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Fahndung der Polizei

Kinox.to und Co: Was droht mir beim Film-Streaming?

Das Portal zählt zu den meistbesuchten Streaming-Websites in Deutschland. © Quelle: kinox.to

Die Polizei fahndet nach den mutmaß­lichen Betreibern des Film-Portals kinox.to. Doch was bedeutet das für Nutzer, die regelmäßig Filme streamen?

Das Streaming-Portal kinox.to ist bei deutschen Internet­nutzern beliebt: Tausende Filme lassen sich hier nach wenigen Klicks anschauen – in fast allen Fällen handelt es sich dabei um urheber­rechtlich geschütztes Material, das ohne Einver­ständnis der Rechte­inhaber angeboten wird. Wie der Spiegel berichtet, geht die Polizei nun massiv gegen die Betreiber von kinox.to vor.

Nach Angaben des Nachrich­ten­ma­gazins wurde ein Wohnhaus in Lübeck gestürmt, in dem zwei Hauptbe­schuldigte vermutet wurden. Da sie nicht aufgegriffen worden seien, werde nun europaweit nach den beiden gefahndet. Bei einer Festnahme drohen den Beschul­digten hohe Haftstrafen: Der Betreiber einer Vorgän­gerseite von kinox.to – kino.to –  wurde im Jahr 2011 vom Landgericht Leipzig zu vier Jahren und sechs Jahren Haft verurteilt (Az. 200 Ls 390 Js 184/11).

Streaming ohne Abspeichern ist legal

Wer im großen Stil urheber­rechtlich geschütztes Material ins Netz stellt, muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen, soviel ist klar. Doch wie sieht es auf der anderen Seite des Streams aus, beim Nutzer?

Im Gegensatz zum illegalen dauerhaften Download von geschützten Medien­in­halten wie Filmen und Musik ist es rechtlich umstritten, ob das reine Anschauen von Inhalten über einen Stream erlaubt ist. Bei der Nutzung eines Streaming-Portals wird der Film in vielen kleinen Stücken herunter­geladen. Diese Stücke werden als so genannte Temporär­dateien im Arbeits­speicher des Nutzers abgespeichert.

Normalerweise leert sich der Arbeits­speicher regelmäßig selbst, und zwar genau dann, wenn die Daten nicht mehr gebraucht werden. Das ist bei Filmen dann der Fall, wenn die entspre­chende Sequenz wieder­gegeben wurde. Die Verviel­fäl­tigung ist in diesem Falle also nur vorüber­gehend – und damit aus Sicht vieler Juristen legal.

“Aus meiner Sicht haben die Nutzer von kinox.to schon keine Straftat begangen, da der reine Konsum von Streaming­diensten nicht rechts­widrig ist. Das gilt jedenfalls immer dann, wenn keine Kopie des Streams auf dem eigenen Rechner hergestellt wird“, sagt der Kölner Rechts­anwalt Christian Solmecke.

Die Vertreter der Filmin­dustrie sähen das aber anders. Für sie stelle bereits das Zwischen­speichern eines Films im Arbeits­speichers eines Computers eine illegale Kopie dar. In Folge der RedTube-Abmahnungen tendierten allerdings etliche Gerichte dazu, den Konsum von Streams nicht als Urheber­rechts­ver­letzung anzusehen

Welche Kosten drohen bei einer Abmahnung?

Sollte es jedoch trotzdem zu Abmahnungen kommen, müssten die betroffenen Nutzer dann mit so genannten Unterlas­sungs­er­klä­rungen versprechen, künftig keine Filme mehr zu verviel­fältigen und darüber hinaus Schadens­er­satz­an­sprüche zahlen.

Der Schadens­er­satz­an­spruch setze sich zusammen aus den Anwalts­ge­bühren, die auf circa 155 Euro gedeckelt sein dürften und dem tatsächlich entstandenen Schaden, der sich z.B. an den Kosten eines Kinobesuchs bzw. am Ausleihen einer DVD mit ca. 10 Euro orientieren dürfte.

Immer wieder ist in den Medien von Abmahnungen mit wesentlich höheren Schadens­er­satz­an­sprüchen zu lesen. Dabei handelt es sich in der Regel um Verfahren wegen illegalen Filesharings. Beim Filesharing liegt jedoch – anders als bei kinox.to – der Hauptvorwurf darin, dass ein Film nicht nur herunter­geladen sondern in den Tausch­börsen auch automatisch (und oft unbewusst) der gesamten Welt wieder angeboten wird.

Abgesehen von der umstrittenen Rechtslage bleibt die Frage, ob die Medien­in­dustrie tatsächlich gegen einzelne Streaming-Nutzer vorgehen würde. Die Gesell­schaft zur Verfolgung von Urheber­rechts­ver­let­zungen, welche die Interessen der Filmin­dustrie vertritt, packt laut Rechtanswalt Christian Solmecke das Übel eher an der Wurzel: „Das heißt, dass die Gesell­schaft in der Regel gegen die großen Fische vorgeht, was sie mit den jetzigen Durchsu­chungen auch beweisen hat.”

Fazit

Nutzer von kinox.to müssen sich also nach derzeitiger Rechtslage keine allzu großen Sorgen vor juristischer Verfolgung machen. Vom Abspeichern von Filmen aus Streaming-Portalen ist genau wie vom Download über Filesharing-Dienste allerdings dringend abzuraten.

Sind Sie selbst von einer Abmahung betroffen? Hier finden Sie eine spazia­li­sierte Anwältin oder einen Anwalt in Ihrer Nähe.

Datum
Aktualisiert am
10.11.2014
Autor
pst
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Themen
Abmahnung Internet Urheber­schaft

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