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Internet-Handel

Ebay: Dürfen Anbieter Auktionen vorzeitig abbrechen?

Was passiert, wenn Anbieter aus einer Auktion auf Ebay vor ihrem eigentlichen Ende aussteigen? © Quelle: Ryan/gettyimages.de/DAV

Wenn Verkäufer Auktionen auf Ebay vor der Zeit beenden, ist der Ärger bei den Bietern oft groß, vor allem, wenn ihnen dabei ein Schnäppchen entgeht. Dürfen Bieter in solchen Fällen Schadens­ersatz vom Verkäufer verlangen? Über diese Frage urteilt der Bundes­ge­richtshof am 12. November. Wir haben uns vorab mit der Internet­rechts­expertin Dr. Astrid Auer-Reinsdorff darüber unterhalten, was rechtlich bei Ebay-Auktionen gilt.

Deutsche Anwalt­auskunft: Frau Dr. Auer-Reinsdorff, wie sieht die Rechtslage aktuell aus: Muss ein Anbieter den Höchst­bie­tenden entschädigen, wenn er eine Auktion auf Ebay vorzeitig beendet?

Dr. Astrid Auer-Reinsdorff: Generell kommt bei einer Auktion ein verbind­licher Kaufvertrag zwischen dem Anbieter und dem Höchst­bie­tenden zustande. Bricht der Anbieter die Auktion vor der Zeit unberechtigt ab, darf man als Käufer Schadens­ersatz von ihm verlangen. Allerdings gibt es Gründe, aus denen ein Anbieter eine Ebay-Auktion vorzeitig beenden darf. Schadens­ersatz muss er dann nicht zahlen.

Anwalt­auskunft: Wann ist das der Fall?

Dr. Auer-Reinsdorff: Ebay führt in seinen Nutzungs­be­dingen verschiedene Gründe, aus denen man eine Auktion abbrechen darf, auf. Dabei verweist Ebay auf die gesetz­lichen Vorgaben, die gelten, wenn ein Anbieter ein abgegebenes Angebot und damit einen abgeschlossenen Kaufvertrag zurück­nehmen will. Die Gerichte beurteilen den Inhalt und die Wirkung von Angeboten und Rücknahmen, die im Rahmen von Internet­auk­tionen erfolgen, auf der Grundlage der Regeln der jeweiligen Plattform. Demnach dürfen Anbieter bei Ebay über einen Klick eine Auktion spätestens zwölf Stunden vor ihrem Ende abbrechen, wenn sie zum Beispiel bei der Beschreibung des Artikels oder bei der Eingabe eines Start- oder Mindest­preises einen Fehler gemacht haben. Selten wird der Fall so sein, dass der Verkäufer sich von seinem Angebot distan­zieren kann, wenn er schlicht die Eingabe eines Mindest­preises zum Schutz vor Schnäpp­chen­ein­käufern übersehen hat.

Anwalt­auskunft: Gibt es weitere Gründe?

Dr. Auer-Reinsdorff: Ja, wenn der Artikel unverschuldet zerstört oder beschädigt wurde. Oder wenn Diebe dem Verkäufer die Ware gestohlen haben, die er verkaufen wollte. Auch wenn er merkt, dass er ein rechts­widriges Produkt wie ein Plagiat oder ein nicht straßen­ver­kehrs­fähiges Fahrzeug zum Verkauf anbietet, darf der Anbieter aus der Auktion aussteigen. In all diesen Fällen ist kein Kaufvertrag zustande gekommen.

Anwalt­auskunft: Wann muss ein Anbieter den Höchst­bie­tenden bei Ebay entschädigen?

Dr. Auer-Reinsdorff: Wenn der Verkäufer die Auktion allein deshalb abbricht, weil er es sich anders überlegt, die Ware verschenkt hat oder wenn er sie außerhalb von Ebay zu einem höheren Preis verkaufen will oder bereits verkauft hat. Das ist ja bei dem am Mittwoch zu verhan­delnden Fall so gewesen.

Anwalt­auskunft: Wie sieht die Rechtlage im umgekehrten Fall aus: Der Höchst­bietende bricht die Auktion ab und will den Kaufpreis nicht zahlen. Kann ihn der Verkäufer dazu zwingen?

Dr. Auer-Reinsdorff: Ja, das ist möglich. Es ist in solchen Fälle aber denkbar, dass er sich mit dem Verkäufer darauf verständigt, dass der Verkäufer die Ware woanders verkauft, und der erste Käufer eine eventuelle Differenz zum ursprüng­lichen Verkaufspreis zahlt.

Datum
Aktualisiert am
11.11.2014
Autor
ime
Bewertungen
1119
Themen
Auktion Handel Internet Schadens­ersatz

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