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E-Mails

Keine Werbung: Elektro­nische Zustimmung zu Datennutzung schützt Nutzer

Ist eine Bestätigungsmail schon Werbung? © Quelle: DAV

Wer online ein Kundenkonto bei einem Unternehmen einrichtet, erhält in aller Regel hierfür eine Bestäti­gungsmail des Anbieters. Das dient dem Schutz des Nutzers. Ist deswegen aber eine Bestäti­gungsmail, die jemand erhält, ohne ein Konto angelegt zu haben, gleich Werbung?

Ja, sagt jedenfalls das Amtsgericht Pankow-Weißensee (AZ: 101 C 1005/14). Die Arbeits­ge­mein­schaft IT-Recht im Deutschen Anwalt­verein (DAV) sieht die Entscheidung allerdings kritisch. Folge man dieser Entscheidung würde die gesetzlich vorgesehene elektro­nische Einwil­ligung zur Nutzung der Daten des Users faktisch unmöglich, ohne an anderer Stelle eine Rechts­ver­letzung zu begehen. 

Online-Shop: Bestätigung des Kunden­kontos per Mail

Ein Online-Shop hatte dem späteren Kläger eine Mail an sein Geschäfts­mail­adresse geschrieben. Hierin bestätigte der Betreiber, dass für den Mann ein Kundenkonto angelegt worden sei. Allerdings hatte dieser kein Kundenkonto eröffnen wollen. Er forderte das Unternehmen auf, eine von seinem Anwalt aufgesetzte Unterlas­sungs­er­klärung zu unterschreiben. Das schickte jedoch lediglich eine selbst formulierte und auf die genutzte Mail-Adresse des Mannes beschränkte Erklärung. Dem Mann reichte das nicht aus. Er zog vor Gericht.

Der Online-Shop-Betreiber verwies auf

die eidesstattliche Versicherung seiner Geschäfts­führerin. Diese hatte versichert, dass auf der Website des Shops ein User mit dem Namen und der Mailadresse des Klägers ein Kundenkonto angelegt und sich als Kunde für den Erhalt des Newsletters habe registrieren lassen. Daraufhin seien jeweils automa­ti­sierte Mails an die angegebene Mail-Adresse versandt worden. Vor diesem Hintergrund war der Shop-Betreiber der Meinung, korrekt gehandelt zu haben. Die Mail habe den Empfänger lediglich sachlich über die Einrichtung des Kunden­kontos informiert. Es handele sich also nicht um Werbung.

In jedem Fall sei er aber nicht verpflichtet, seine Unterlas­sungs­er­klärung auch auf Mail-Adressen auszudehnen, die er überhaupt nicht kenne.

Wettbe­werbs­verstoß im Internet

Das sah das Gericht anders. Werbung, die ohne Einver­ständnis des Empfängers an dessen geschäftliche Mailadresse gesendet werde, stelle „einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbe­betrieb dar“. Der Empfänger könne verlangen, dies zu unterlassen, weil solche Mail-Werbung den Betriebs­ablauf des Unternehmens beeinträchtige. Der Betreiber habe Arbeits­aufwand für das Sichten und Aussor­tieren dieser Mails.

Nach Meinung der Richter handelte es sich bei der Mail um Werbung. Werbung sei jede Äußerung eines Handels, Gewerbes, Handwerks oder freien Berufes mit dem Ziel, den Absatz von Waren oder die Inanspruchnahme von Dienst- bzw. Werkleistung des Werbenden zu fördern. Ob eine bestimmte Mail Werbung sei, komme auch auf die Sicht des Empfängers an, so die Richter. Und hier komme es auch auf den Gesamt­zu­sam­menhang an. Die Information, dass das Unternehmen ein Kundenkonto eingerichtet habe, sei dann Werbung, wenn der Empfänger gar keine Einrichtung eines Kunden­kontos veranlasst habe. In diesem Fall müsse er die Mail sogar als besonders aufdringliche Absatz­för­de­rungs­maßnahme wahrnehmen.

Elektro­nische Zustimmung dient dem Schutz des Nutzers

Rechts­an­wältin Dr. Astrid Auer-Reinsdorff, Vorsitzende der Arbeits­ge­mein­schaft IT-Recht, stimmt dem Gericht nicht zu: „ Folgt man der Entscheidung des Amtsge­richts, wird de facto auch das so genannte Double-Opt-in-Verfahren, also die nochmalige elektro­nische Bestätigung einer Anmeldung, unmöglich gemacht. Wie auch die Bestäti­gungsmail dient dieses Verfahren jedoch dem Schutz des Einzelnen.“

Auer-Reinsdorff weist in diesem Zusammenhang Unternehmer auf eine andere  Regelung des Teleme­di­en­ge­setzes hin, die den Einzelnen vor einer Nutzung seiner Daten schützt: „Anbietende Unternehmen müssen die Nutzer darauf hinweisen, dass sie ihre Einwil­ligung jederzeit widerrufen können.“

Datum
Autor
red
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E-commerce Internet

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