Anwältin/Anwalt suchen!

Merkzettel

Es befinden sich noch keine Anwälte in Ihrer Merkliste.

Vorsicht bei Marken

Marken­rechts­ver­letzung durch Online-Shop auf Amazon: wer haftet?

Selbst wenn man als Händler nicht selbst verantwortlich ist, kann es zur Störerhaftung kommen. © Quelle: crossroadscreative/gettyimages.de

Sein Angebot auf einer großen Internet­plattform präsen­tieren zu können, ist für viele Händler eine attraktive Möglichkeit. Viele wissen jedoch nicht, dass sie haftbar gemacht werden können, wenn der Betreiber der Plattform eine Rechts­ver­letzung begeht.

So erging es einem Anbieter von Sanitär- und Badmöbeln, der auf der Internet­plattform Amazon einen Online-Shop betreibt. Die Arbeits­ge­mein­schaft IT-Recht im Deutschen Anwalt­verein (DAV) berichtet über einen Fall, den das Landgericht Berlin zu entscheiden hatte (10. Februar 2015; AZ: 15 O 221/14). 

Der Händler stellte bei Amazon das Angebot für einen Gardero­ben­ständer mit dem Zusatz ‚Klax’ in der Farbe schwarz ein. Die Bezeichnung Klax befand sich auch in der URL der Angebotsseite. Des Weiteren war sie im HTML-Quelltext sowie als Keyword-Tag verwendet worden.

Die Klägerin, Inhaberin zahlreicher Marken, die den Begriff ‚Klax’ enthalten, mahnte den Betreiber des Online-Shops wegen einer Verletzung des Marken­rechts ab. Die Marke Klax wird, unter anderem durch eine Kooperation mit einer anderen Gesell­schaft, für Möbel genutzt.

Wegen der Erstattung der Abmahn­kosten sahen sich die Parteien vor Gericht wieder. Der Betreiber des Badstudios verteidigte sich damit, dass weder er, noch ein Mitarbeiter, den Begriff Klax in die Angebotsmaske bei Amazon eingegeben habe. Er habe bei der manuellen Eingabe der Angebots­be­schrei­bungen bewusst darauf geachtet, keine Marken­rechte Dritter zu verletzen. Die Verwendung des Begriffs Klax-Gardero­ben­ständer habe Amazon vorgegeben.

Rechts­ver­letzung von Amazon, trotzdem Störer­haftung

Der Betreiber des Badstudios unterlag. Das Gericht stellte eine Marken­ver­letzung fest, für die er persönlich hafte. Die Richter sahen hier eine so genannte Störer­haftung. Das heißt, der Betreiber hafte für den Verstoß als Störer – in diesem Zusammenhang also als jemand, der in irgendeiner Weise mit der Verbreitung rechtlich zu beanstan­dender Inhalte oder Rechts­ver­let­zungen anderer zu tun hat.

Es wäre dem Händler möglich gewesen, so das Gericht, festzu­stellen, ob die Marke Klax rechtlich geschützt sei.

Datum
Aktualisiert am
24.02.2016
Autor
DAV
Bewertungen
156
Themen
Abmahnung Online-Kauf

Zurück

Anwältin/Anwalt finden!
Wirtschaft
Paket nicht angekommen: Wer haftet für meine Bestellung?
Leben
Unterschrift: Diese Regeln gelten
Beruf
Das Recht von Arbeitnehmern an Feiertagen
Beruf
Elternzeit: Was Sie jetzt wissen müssen
Geld
Rentenbescheid und Rentenauskunft: Was tun bei Fehlern?
zur
Startseite