In Amerika sind sie schon länger erhältlich, seit kurzem gibt es sie auch in Deutschland: Die Amazon Dash Buttons. Dabei handelt es sich um kleine, mit einem Knopf versehene Geräte, die Kunden bei dem Online-Shopppingriesen bestellen können. Derzeit steht diese Möglichkeit allerdings nur Kunden des kostenpflichtigen Services „Amazon Prime“ zur Verfügung. Die Buttons lassen sich mit dem heimischen WLAN und dem persönlichen Amazon-Konto verbinden. Man kann ihnen über eine App anschließend bestimmte Aktionen zuweisen - etwa die Bestellung eines bestimmten Produkts. Dann genügt ein simpler Knopfdruck und das gewünschte Produkt wird bei Amazon bestellt und geliefert. Die vernetzten Knöpfchen können zum Beispiel an die Waschmaschine oder den Kühlschrank geklebt werden. Aktuell lassen sich so etwa Waschmittel, Zahnpflegeprodukte, Toilettenpapier, Kondome, Kaffee, Katzenfutter oder Rasierklingen bestellen. Amazon möchte so den Einkauf von alltäglichen Verbrauchsgegenständen wie Lebensmittel oder Hygieneartikel im Netz zusätzlich fördern.
Die simplen Butttons versprechen neuen Komfort beim Online-Einkauf, denn sie reduzieren den Prozess auf eine einzige Tätigkeit: Das Drücken eines Knopfes. Doch gerade diese Einfachheit bürgt Tücken. Und ist im Grunde mit den gesetzlichen Regelungen für Online-Shopping in Deutschland nur schwer vereinbar.
Amazon Dash Button: Wer bestellt da eigentlich?
Wenn ein Knopfdruck für die Bestellung eines Produkts reicht, ist die offensichtliche Fragestellung, die zu Problemen führen kann: Wer drückt den Knopf? Dies ist, solange der Knopf allgemein erreichbar in einem Haushalt angebracht ist, nicht nur dem Besitzer des Amazon-Kontos vorbehalten. Was hält Kinder, Gäste oder, vermutlich eher versehentlich, Haustiere, davon ab, diesen Knopf zu betätigen? Muss ein Kunde dann plötzlich 87 Großpackungen Waschmittel bezahlen, nur weil der Nachwuchs nicht wusste, was er tat, als er den Knopf betätigte?
Zwar sendet Amazon zu jedem Bestellungsvorgang eine Bestätigung via Email und Kunden können ihre Bestellungen wieder stornieren. Das setzt allerdings voraus, dass sie den versehentlichen Kauf schnell bemerken. Für Prime-Kunden geht der Versand von Waren bei Amazon recht schnell, oft wird die Ware noch am gleichen Tag verschickt. Muss der Kunde im Zweifelsfall die 87 Großpackungen Waschmittel auf eigene Kosten wieder zurückschicken?
Kommt ein gültiger Kaufvertrag zustande?
Der Verkauf von Waren über das Internet ist in Deutschland über das Fernabsatzgesetz strikt geregelt. Wesentliche Merkmale der Ware müssen angegeben sein. Auf den Dash Buttons fehlen diese Angaben. Es fehlt außerdem die Nennung des Kaufpreises. Zusätzlich müsste auch angezeigt werden, dass der Preis die Mehrwertsteuer enthält und ob und in welcher Höhe Versandkosten anfallen. Bei Produkten wie Kaffee, Waschmittel oder Hundefutter müsste außerdem ein Grundpreis angegeben werden. Und die Nennung eines Liefertermins wäre eigentlich auch vorgeschrieben. Über das Widerrufsrecht wird der Käufer ebenfalls nicht aufgeklärt.
Amazon könnte an dieser Stelle argumentieren, dass der Kunde den Bestellvorgang vorher mittels einer App auf dem Smartphone konfigurieren muss. Dies könnte als Schließung eines Rahmenvertrages gewertet werden, in dem die Pflichtinformationen aufgeführt werden. Darüber wären dann alle folgenden Bestellvorgänge über den Dash Button abgedeckt. Ob deutsche Gerichte allerdings diese Sichtweise unterstützen, ist eine derzeit noch unbeantwortete Frage.
Amazon Dash Button: Der Albtraum für Datenschützer?
Die kleinen Kaufdrücker sind für Amazon in anderer Hinsicht eine Goldmine: Der Konzern erhält vollständigere Daten über das Kaufverhalten der Kunden. Wie oft welche Marke gekauft wird zum Beispiel. Das lässt sich wiederum für zielgerichtete Werbung nutzen und eventuell für ein dynamisches Preismanagement. So könnte es sein, dass Preise je nach Uhrzeit angepasst werden. Oder sogar individuell auf Kunden zugeschnitten werden. Über den Button ist die Preisänderung für den Kunden schlecht ersichtlich. Und würde einen oben angesprochenen Rahmenvertrag wieder ungültig machen.
Außerdem bietet Amazon bei der Einrichtung der Dash Buttons an, das heimische WLAN-Passwort auf den Servern von Amazon zu speichern. So sollen künftige Verbindungen komfortabler von der Hand gehen. Davon kann man aus datenschutzrechtlichen Gründen nur abraten.
Fazit: Derzeit noch rechtliche Unsicherheit beim Einsatz von Dash Buttons.
Das Bestellsystem über die Amazon Dash Buttons ist verlockend einfach. Und es ist auch klar zu erkennen, warum Amazon großes Interesse daran hat, seiner Kundschaft diese Art des Online-Kaufs schmackhaft zu machen. Bei der derzeitigen europäischen Rechtslage sind die Dash Buttons allerdings ein juristisch grenzwertiger Bereich. Noch ist nicht klar, welche Haltung die Gerichte zu den aufgeworfenen Fragen allerdings in Zukunft einige Gerichte beschäftigen werden, scheint wahrscheinlich. Bei Konflikten im Online-Handel ist in allen Fällen eine anwaltliche Beratung durch einen Fachanwalt für Vertragsrecht zu empfehlen.
- Datum
- Aktualisiert am
- 13.09.2016
- Autor
- psu