Von einem Patienten sind keine detaillierten medizinischen Kenntnisse zu verlangen. Daher kann man nur maßvolle Anforderungen an ihn und an den Nachweis eines medizinischen Behandlungsfehlers stellen. Jedoch muss der Patient die Behauptung, es liege ein medizinischer Behandlungsfehler vor, schlüssig darlegen.
Der Nachweis für einen Behandlungsfehler ist dann nicht erbracht, wenn jemand zweieinhalb Monate nach einer Zahnwurzelbehandlung angibt, diese habe zu einem Tinnitus geführt. Patienten müssen sich also mehr Mühe geben, um einen medizinischen Behandlungsfehler durch den behandelnden Arzt zu beweisen, so die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltsvereins (DAV).
Falsche Behandlung durch Zahnarzt: Patienten müssen Behandlungsfehler wirksam nachweisen
Als Beispiel nennen die Rechtsanwälte für Medizinrecht eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln (5. September 2014; AZ: 5 U 61/14). In diesem Fall hatte sich der spätere Kläger beim Zahnarzt an der Wurzel behandeln lassen. Zweieinhalb Monate später behauptete er, wegen dieser Wurzelbehandlung des Zahnarztes einen Tinnitus erlitten zu haben. Der Mann verlangte von dem Zahnarzt, der ihn behandelt hatte, Schadensersatz und Schmerzensgeld.
Wenn Patienten Behandlungsfehler nicht nachweisen können, entfällt die Arzthaftung
Ohne Erfolg. Die Behauptung des Patienten und Klägers, Opfer eines vermeintlichen Behandlungsfehlers durch den behandelnden Zahnarzt geworden zu sein, reichte dem Gericht nicht aus. Das Gericht stellte klar: Patienten müssten die medizinische Behandlung in groben Zügen darstellen und angeben, dass die medizinische Behandlung durch den Arzt misslungen sei. Man müsse als Kläger wenigstens plausibel erscheinen lassen, worin der Behandlungsfehler durch den behandelnden Arzt liege.
In diesem Fall habe der Mann nicht einmal behauptet, dass die Wurzelbehandlung des Zahnarztes fehlerhaft gewesen sei. Es reiche aber nicht, Monate nach Abschluss der Wurzelbehandlung zu behaupten, der Tinnitus sei durch die medizinische Behandlung verursacht worden. Dies genüge den Anforderungen an eine schlüssige Klage wegen eines Behandlungsfehlers nicht.
Wenn Patienten prüfen lassen möchten, ob sie Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld in Folge eines medizinischen Behandlungsfehlers haben und diese Ansprüche gegen den behandelnden Arzt durchsetzen lassen wollen, sollten sie sich an eine Rechtsanwältin oder an einen Rechtsanwalt für Medizinrecht wenden. Rechtsanwälte in Wohnortnähe benennt die Anwaltssuche auf dieser Website.
Nach Auffassung des Gerichts konnte man dem behandelnden Arzt höchstens vorwerfen, dass er den Patienten, nachdem dieser ihn auf den Tinnitus hingewiesen hatte, nicht an einen Facharzt verwies. Aber dies sei nicht erheblich, da der Patient bereits in der Behandlung einer Fachärztin für Hals-Nasen-und Ohrenheilkunde gewesen sei.
Der Mann hatte dem Zahnarzt außerdem vorgeworfen, ihn nicht sofort krankgeschrieben zu haben, um ihn aus einer beruflichen Stresssituation herauszunehmen. Auch hätte der Arzt sofort eine Infusionstherapie bei dem Patienten anordnen sollen. Diesen Punkten folgte das Gericht ebenfalls nicht.
- Datum
- Aktualisiert am
- 24.05.2017
- Autor
- DAV