Ob es der eigenen Blog ist, eine Seite zum Familienstammbaum oder zur eigenen freiberuflichen Tätigkeit: Auch wer privat eine Internetseite einrichten will, braucht eine passende Domain. Je nach Name und Tätigkeitsfeld kann es dabei allerdings zu Konkurrenz kommen. Lesen Sie hier, was Sie wissen sollten, bevor Sie eine Domain reservieren.
Markenrecht oft gleich Recht an der Domain
Theoretisch kann man alle Domains kaufen, die noch frei sind. Aber auch wenn die gewünscht Domain schon belegt ist, ist nicht aller Tage Abend. Hat man als Unternehmen oder Privatperson ein besonderes Interesse an einer bestimmten Domain, kann man sie einklagen. Das heißt umgekehrt auch, dass man eine Domain, die man gekauft hat, möglicherweise wieder herausgeben muss.
Besteht die Domain aus einem eingetragenen Markennamen, ist die Sache meist recht einfach. „Wer das Markenrecht hat, hat in der Regel auch das Recht auf die entsprechende Domain“, sagt Rechtsanwalt Andreas Schulte, Mitglied im Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Geistiges Eigentum & Medien im Deutschen Anwaltverein (DAV). Wer die Marke und damit ein gewerbliches Interesse habe, könne in der Regel auch die Domain bekommen.
Man kann zwar nicht auf Herausgabe klagen. Hat man aber einen sogenannten „Dispute - Eintrag“, erhält man von der Domain- Verwaltungsstelle – in Deutschland ist das die DENIC e.G. – bei gerichtlich festgestelltem Anspruch die Domain.
Streit um Domain: Stärkstes Interesse gewinnt
Dabei kommt es auch immer darauf an, ob es um die komplette Webadresse geht, oder nur um eine Domain, in dem ein Unternehmens- oder Markenname genutzt wird. Erheben zwei Parteien Anspruch auf eine komplette Domain, muss ein Gericht entscheiden. Die Richter wägen dann ab, wessen Interesse schwerer wiegt.
So hatte in einem Fall ein Herr Shell die Domain www.shell.de gekauft. Er hatte dann der Mineralölfirma die Domain gegen einen Geldbetrag angeboten. Ein Gericht sprach die Rechte allerdings dem Unternehmen zu. Denn da der Mann zuvor schon auf das Unternehmen zugegangen war, sahen die Richter es als erwiesen an, dass der Mann kein eigenes Interesse an der Domain hatte. Auch ein privates Interesse konnte Herrn Schell nicht nachgewiesen werden.
Private Webseite: Domain darf Markennamen enthalten
Auch private Gründe können ins Gewicht fallen, wenn zwei Parteien um eine Domain streiten. Hinzu kommt, dass sich ein Unternehmen bei einem privaten Domaininhaber nicht vor Konkurrenz fürchten muss. Das gilt vor allem, wenn es um den eigenen Namen geht. Wer mit Nachnamen Schell, Müller oder Oetker heißt, muss selbstverständlich nicht ständig Lizenzgebühren zahlen und darf natürlich auch eine Webseite mit seinem Namen anlegen. Solange diese privat genutzt wird, ist das - bis auf Ausnahmefälle - kein Problem. Richtet zum Beispiel eine Familie Müller eine Webseite ein, auf der Familienfotos und Informationen zum Stammbaum zu sehen sind, gilt das als rein private Nutzung. Eine Verwechslung mit der Webseite der Molkerei oder der Drogeriemarktkette sind zudem ausgeschlossen.
„Gleiches gilt für Produktnamen“, sagt der Rechtsanwalt aus Hamburg. Wer einen privaten Blog unterhalte, auf dem Fotos von Sonnenuntergängen auf der Insel Capri zu sehen seien, und ihn Capri-Sonne nenne, dürfte mit dem Hersteller des gleichnamigen Getränks keine Probleme bekommen.
Berühmter Name: Schwierigkeiten möglich
Schwierig könnte es allerdings werden, wenn man exakt den gleichen Namen trägt wie ein bekannter Künstler, und eine Domain mit seinem Namen kaufen und gewerblich nutzen möchte. Ist die gewünschte Domain mit dem Namen schon besetzt, ist eine Nutzung meist nicht mehr möglich. Eine Anwältin namens Helene Fischer oder ein Blogger namens Mick Jagger müssten gegebenenfalls auf eine erweiterte Domain ausweichen. Hier gibt es zudem die Möglichkeit, die Seite zu splitten. Dann gelangt der Besucher zunächst auf eine Startseite, bei der er sich zwischen den beiden Anbietern entscheiden muss und jeweils ein Feld anklickt.
Domain kaufen: So gehen Sie vor
Fazit: Wenn Sie privat eine Domain kaufen möchten, gehen Sie am besten vor wie folgt:
1) Recherchieren Sie, ob es Unternehmen, Produkte oder bekannte Persönlichkeiten des Namens gibt, den Sie Ihrer Internetseite geben wollen.
2) Prüfen Sie, ob die gewünschte Domain noch frei ist (geschieht beim Kauf meist automatisch).
3) Kommt es thematisch zu Überschneidungen oder ist die Domain schon belegt, passen Sie ihren Domainvorschlag an.
4) Kontaktieren Sie im Zweifel den Inhaber der Domain, um Missverständnisse zu vermeiden.
5) Kommt es zu einem Rechtsstreit, kontaktieren Sie einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin für Markenrecht.
Rechtsstreit um Domains? Rechtsanwalt oder –anwältin konsultieren
Sie haben sich eine Domain sichern lassen, die nun jemand anderes beansprucht? Sie wünschen sich für Ihr Unternehmen eine Internetadresse, die schon belegt ist, und glauben, darauf einen Anspruch zu haben? Oder befinden Sie sich in einem anderen Konflikt um Markennamen und Domains? Wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt für Markenrecht. Die Experten können Sie zum richtigen Vorgehen beraten und mit Ihnen gemeinsam eine Lösung finden. In unserer Anwaltssuche finden Sie Rechtsanwälte in Ihrer Nähe.
- Datum
- Aktualisiert am
- 26.02.2019
- Autor
- vhe