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Rassis­tische Posts: Wie kann man dagegen vorgehen?

Was können Nutzer gegen Hass-Kommentare im Netz tun? © Quelle: DAV

Rassis­tische Posts und Hasskom­mentare sind im Netz an der Tagesordnung. Aber viele User wollen Posts etwa gegen Migranten oder Flüchtlinge nicht hinnehmen. Die Deutsche Anwalt­auskunft zeigt, was man gegen Hetze im Internet unternehmen kann.

Mit wie viel Hass manche Menschen auf andere blicken, zeigen Äußerungen im Netz, in Blogs oder Kommen­tar­spalten von Tageszei­tungen und Online-Medien. Viele Medien sind deshalb dazu überge­gangen, die Kommen­tar­funktion bei bestimmten Themen komplett abzuschalten.

Anders sieht hingegen der Umgang mit Hasskom­mentaren aus, den Betreiber sozialer Medien wie etwa Facebook, Twitter oder Youtube an den Tag legen. Zwar haben sich Facebook und andere soziale Medien inzwischen dazu verpflichtet, konsequenter gegen rassis­tische Posts und Hasskom­mentare auf ihren Seiten vorzugehen und strafbare Inhalte binnen 24 Stunden zu löschen. Doch das geschieht nach Meinung von Kritikern wie etwa Bundes­jus­tiz­mi­nister Heiko Maas nach wie vor nicht konsequent genug.

Hass im Netz: Immer mehr Kritik an Maas' Gesetz

Angesichts massiver Kritik hat Justiz­mi­nister Heiko Maas seinen umstrittenen Gesetz­entwurf gegen Hass und Hetze im Internet verteidigt. „Hass im Netz ist der wahre Feind der Meinungs­freiheit“, sagte der SPD-Politiker am Freitag im Bundestag. „Die gängige Praxis zeigt, es wird nicht zu viel gelöscht, sondern leider viel zu wenig gelöscht.“ Mit dem Netzwerk­durch­set­zungs­gesetz will die schwarz-rote Regierung Plattformen wie Facebook und Twitter zwingen, strafbare Hasskom­mentare konsequenter zu entfernen.

Offenkundig strafbare Inhalte sollen innerhalb von 24 Stunden gelöscht werden. In kompli­zierteren Fällen bekommen die sozialen Netzwerke sieben Tage Zeit. Auch müssen die Unternehmen künftig einen Ansprech­partner in Deutschland benennen, an den sich Bürger und Behörden mit Beschwerden wenden können. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 50 Millionen Euro.

Kritiker fürchten eine Privati­sierung der Rechts­durch­setzung, wenn von Plattformen entschieden würde, was von der Meinungs­freiheit gedeckt ist. Weil der Minister sein Regelwerk möglichst vor der Sommerpause durchsetzen will, formiert sich immer mehr Kritik. Die „Allianz für Meinungs­freiheit“, zu der Wirtschafts­verbände, der Deutsche Journa­listen-Verband, Reporter ohne Grenzen oder die Amadeu Antonio Stiftung gehören, warnte vor einem „gesetz­ge­be­rischen Schnell­schuss“. Zudem werden ihrer Ansicht nach Ursachen strafbarer Hetze außer Acht gelassen und der offene Meinungs­aus­tausch im Netz gefährdet. (dpa)

Internet-Hetzer: An wen können sich User wenden, wenn sie einen Hasskom­mentar oder einen rassis­tischen Post sehen?

Dennoch sollten Nutzer Äußerungen, die sich zum Beispiel gegen Migranten, Flüchtlinge und Juden richten oder in anderer Form herabsetzend sind, dem Betreiber der Website oder der sozialen Plattform melden. Im Idealfall löscht der Betreiber den beanstandeten Text.

Zum Löschen zwingen kann man den Betreiber allerdings nicht. Nutzer haben nach wie vor keine rechtliche Handhabe gegen Äußerungen im Netz, in denen nicht sie, sondern andere Menschen herabgesetzt werden. „Eine Löschung lässt sich nur erzwingen, wenn man selbst durch einen rechts­ver­let­zenden Post betroffen ist“, sagt der Rechts­anwalt Dr. Ansgar Koreng von der Arbeits­ge­mein­schaft Forum Junge Anwalt­schaft im Deutschen Anwalt­verein (DAV).

Wenn man selbst von strafwürdigen Posts betroffen ist, sollte man sich von einer Rechts­an­wältin oder einem Rechts­anwalt beraten lassen. Ein Rechts­beistand kann Betroffene darüber informieren, wie sie ihre Persön­lich­keits­rechte schützen und etwa einen Unterlas­sungs­an­spruch durchsetzen können. Denn gegen den Betreiber der Website oder der sozialen Plattform hat man Anspruch auf Unterlassung.

„Einen solchen Anspruch hat die beleidigte Person auch gegenüber dem ‚Beleidiger‘ selbst“, sagt Rechts­anwalt Dr. Ansgar Koreng. Außerdem zeigt ein Rechts­beistand auf, welche straf- und zivilrecht­lichen Instrumente man gegen einen Täter nutzen kann. Diese Instrumente greifen aber eben nur, wenn man in einem Post selbst beleidigt wird und nicht bei der Beleidigung anderer.

Hetze im Internet: Kann die Polizei gegen rassis­tische Post und Hasskom­mentare vorgehen?

Engagierte User sollten sich von dieser Rechtslage aber nicht entmutigen lassen. Denn sie können zum Beispiel auch eine Strafanzeige gegen einen rassis­tischen Kommentator wegen seiner rassis­tischen Auslas­sungen stellen. Wer sich zu einer Anzeige bei der Polizei oder der Staats­an­walt­schaft entschließt, sollte seiner Anzeige Beweise beigeben, etwa den Link zum beanstandeten Kommentar oder einen Screenshot der Profilseite des Kommen­tators.

Ob sich der Anfangs­verdacht bestätigt und die Behörden beginnen, zu ermitteln, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Ganz wichtig sind dabei der Inhalt des Posts und die Frage, ob dieser justiziabel ist. Ob der Post also einen Straftat­bestand wie Beleidigung, Bedrohung oder sogar Volksver­hetzung erfüllt oder zumindest erfüllen könnte.

Diese Frage ist in der Praxis nicht immer leicht zu beantworten, denn viele Kommentare liegen in einem rechtlichen Graubereich oder sind von der Meinungs­freiheit gedeckt. „Nicht alles, was rassistisch ist, ist auch verboten“, sagt Rechts­anwalt Dr. Koreng. „Für Laien ist das manchmal schwer nachvoll­ziehbar. Oft deckt sich das subjektive Rechts­gefühl nicht mit den gesetz­lichen Regeln.“

In jedem Fall abzuraten ist, sich an Online-Prangern zu beteiligen, auf die manche Aktivisten in ihrer Empörung gegen Rassismus oder auch Homophobie zurück­greifen. Diese Art von Engagement kann seinerseits justiziabel, mindestens aber rechtlich fragwürdig sein.

Datum
Aktualisiert am
22.05.2017
Autor
ime
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