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Amazon darf nicht einfach Nutzer­konten sperren

Wenn das Amazon-Imperium dichtmacht, ist der Nutzer aufgeschmissen. © Quelle: Huedl/gettyimages.de

Der Online-Versand­händler Amazon sorgt mit der Sperrung von Nutzer­konten für Ärger bei Kunden. Eine Entscheidung vor Gericht gibt jetzt deutschen Amazon-Nutzern Rückhalt. Hier erfahren Sie, was hinter dem Beschluss steht steckt und wie gesperrte Amazon-Kunden wieder Zugang bekommen.

Wer auf Amazon ein Kundenkonto registriert, muss einer Reihe von Nutzungs­be­din­gungen zustimmen. Bedingungen, denen viele Kunden zustimmen, ohne sie vorher gelesen zu haben. Diese haben es allerdings in sich: Sie gestatten es dem Konzern, Kunden Services auf der Website vorzuent­halten, Mitglieds­konten zu schließen und Inhalte zu entfernen oder zu verändern. All das im Fall, dass Kunden „gegen anwendbare Gesetze, diese Nutzungs­be­din­gungen oder andere anwendbare Vertrags­be­din­gungen oder Richtlinien verstoßen."

Sperrung des Kontos verhindert Zugriff auf gekaufte Ware

Das Problem: Sperrt Amazon das Nutzerkonto, hat der Kunde keine Möglichkeit mehr, auf Inhalte und Dienste zuzugreifen, für die er bereits bezahlt hat.

Das ist auch insofern schwierig, weil Amazon oft nicht verrät, warum es ein Konto sperrt. So bei einem Fall aus England: Amazon verbannte den Nutzer aus dem System – ohne aber eine schlüssige Begründung für eine Sperrung. 

In dem Fall brachte Amazon den Stammkunden nicht nur um den Zugang zu Filmen, Büchern und Musik, sondern auch um bares Geld. Er hatte bereits das Guthaben einer Geschenkkarte auf seinem Konto verbucht. Das war nach der Sperrung des Zugangs nicht mehr erreichbar und das Geld somit verloren.

Urteil: Darf Amazon ohne weiteres Konten sperren?

Deutsche Amazon-Kunden müssen solche Maßnahmen seit Ende Februar nicht mehr fürchten: Die Verbrau­cher­zentrale Nordrhein-Westfalen hatte gegen die in Frage kommenden Klauseln in den Nutzungs­be­din­gungen von Amazon Europe Core S.á.r.l. geklagt. Der Internet­händler könne zwar den Kauf weiterer Produkte wie etwa Kindle-Bücher verbieten. Er könne aber nicht den Zugang zu bereits gekaufter Ware verwehren.

Das Oberlan­des­gericht Köln gab dem Kläger Recht. Die Möglichkeit, entgeltlich erworbene Nutzungs­rechte entziehen zu können, stelle eine unange­messene Benach­tei­ligung des Kunden dar. Zwar könne jeder Händler ohne Angabe von Gründen entscheiden, mit wem er Geschäfte abschließe. Dies bedeute aber nicht, dass Amazon den Zugang zu bereits gekauften Inhalten nachträglich verweigern dürfe. Mit dieser Entscheidung kippt das Gericht teilweise die Nutzungs­be­din­gungen des Online-Händlers. (AZ: 6 U 90/15) 

Amazon darf nach dem Wortlaut der Klausel nur unter bestimmten Voraus­set­zungen Kontoschlie­ßungen durchführen oder Inhalte entfernen. Das führe nach Auffassung der Richter aber nicht zur Wirksamkeit der Bestimmung. Die Formulierung „diese Nutzungs­be­din­gungen oder anderer anwendbaren Vertrags­be­din­gungen oder Richtlinien verstoßen" seien laut der Urteils­be­gründung zu weit gefasst.

Für gesperrte Kunden: Amazon muss wieder Zugang gewähren

Für deutsche Kunden von Amazon, die von einer Kontosperrung betroffen sind, heißt das: Amazon ist verpflichtet, das Konto soweit zu entsperren, dass der Nutzer seine bereits erworbene Medien­bi­bliothek weiterhin konsumieren kann. Wer gesperrt wurde, sollte schriftlich protes­tieren und die Öffnung des Kontos fordern.

Die Verbrau­cher­zentrale NRW bietet für diesen Zweck einen Musterbrief mit der Auffor­derung zur Kontoent­sperrung an Amazon auf ihrer Homepage zum Download an.

Datum
Aktualisiert am
24.03.2016
Autor
psu
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Themen
Gewerbe Internet

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