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Arzthaftung

Wie müssen Patienten Behand­lungs­fehler von Ärzten nachweisen?

Patienten müssen Behandlungsfehler von Ärzten beweisen. Doch wie können sie dies tun? © Quelle: Panek/fotolia.de

Wer Schadens­ersatz und Schmer­zensgeld von einem Arzt wegen eines Behand­lungs­fehlers haben möchte, muss den Behand­lungs­fehler und die Folgen nachweisen. Man muss auch belegen, dass die gesund­heitliche Beeinträch­tigung durch die falsche ärztliche Behandlung entstanden ist. Wie weit geht die Nachweis­pflicht bei einem Behand­lungs­fehler?

Von einem Patienten sind keine detail­lierten medizi­nischen Kenntnisse zu verlangen. Daher kann man nur maßvolle Anforde­rungen an ihn und an den Nachweis eines medizi­nischen Behand­lungs­fehlers  stellen. Jedoch muss der Patient die Behauptung, es liege ein medizi­nischer Behand­lungs­fehler vor, schlüssig darlegen.

Der Nachweis für einen Behand­lungs­fehler ist dann nicht erbracht, wenn jemand zweieinhalb Monate nach einer Zahnwur­zel­be­handlung angibt, diese habe zu einem Tinnitus geführt. Patienten müssen sich also mehr Mühe geben, um einen medizi­nischen Behand­lungs­fehler durch den behandelnden Arzt zu beweisen, so die Arbeits­ge­mein­schaft Medizinrecht des Deutschen Anwalts­vereins (DAV).

Falsche Behandlung durch Zahnarzt: Patienten müssen Behand­lungs­fehler wirksam nachweisen

Als Beispiel nennen die Rechts­anwälte für Medizinrecht eine Entscheidung des Oberlan­des­ge­richts Köln (5. September 2014; AZ: 5 U 61/14). In diesem Fall hatte sich der spätere Kläger beim Zahnarzt an der Wurzel behandeln lassen. Zweieinhalb Monate später behauptete er, wegen dieser Wurzel­be­handlung des Zahnarztes einen Tinnitus erlitten zu haben. Der Mann verlangte von dem Zahnarzt, der ihn behandelt hatte, Schadens­ersatz und Schmer­zensgeld.

Wenn Patienten Behand­lungs­fehler nicht nachweisen können, entfällt die Arzthaftung

Ohne Erfolg. Die Behauptung des Patienten und Klägers, Opfer eines vermeint­lichen Behand­lungs­fehlers durch den behandelnden Zahnarzt geworden zu sein, reichte dem Gericht nicht aus. Das Gericht stellte klar: Patienten müssten die medizi­nische Behandlung in groben Zügen darstellen und angeben, dass die medizi­nische Behandlung durch den Arzt misslungen sei. Man müsse als Kläger wenigstens plausibel erscheinen lassen, worin der Behand­lungs­fehler durch den behandelnden Arzt liege.

In diesem Fall habe der Mann nicht einmal behauptet, dass die Wurzel­be­handlung des Zahnarztes fehlerhaft gewesen sei. Es reiche aber nicht, Monate nach Abschluss der Wurzel­be­handlung zu behaupten, der Tinnitus sei durch die medizi­nische Behandlung verursacht worden. Dies genüge den Anforde­rungen an eine schlüssige Klage wegen eines Behand­lungs­fehlers nicht.

Wenn Patienten prüfen lassen möchten, ob sie Ansprüche auf Schadens­ersatz und Schmer­zensgeld in Folge eines medizi­nischen Behand­lungs­fehlers haben und diese Ansprüche gegen den behandelnden Arzt durchsetzen lassen wollen, sollten sie sich an eine Rechts­an­wältin oder an einen Rechts­anwalt für Medizinrecht wenden. Rechts­anwälte in Wohnortn­ähe benennt die Anwaltssuche auf dieser Website.

Nach Auffassung des Gerichts konnte man dem behandelnden Arzt höchstens vorwerfen, dass er den Patienten, nachdem dieser ihn auf den Tinnitus hingewiesen hatte, nicht an einen Facharzt verwies. Aber dies sei nicht erheblich, da der Patient bereits in der Behandlung einer Fachärztin für Hals-Nasen-und Ohrenheilkunde gewesen sei.

Der Mann hatte dem Zahnarzt außerdem vorgeworfen, ihn nicht sofort krankge­schrieben zu haben, um ihn aus einer beruflichen Stress­si­tuation heraus­zu­nehmen. Auch hätte der Arzt sofort eine Infusi­ons­therapie bei dem Patienten anordnen sollen. Diesen Punkten folgte das Gericht ebenfalls nicht.

Datum
Aktualisiert am
24.05.2017
Autor
DAV
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Themen
Arzt Gesundheit Krankheit Patienten

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