Der Höchstbietende bricht die Auktion ab und will den Kaufpreis nicht zahlen. Kann ihn der Verkäufer dazu zwingen?
Dr. Auer-Reinsdorff: Ja, das ist möglich. Es ist in solchen Fälle aber denkbar, dass er sich mit dem Verkäufer darauf verständigt, dass der Verkäufer die Ware woanders verkauft, und der erste Käufer eine eventuelle Differenz zum ursprünglichen Verkaufspreis zahlt.
- Datum
- Aktualisiert am
- 11.11.2014
- Autor
- ime