Das Streaming-Portal kinox.to ist bei deutschen Internetnutzern beliebt: Tausende Filme lassen sich hier nach wenigen Klicks anschauen – in fast allen Fällen handelt es sich dabei um urheberrechtlich geschütztes Material, das ohne Einverständnis der Rechteinhaber angeboten wird. Wie der Spiegel berichtet, geht die Polizei nun massiv gegen die Betreiber von kinox.to vor.
Nach Angaben des Nachrichtenmagazins wurde ein Wohnhaus in Lübeck gestürmt, in dem zwei Hauptbeschuldigte vermutet wurden. Da sie nicht aufgegriffen worden seien, werde nun europaweit nach den beiden gefahndet. Bei einer Festnahme drohen den Beschuldigten hohe Haftstrafen: Der Betreiber einer Vorgängerseite von kinox.to – kino.to – wurde im Jahr 2011 vom Landgericht Leipzig zu vier Jahren und sechs Jahren Haft verurteilt (Az. 200 Ls 390 Js 184/11).
Streaming ohne Abspeichern ist legal
Wer im großen Stil urheberrechtlich geschütztes Material ins Netz stellt, muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen, soviel ist klar. Doch wie sieht es auf der anderen Seite des Streams aus, beim Nutzer?
Im Gegensatz zum illegalen dauerhaften Download von geschützten Medieninhalten wie Filmen und Musik ist es rechtlich umstritten, ob das reine Anschauen von Inhalten über einen Stream erlaubt ist. Bei der Nutzung eines Streaming-Portals wird der Film in vielen kleinen Stücken heruntergeladen. Diese Stücke werden als so genannte Temporärdateien im Arbeitsspeicher des Nutzers abgespeichert.
Normalerweise leert sich der Arbeitsspeicher regelmäßig selbst, und zwar genau dann, wenn die Daten nicht mehr gebraucht werden. Das ist bei Filmen dann der Fall, wenn die entsprechende Sequenz wiedergegeben wurde. Die Vervielfältigung ist in diesem Falle also nur vorübergehend – und damit aus Sicht vieler Juristen legal.
“Aus meiner Sicht haben die Nutzer von kinox.to schon keine Straftat begangen, da der reine Konsum von Streamingdiensten nicht rechtswidrig ist. Das gilt jedenfalls immer dann, wenn keine Kopie des Streams auf dem eigenen Rechner hergestellt wird“, sagt der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke.
Die Vertreter der Filmindustrie sähen das aber anders. Für sie stelle bereits das Zwischenspeichern eines Films im Arbeitsspeichers eines Computers eine illegale Kopie dar. In Folge der RedTube-Abmahnungen tendierten allerdings etliche Gerichte dazu, den Konsum von Streams nicht als Urheberrechtsverletzung anzusehen
Welche Kosten drohen bei einer Abmahnung?
Sollte es jedoch trotzdem zu Abmahnungen kommen, müssten die betroffenen Nutzer dann mit so genannten Unterlassungserklärungen versprechen, künftig keine Filme mehr zu vervielfältigen und darüber hinaus Schadensersatzansprüche zahlen.
Der Schadensersatzanspruch setze sich zusammen aus den Anwaltsgebühren, die auf circa 155 Euro gedeckelt sein dürften und dem tatsächlich entstandenen Schaden, der sich z.B. an den Kosten eines Kinobesuchs bzw. am Ausleihen einer DVD mit ca. 10 Euro orientieren dürfte.
Immer wieder ist in den Medien von Abmahnungen mit wesentlich höheren Schadensersatzansprüchen zu lesen. Dabei handelt es sich in der Regel um Verfahren wegen illegalen Filesharings. Beim Filesharing liegt jedoch – anders als bei kinox.to – der Hauptvorwurf darin, dass ein Film nicht nur heruntergeladen sondern in den Tauschbörsen auch automatisch (und oft unbewusst) der gesamten Welt wieder angeboten wird.
Abgesehen von der umstrittenen Rechtslage bleibt die Frage, ob die Medienindustrie tatsächlich gegen einzelne Streaming-Nutzer vorgehen würde. Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen, welche die Interessen der Filmindustrie vertritt, packt laut Rechtanswalt Christian Solmecke das Übel eher an der Wurzel: „Das heißt, dass die Gesellschaft in der Regel gegen die großen Fische vorgeht, was sie mit den jetzigen Durchsuchungen auch beweisen hat.”
Fazit
Nutzer von kinox.to müssen sich also nach derzeitiger Rechtslage keine allzu großen Sorgen vor juristischer Verfolgung machen. Vom Abspeichern von Filmen aus Streaming-Portalen ist genau wie vom Download über Filesharing-Dienste allerdings dringend abzuraten.
- Datum
- Aktualisiert am
- 10.11.2014
- Autor
- pst