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Sexting: Was dürfen Jugendliche verschicken?
Beim „Sexting“ verschicken Teenager über ihr Smartphone Nacktbilder von sich an andere. Mitunter ziehen derlei Fotos weitere Kreise als den Absendern lieb ist: Wie im Fall der Schülerinnen, deren Bilder ein 21-Jähriger erst erpresst und dann bei Facebook veröffentlicht hatte. Am Amtsgericht München hat man ihn dafür nun verurteilt.