Urteil: HIV-Infizierte schwerer zu kündigen
Sind HIV-Infizierte ehrlich und legen ihre Krankheit offen, überstehen sie oft die Probezeit in Unternehmen nicht. Mit einem Urteil des obersten Arbeitsgerichts dürfte sich das jetzt ändern: An HIV Erkrankte stehen unter besonderem Diskriminierungsschutz.