Unternehmenswettbewerb
Unzulässige Telefonwerbung: BKK muss Vertragsstrafe an AOK zahlen
Wer kennt das nicht: Werbeanrufe, ohne dass man diesen zugestimmt hat. Eigentlich ist solche Telefonwerbung unzulässig und kann untersagt werden. Bei einem Verstoß muss das anrufende Unternehmen Strafe zahlen. Das gilt auch für Mitglieder werbende gesetzliche Krankenkassen.