
Millionen Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen werden davon betroffen sein: Die Zusatzbeiträge zur Krankenversicherung sollen in den kommenden Jahren drastisch steigen. Das sagen zumindest Experten voraus.
Schon seit Anfang dieses Jahres erheben die meisten Krankenkassen einen Sonder-Beitrag von ihren Mitgliedern. Wie viel Geld mehr Versicherte zahlen müssen, hängt von der Krankenkasse und vom Einkommen des Versicherten ab. Nur eine der Krankenkassen hatte Anfang des Jahres mitgeteilt, auf den Zusatzbeitrag verzichten zu wollen.
Warum müssen Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen Zusatzbeiträge zahlen?
Seit Anfang Januar 2015 dürfen die gesetzlichen Krankenkassen Zusatzbeiträge von ihren Mitgliedern erheben. Solche Beiträge sind immer dann möglich, wenn die Kassen mit dem Geld, das sie aus dem Gesundheitsfonds erhalten, nicht auskommen. Mit dem Zusatzbeitrag überbrücken sie finanzielle Engpässe. Den Beitrag zahlen allein die Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), auch künftig werden sie allein dafür aufkommen müssen, wenn die Beiträge steigen. Denn bei Arbeitnehmern etwa sind die Arbeitgeber nicht verpflichtet, sich an den Zusatzbeiträgen zu beteiligen. Auch wenn diese steigen, müssen Arbeitgeber finanziell nicht mit dafür aufkommen.
Zusatzbeiträge der GKV: Sonderkündigungsrecht für die Versicherten?
Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen können gegen Zusatzbeiträge oder ihre mögliche künftige Erhöhung aber etwas tun - zumindest steht ihnen ein Wechsel zu einer anderen Krankenkasse mit niedrigeren Zusatzbeiträgen zu.
„Wenn eine Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erstmals verlangt oder einen bestehenden erhöht, dürfen die Mitglieder ein Sonderkündigungsrecht nach § 175 des Sozialgesetzbuches V in Anspruch nehmen“, sagt dazu Martin Schafhausen von der Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Dieses Sonderkündigungsrecht können Personen, die Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung sind, selbst dann nutzen, wenn sie kürzer als 18 Monate Mitglied in der Kasse sind.
Krankenversicherung kündigen: Welche Fristen gelten?
Doch gleich, wie lange die Mitgliedschaft besteht: Wer kündigen und wechseln will, muss schnell handeln, denn für außerordentliche Kündigungen gelten bei der GKV kurze Fristen. „Die Frist für eine Sonderkündigung beginnt mit dem Datum des Schreibens, in dem die Krankenkasse über den Zusatzbeitrag informiert“, sagt der Sozialrechtsexperte Martin Schafhausen. „Zu einer solchen schriftlichen Ankündigung ist die Versicherung verpflichtet.“
Die Kündigungsrfrist endet in dem Monat, in dem die Krankenversicherung den Zusatzbeitrag erstmals erhebt oder ihn steigert. Ein Beispiel: Wer am 16.12.2015 über den Zusatzbeitrag informiert wurde, hatte bis Ende Januar 2016 Zeit zu kündigen, wenn der Beitrag erstmals im Januar erhoben oder erhöht wurde.
„Man sollte die Kündigung immer schriftlich unter Verweis auf den Zusatzbeitrag und das Sonderkündigungsrecht verfassen und sich die Kündigung von der Versicherung bestätigen lassen“, rät Rechtsanwalt Martin Schafhausen.
Solange die Kündigung noch nicht wirksam und man noch nicht Mitglied in einer neuen Krankenkasse ist, ist man noch bei seiner alten Kasse versichert. Während der laufenden Kündigung zahlen Versicherte den Zusatzbeitrag an ihre alten Krankenkassen.
Wie schnell kann man seine alte Krankenversicherung verlassen und zu einer neuen wechseln?
Eine Sonderkündigung hat nicht zur Folge, dass Versicherte ihre bisherigen Kassen sofort verlassen können. Denn auch im Falle einer außerordentlichen Kündigung haben GKV-Mitglieder eine Kündigungsfrist von zwei Monaten. Man kann seine Mitgliedschaft also erst zum Ende des übernächsten Monats kündigen, man ist noch mindestens für zwei weitere Monate bei der alten Krankenkasse versichert. Erst nach dieser Zeit ist ein Wechsel in eine günstigere Krankenversicherung möglich.
- Datum
- Aktualisiert am
- 16.08.2016
- Autor
- ime