Beim Streaming werden Filme über das Internet direkt angeschaut. Sie werden ins Internet gestellt, der Nutzer kann den Film dann online sehen. Dabei wird der Film zwar nicht als Ganzes herunter geladen, jedoch ist es technisch notwendig, den Film stückweise downzuloaden und im Arbeitsspeicher des Computers - zumindest kurz - abzuspeichern. Und genau hieraus können sich rechtliche Probleme ergeben.
Laut Gesetz ist es illegal, ein Werk zu vervielfältigen, wenn es nicht vorübergehend ist. In Bezug auf das Streaming wirft das zwei große Probleme auf:
Problem 1: Vorübergehende Vervielfältigung eines Filmes
Klickt der Nutzer des Streaming-Portals auf den „Play“-Button, wird der Film in vielen kleinen Stücken heruntergeladen. Diese Stücke werden als so genannte Temporärdateien im Arbeitsspeicher seines Computers abgespeichert. Es entsteht also eine Kopie des Filmes, wenn auch in vielen kleinen Einzelteilen. Diese Vervielfältigung von Werken, wie das Gesetz so schön sagt, ist illegal, wenn sie nicht vorübergehend ist. Aber was bedeutet das: vorübergehend? Und ist es nur vorübergehend, wenn die Daten doch für eine Weile im Arbeitsspeicher des Computers liegen?
Normalerweise leert sich der Arbeitsspeicher regelmäßig selbst, und zwar genau dann, wenn die Daten nicht mehr gebraucht werden. Das ist bei Filmen dann der Fall, wenn die entsprechende Sequenz wiedergegeben wurde. Die Vervielfältigung ist in diesem Falle also nur vorübergehend.
Außerdem wäre es rein technisch gar nicht möglich, Filme online zu schauen, ohne die Daten zumindest zeitweise im Arbeitsspeicher abzulegen. Das Abspielen von Filmen ist daher legal.
Problem 2: Die rechtswidrige Nutzung von Filmen
Verboten ist aber die rechtswidrige Nutzung. Das bedeutet: Es ist verboten, einen Film über ein Streaming-Portal anzuschauen, wenn der Urheber das nicht möchte und der Film illegal ins Netz gestellt wurde. Die entscheidende Frage lautet somit: Woher weiß ich, ob der Urheber eines Filmes damit einverstanden war und ist meine Quelle legal? Das ist für einen normalen Internet-Nutzer sehr schwierig zu beurteilen und oft auch gar nicht möglich. Normalerweise gilt: Eine Quelle - in diesem Fall die Webseite, auf der der Film online ist - ist offensichtlich rechtswidrig, wenn klar ist, dass der Film nicht legal veröffentlicht sein kann. Das ist zum Beispiel der Fall bei Filmen, die noch im Kino laufen. Es wäre also reiner Zufall für den Konsumenten, ob er einen Film legal oder illegal im Internet anschaut, je nachdem, ob die Quelle dieses Filmes legal oder illegal ist.
Abspeichern von Filmen?
Zu Unterscheiden von der reinen Nutzung eines Filmes ist das Abspeichern ebendieses. Rechtlich ist es ein großer Unterschied, ob ein Film bloß über ein Streaming-Portal angeschaut und abgespielt, oder ob er auf einer Festplatte oder DVD abgespeichert wird.
Mittlerweile gibt es immer mehr Programme, mit denen man die auf Streaming-Portalen angebotenen Filme abspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt nochmal sehen kann. Einen Film über ein solches Programm dauerhaft abzuspeichern ist erlaubt, solange es sich um eine Kopie für den privaten Gebrauch handelt. Allerdings darf der gespeicherte Film nicht aus einer offensichtlich rechtswidrigen Quelle stammen. Das ist – wie bereits aufgeführt – für den Nutzer nur sehr schwer zu beurteilen.
Fazit
Also: Angucken erlaubt, Abspeichern nur, wenn die Quelle des Filmes nicht offensichtlich rechtswidrig ist. Da sich das aber nur sehr schwer bestimmen lässt, ist das Abspeichern von Filmen aus Streaming-Portalen nicht empfehlenswert.
- Datum
- Aktualisiert am
- 04.03.2014
- Autor
- lsm