Wer auf Amazon ein Kundenkonto registriert, muss einer Reihe von Nutzungsbedingungen zustimmen. Bedingungen, denen viele Kunden zustimmen, ohne sie vorher gelesen zu haben. Diese haben es allerdings in sich: Sie gestatten es dem Konzern, Kunden Services auf der Website vorzuenthalten, Mitgliedskonten zu schließen und Inhalte zu entfernen oder zu verändern. All das im Fall, dass Kunden „gegen anwendbare Gesetze, diese Nutzungsbedingungen oder andere anwendbare Vertragsbedingungen oder Richtlinien verstoßen."
Sperrung des Kontos verhindert Zugriff auf gekaufte Ware
Das Problem: Sperrt Amazon das Nutzerkonto, hat der Kunde keine Möglichkeit mehr, auf Inhalte und Dienste zuzugreifen, für die er bereits bezahlt hat.
Das ist auch insofern schwierig, weil Amazon oft nicht verrät, warum es ein Konto sperrt. So bei einem Fall aus England: Amazon verbannte den Nutzer aus dem System – ohne aber eine schlüssige Begründung für eine Sperrung.
In dem Fall brachte Amazon den Stammkunden nicht nur um den Zugang zu Filmen, Büchern und Musik, sondern auch um bares Geld. Er hatte bereits das Guthaben einer Geschenkkarte auf seinem Konto verbucht. Das war nach der Sperrung des Zugangs nicht mehr erreichbar und das Geld somit verloren.
Urteil: Darf Amazon ohne weiteres Konten sperren?
Deutsche Amazon-Kunden müssen solche Maßnahmen seit Ende Februar nicht mehr fürchten: Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hatte gegen die in Frage kommenden Klauseln in den Nutzungsbedingungen von Amazon Europe Core S.á.r.l. geklagt. Der Internethändler könne zwar den Kauf weiterer Produkte wie etwa Kindle-Bücher verbieten. Er könne aber nicht den Zugang zu bereits gekaufter Ware verwehren.
Das Oberlandesgericht Köln gab dem Kläger Recht. Die Möglichkeit, entgeltlich erworbene Nutzungsrechte entziehen zu können, stelle eine unangemessene Benachteiligung des Kunden dar. Zwar könne jeder Händler ohne Angabe von Gründen entscheiden, mit wem er Geschäfte abschließe. Dies bedeute aber nicht, dass Amazon den Zugang zu bereits gekauften Inhalten nachträglich verweigern dürfe. Mit dieser Entscheidung kippt das Gericht teilweise die Nutzungsbedingungen des Online-Händlers. (AZ: 6 U 90/15)
Amazon darf nach dem Wortlaut der Klausel nur unter bestimmten Voraussetzungen Kontoschließungen durchführen oder Inhalte entfernen. Das führe nach Auffassung der Richter aber nicht zur Wirksamkeit der Bestimmung. Die Formulierung „diese Nutzungsbedingungen oder anderer anwendbaren Vertragsbedingungen oder Richtlinien verstoßen" seien laut der Urteilsbegründung zu weit gefasst.
Für gesperrte Kunden: Amazon muss wieder Zugang gewähren
Für deutsche Kunden von Amazon, die von einer Kontosperrung betroffen sind, heißt das: Amazon ist verpflichtet, das Konto soweit zu entsperren, dass der Nutzer seine bereits erworbene Medienbibliothek weiterhin konsumieren kann. Wer gesperrt wurde, sollte schriftlich protestieren und die Öffnung des Kontos fordern.
Die Verbraucherzentrale NRW bietet für diesen Zweck einen Musterbrief mit der Aufforderung zur Kontoentsperrung an Amazon auf ihrer Homepage zum Download an.
- Datum
- Aktualisiert am
- 24.03.2016
- Autor
- psu