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Amazon Dash Buttons: Das müssen Verbraucher wissen

Ist der Dash-Button eigentlich illegal? © Quelle: AlexanderKlink/wikipedia.de; Logoanpassung

Mit kleinen Schalt­flächen zum gezielten Produktkauf möchte Amazon das Einkaufen im Netz noch alltäg­licher machen. Doch die sogenannten Dash Buttons bieten zwar ultra-simple Bedien­barkeit, befinden sich nach deutschem Recht aber in einer Grauzone. Die Deutsche Anwalt­auskunft erklärt, was an den bunten Bestell­knöpfen proble­matisch ist.

In Amerika sind sie schon länger erhältlich, seit kurzem gibt es sie auch in Deutschland: Die Amazon Dash Buttons. Dabei handelt es sich um kleine, mit einem Knopf versehene Geräte, die Kunden bei dem Online-Shopppin­g­riesen bestellen können. Derzeit steht diese Möglichkeit allerdings nur Kunden des kosten­pflichtigen Services „Amazon Prime“ zur Verfügung. Die Buttons lassen sich mit dem heimischen WLAN und dem persön­lichen Amazon-Konto verbinden. Man kann ihnen über eine App anschließend bestimmte Aktionen zuweisen - etwa die Bestellung eines bestimmten Produkts. Dann genügt ein simpler Knopfdruck und das gewünschte Produkt wird bei Amazon bestellt und geliefert. Die vernetzten Knöpfchen können zum Beispiel an die Waschma­schine oder den Kühlschrank geklebt werden. Aktuell lassen sich so etwa Waschmittel, Zahnpfle­ge­produkte, Toilet­ten­papier, Kondome, Kaffee, Katzen­futter oder Rasier­klingen bestellen. Amazon möchte so den Einkauf von alltäg­lichen Verbrauchs­ge­gen­ständen wie Lebens­mittel oder Hygiene­artikel im Netz zusätzlich fördern.

Die simplen Butttons versprechen neuen Komfort beim Online-Einkauf, denn sie reduzieren den Prozess auf eine einzige Tätigkeit: Das Drücken eines Knopfes. Doch gerade diese Einfachheit bürgt Tücken. Und ist im Grunde mit den gesetz­lichen Regelungen für Online-Shopping in Deutschland nur schwer vereinbar.

Amazon Dash Button: Wer bestellt da eigentlich?

Wenn ein Knopfdruck für die Bestellung eines Produkts reicht, ist die offensichtliche Fragestellung, die zu Problemen führen kann: Wer drückt den Knopf? Dies ist, solange der Knopf allgemein erreichbar in einem Haushalt angebracht ist, nicht nur dem Besitzer des Amazon-Kontos vorbehalten. Was hält Kinder, Gäste oder, vermutlich eher versehentlich, Haustiere, davon ab, diesen Knopf zu betätigen? Muss ein Kunde dann plötzlich 87 Großpa­ckungen Waschmittel bezahlen, nur weil der Nachwuchs nicht wusste, was er tat, als er den Knopf betätigte?

Zwar sendet Amazon zu jedem Bestel­lungs­vorgang eine Bestätigung via Email und Kunden können ihre Bestel­lungen wieder stornieren. Das setzt allerdings voraus, dass sie den versehent­lichen Kauf schnell bemerken. Für Prime-Kunden geht der Versand von Waren bei Amazon recht schnell, oft wird die Ware noch am gleichen Tag verschickt. Muss der Kunde im Zweifelsfall die 87 Großpa­ckungen Waschmittel auf eigene Kosten wieder zurück­schicken?

Kommt ein gültiger Kaufvertrag zustande?

Der Verkauf von Waren über das Internet ist in Deutschland über das Fernab­satz­gesetz strikt geregelt. Wesentliche Merkmale der Ware müssen angegeben sein. Auf den Dash Buttons fehlen diese Angaben. Es fehlt außerdem die Nennung des Kaufpreises. Zusätzlich müsste auch angezeigt werden, dass der Preis die Mehrwert­steuer enthält und ob und in welcher Höhe Versand­kosten anfallen. Bei Produkten wie Kaffee, Waschmittel oder Hundefutter müsste außerdem ein Grundpreis angegeben werden. Und die Nennung eines Liefer­termins wäre eigentlich auch vorgeschrieben. Über das Widerrufsrecht wird der Käufer ebenfalls nicht aufgeklärt.

Amazon könnte an dieser Stelle argumen­tieren, dass der Kunde den Bestell­vorgang vorher mittels einer App auf dem Smartphone konfigu­rieren muss. Dies könnte als Schließung eines Rahmen­ver­trages gewertet werden, in dem die Pflicht­in­for­ma­tionen aufgeführt werden. Darüber wären dann alle folgenden Bestell­vorgänge über den Dash Button abgedeckt. Ob deutsche Gerichte allerdings diese Sichtweise unterstützen, ist eine derzeit noch unbeant­wortete Frage.

Amazon Dash Button: Der Albtraum für Datenschützer?

Die kleinen Kaufdrücker sind für Amazon in anderer Hinsicht eine Goldmine: Der Konzern erhält vollstän­digere Daten über das Kaufver­halten der Kunden. Wie oft welche Marke gekauft wird zum Beispiel. Das lässt sich wiederum für zielge­richtete Werbung nutzen und eventuell für ein dynamisches Preisma­nagement. So könnte es sein, dass Preise je nach Uhrzeit angepasst werden. Oder sogar individuell auf Kunden zugeschnitten werden. Über den Button ist die Preisän­derung für den Kunden schlecht ersichtlich. Und würde einen oben angespro­chenen Rahmen­vertrag wieder ungültig machen.

Außerdem bietet Amazon bei der Einrichtung der Dash Buttons an, das heimische WLAN-Passwort auf den Servern von Amazon zu speichern. So sollen künftige Verbin­dungen komfor­tabler von der Hand gehen. Davon kann man aus datenschutz­recht­lichen Gründen nur abraten.

Fazit: Derzeit noch rechtliche Unsicherheit beim Einsatz von Dash Buttons.

Das Bestell­system über die Amazon Dash Buttons ist verlockend einfach. Und es ist auch klar zu erkennen, warum Amazon großes Interesse daran hat, seiner Kundschaft diese Art des Online-Kaufs schmackhaft zu machen. Bei der derzeitigen europäischen Rechtslage sind die Dash Buttons allerdings ein juristisch grenzwertiger Bereich. Noch ist nicht klar, welche Haltung die Gerichte zu den aufgeworfenen Fragen allerdings in Zukunft einige Gerichte beschäftigen werden, scheint wahrscheinlich. Bei Konflikten im Online-Handel ist in allen Fällen eine anwaltliche Beratung durch einen Fachanwalt für Vertragsrecht zu empfehlen.