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Domains kaufen: Welche Web-Adressen darf ich mir sichern?

Online Verträge abschließen, geht schnell. Kündigen künftig auch. © Quelle: Yuganov/fotolia.com

Bis vor kurzem bestand eine Adresse nur aus Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Gemeinde. Heute kommt meist eine Internet­adresse dazu, immer öfter auch bei Privat­personen. Das kann eine Domain mit dem eigenen Namen, aber auch eine komplett andere sein. Aber welche Domains darf man sich überhaupt sichern? Und wann verstößt man gegen das Markenrecht?

Ob es der eigenen Blog ist, eine Seite zum Famili­en­stammbaum oder zur eigenen freibe­ruf­lichen Tätigkeit: Auch wer privat eine Internetseite einrichten will, braucht eine passende Domain. Je nach Name und Tätigkeitsfeld kann es dabei allerdings zu Konkurrenz kommen. Lesen Sie hier, was Sie wissen sollten, bevor Sie eine Domain reservieren.

Markenrecht oft gleich Recht an der Domain

Theoretisch kann man alle Domains kaufen, die noch frei sind. Aber auch wenn die gewünscht Domain schon belegt ist, ist nicht aller Tage Abend. Hat man als Unternehmen oder Privat­person ein besonderes Interesse an einer bestimmten Domain, kann man sie einklagen. Das heißt umgekehrt auch, dass man eine Domain, die man gekauft hat, möglicherweise wieder herausgeben muss.

Besteht die Domain aus einem eingetragenen Markennamen, ist die Sache meist recht einfach. „Wer das Markenrecht hat, hat in der Regel auch das Recht auf die entspre­chende Domain“, sagt Rechts­anwalt Andreas Schulte, Mitglied im Geschäfts­füh­renden Ausschuss der Arbeits­ge­mein­schaft Geistiges Eigentum & Medien im Deutschen Anwalt­verein (DAV). Wer die Marke und damit ein gewerb­liches Interesse habe, könne in der Regel auch die Domain bekommen.

Man kann zwar nicht auf Herausgabe klagen. Hat man aber einen sogenannten „Dispute - Eintrag“, erhält man von der Domain- Verwal­tungs­stelle – in Deutschland ist das die DENIC e.G. – bei gerichtlich festge­stelltem Anspruch die Domain.

Streit um Domain: Stärkstes Interesse gewinnt

Dabei kommt es auch immer darauf an, ob es um die komplette Webadresse geht, oder nur um eine Domain, in dem ein Unternehmens- oder Markenname genutzt wird. Erheben zwei Parteien Anspruch auf eine komplette Domain, muss ein Gericht entscheiden. Die Richter wägen dann ab, wessen Interesse schwerer wiegt.

So hatte in einem Fall ein Herr Shell die Domain www.shell.de gekauft. Er hatte dann der Mineral­ölfirma die Domain gegen einen Geldbetrag angeboten. Ein Gericht sprach die Rechte allerdings dem Unternehmen zu. Denn da der Mann zuvor schon auf das Unternehmen zugegangen war, sahen die Richter es als erwiesen an, dass der Mann kein eigenes Interesse an der Domain hatte. Auch ein privates Interesse konnte Herrn Schell nicht nachge­wiesen werden.

Private Webseite: Domain darf Markennamen enthalten

Auch private Gründe können ins Gewicht fallen, wenn zwei Parteien um eine Domain streiten. Hinzu kommt, dass sich ein Unternehmen bei einem privaten Domain­inhaber nicht vor Konkurrenz fürchten muss. Das gilt vor allem, wenn es um den eigenen Namen geht. Wer mit Nachnamen Schell, Müller oder Oetker heißt, muss selbst­ver­ständlich nicht ständig Lizenz­ge­bühren zahlen und darf natürlich auch eine Webseite mit seinem Namen anlegen. Solange diese privat genutzt wird, ist das - bis auf Ausnah­mefälle - kein Problem. Richtet zum Beispiel eine Familie Müller eine Webseite ein, auf der Famili­enfotos und Informa­tionen zum Stammbaum zu sehen sind, gilt das als rein private Nutzung. Eine Verwechslung mit der Webseite der Molkerei oder der Drogerie­marktkette sind zudem ausgeschlossen.

„Gleiches gilt für Produktnamen“, sagt der Rechts­anwalt aus Hamburg. Wer einen privaten Blog unterhalte, auf dem Fotos von Sonnen­un­ter­gängen auf der Insel Capri zu sehen seien, und ihn Capri-Sonne nenne, dürfte mit dem Hersteller des gleich­namigen Getränks keine Probleme bekommen.

 

Berühmter Name: Schwie­rig­keiten möglich

Schwierig könnte es allerdings werden, wenn man exakt den gleichen Namen trägt wie ein bekannter Künstler, und eine Domain mit seinem Namen kaufen und gewerblich nutzen möchte. Ist die gewünschte Domain mit dem Namen schon besetzt, ist eine Nutzung meist nicht mehr möglich. Eine Anwältin namens Helene Fischer oder ein Blogger namens Mick Jagger müssten gegebe­nenfalls auf eine erweiterte Domain ausweichen. Hier gibt es zudem die Möglichkeit, die Seite zu splitten. Dann gelangt der Besucher zunächst auf eine Startseite, bei der er sich zwischen den beiden Anbietern entscheiden muss und jeweils ein Feld anklickt.

Domain kaufen: So gehen Sie vor

Fazit: Wenn Sie privat eine Domain kaufen möchten, gehen Sie am besten vor wie folgt:

1) Recher­chieren Sie, ob es Unternehmen, Produkte oder bekannte Persön­lich­keiten des Namens gibt, den Sie Ihrer Internetseite geben wollen.

2) Prüfen Sie, ob die gewünschte Domain noch frei ist (geschieht beim Kauf meist automatisch).

3) Kommt es thematisch zu Überschnei­dungen oder ist die Domain schon belegt, passen Sie ihren Domain­vor­schlag an.

4) Kontak­tieren Sie im Zweifel den Inhaber der Domain, um Missver­ständnisse zu vermeiden.

5) Kommt es zu einem Rechts­streit, kontak­tieren Sie einen Rechts­anwalt oder eine Rechts­an­wältin für Markenrecht.

Rechts­streit um Domains? Rechts­anwalt oder –anwältin konsul­tieren

Sie haben sich eine Domain sichern lassen, die nun jemand anderes beansprucht? Sie wünschen sich für Ihr Unternehmen eine Internet­adresse, die schon belegt ist, und glauben, darauf einen Anspruch zu haben? Oder befinden Sie sich in einem anderen Konflikt um Markennamen und Domains? Wenden Sie sich an eine Rechts­an­wältin oder einen Rechts­anwalt für Markenrecht. Die Experten können Sie zum richtigen Vorgehen beraten und mit Ihnen gemeinsam eine Lösung finden. In unserer Anwaltssuche finden Sie Rechts­anwälte in Ihrer Nähe.

Datum
Aktualisiert am
26.02.2019
Autor
vhe
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