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Sexting: Was dürfen Jugendliche verschicken?

Sexting: Worauf Sie achten sollten
© Quelle: dpa

Beim „Sexting“ verschicken Teenager über ihr Smartphone Nacktbilder von sich an andere. Mitunter ziehen derlei Fotos weitere Kreise als den Absendern lieb ist: Wie im Fall der Schüle­rinnen, deren Bilder ein 21-Jähriger erst erpresst und dann bei Facebook veröffentlicht hatte. Am Amtsgericht München hat man ihn dafür nun verurteilt.

Ein Leben ohne Internet ist für viele junge Leute im Jahr 2014 unvorstellbar. Knapp drei Stunden verbringen die 12- bis 19-Jährigen im Durchschnitt täglich im Netz. Dabei gehen immer mehr Jugendliche über ihre Smartphones online, inzwischen sind es 73 Prozent. Doch so interessant die virtuelle Welt ist, so gefährlich kann sie manchmal sein. Jugend­schützer weisen immer wieder auf die Gefahren des Internets hin. In letzter Zeit warnen sie vor allem vor „Sexting“, ein in Europa recht neuer Trend.

Gefahren des „Sexting“

„Sexting“ ist eine Wortschöpfung aus „Sex“ und „Texting“. Dabei verschicken Teenager über ihre Smartphones erotische Bilder und Videos von sich an jemand anderen, häufig an ihre Freundin oder ihren Freund. „Viele Jugendliche wollen mit den Bildern ein bisschen Esprit und Prickeln in ihre Beziehung bringen“, sagt die Medien­päd­agogin Ina Brecheis von der EU-Initiative Klicksafe. Allerdings bleiben die intimen Fotos manchmal nicht in den Smartphones der Verliebten, sondern gelangen auch an andere Jugendliche. Das passiert wie bei einem Kettenbrief: Die oder der Liebste schickt die Fotos unerlaub­terweise an die beste Freundin, und diese wiederum sendet die Bilder an andere. Der ursprüngliche Absender kann nicht mehr kontrol­lieren, wer die Bilder sieht oder wo sie eingestellt werden. Das kann zum Beispiel auch eine für alle öffentlich einsehbare Seite auf Facebook sein.

Erpres­sungen können die Folge sein

Was als intimer Liebes­beweis begann, endet für die betroffenen Teenager manchmal in öffent­licher Bloßstellung mit fatalen Folgen. „Im schlimmsten Fall werden die Jugend­lichen in der Schule gemobbt. Manchmal kann es auch zu Erpres­sungen kommen, nach dem Motto: Wenn du nicht machst, was ich will, gelangen die Bilder an noch mehr Leute“, erklärt Brecheis. Bisher gibt es keine Zahlen darüber, wie viele Jugendliche negative Erfahrungen mit „Sexting“ gemacht haben. Klar ist aber, dass das Phänomen Jugend­schützer, Eltern und Lehrer besorgt. So warnten im vergangenen Oktober zum Beispiel einige Schulleiter aus dem nieder­säch­sischen Cloppenburg in einen medial viel beachteten Elternbrief vor dem neuen Trend.

„Sexting“ und rechtliche Fallen

„Sexting“ kann nicht nur die Reputation von Teenagern zerstören, sondern bringt auch juristische Fallen mit sich, die vielen Jugend­lichen oft nicht bewusst sind. Rechtlich proble­matisch ist dabei noch nicht die Tatsache, dass Teenager erotische Bilder von sich an andere schicken. Die Legalität ist aber dann überschritten, wenn der Empfänger der intimen Bilder diese an andere weiter­leitet, ohne dass der ursprüngliche Absender sein Okay dazu gegeben hat. Eine solche unerlaubte Verbreitung verletzt das Urheberrecht, verstößt vor allem aber gegen das allgemeine Persön­lich­keitsrecht.

Was kann man gegen „Sexting“ tun?

„Wird ein erotisches Bild zum Beispiel unerlaubt auf Facebook hochgeladen, sollte man schnell handeln, bevor es kopiert oder noch stärker verbreitet wird“, sagt die Berliner Rechts­an­wältin Friederike Lemme von der Arbeits­ge­mein­schaft Informa­ti­ons­tech­nologie im Deutschen Anwalt­verein (DAV). Lemme zu Folge haben Betroffene Unterlas­sungs­an­sprüche gegen diejenigen, die solche Fotos unerlaubt zum Beispiel in sozialen Netzwerken einstellen.

Die Betroffenen können ihre Ansprüche über eine Einstweilige Verfügung durchsetzen. Nimmt derjenige, der für das Hochladen der Bilder verant­wortlich ist, die Bilder trotz einer solchen Verfügung nicht von seiner Seite, drohen ihm saftige Ordnungs­strafen von bis zu 250.000 Euro. „Außerdem können Betroffene den Verant­wort­lichen auf Schmer­zensgeld verklagen“, so Lemme. Übrigens haften die Verant­wort­lichen selber, selbst wenn sie noch minder­jährig sind. „Eltern haften nur in Ausnah­me­fällen für ihren Nachwuchs, zum Beispiel dann, wenn sie ihre Aufsichts­pflicht in grober Weise verletzt haben“, erklärt die IT-Rechts­expertin Lemme. „Davon kann bei 16- oder 17-Jährigen aber in den meisten Fällen keine Rede mehr sein.“

Schwierig wird es, wenn solche Bilder in Suchma­schinen auftauchen. Betroffene  konnten bisher etwa Google kaum zwingen, diese Bilder aus den Suchergeb­nis­listen zu entfernen. Allerdings könnte ein jüngst ergangenes Urteil gegen Google das ändern.

„Sexting“ und Pornographie

Rechtlich noch prekärer wird es, wenn die verschickten Bilder so explizit sind, dass sie die gesetz­lichen Kriterien für Pornographie erfüllen. Zwar dürfte ein Jugend­licher im Alter von 14 bis 18 Jahre diese Bilder an Bekannte verschicken. Doch wenn diese die Bilder an andere weiter­leiten, fällt das unter den Straftat­bestand der Verbreitung von Jugend­por­no­graphie. Zeigt das Foto gar jemanden unter 14 Jahre, wird aus einer solchen Verbreitung der Straftat­bestand der Verbreitung von Kinder­por­no­graphie. In Kanada etwa wurde Anfang des Jahres eine Jugendliche eben wegen Verbreitung von Kinder­por­no­graphie verurteilt. Sie hatte Nacktbilder der Ex-Freundin ihres Freundes herumge­schickt und auf Facebook hochgeladen. Ein solcher Fall wäre auch in Deutschland denkbar.

Der Sexting-Fall vorm Amtsgericht München

Im Fall des 21-Jährigen, der in München Schüle­rinnen mit deren Nacktbilder erpresst hatte, sprachen die Richter den Angeklagten schuldig. Neben Schmer­zensgeld an seine Opfer, soll er 100 Stunden gemein­nützige Arbeit leisten. Ob er die zwei Jahre Freiheits­strafe, zu denen die Richter ihn verurteilt haben, absitzen muss, wird erst in sechs Monaten entschieden. Solange steht der 21-Jährige unter "Vorbewährung". Eine Bewährungsform, die nur im Jugend­strafrecht existiert und Jugend­lichen die Möglichkeit eröffnen soll, eine Jugend­strafe zu umgehen.

Datum
Aktualisiert am
14.08.2018
Autor
ime
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Themen
Familie Internet Jugendliche Kinder

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