
Im Kreißsaal hatte man ihr gesagt, die Herztöne seien schlecht. Deshalb müsse sie liegen. Anders sei das „CTG“ nicht sicher zu schreiben. Also lag Miriam. Unter der gesamten Geburt – obwohl sie den Drang hatte, sich zu bewegen. Vielleicht hätte sie die Schmerzen und die Wehen stehend besser ertragen, denkt sie manchmal. Vielleicht hätte sie dann auch nicht nach einer PDA gebettelt, wäre es nicht zu einem Geburtsstillstand gekommen und sie nicht im OP gelandet. Dass ihr Kind per Kaiserschnitt zur Welt gekommen ist – darüber hadert sie bis heute.
Geburtsberichte stellen den Verlauf einer Entbindung ausführlich dar
An die Details der Geburt kann sich die junge Mutter nicht erinnern, nur nebulös an unerträgliche Schmerzen. Ihre Hebamme rät ihr deshalb im Wochenbett, den Geburtsbericht des Krankenhauses anzufordern, in dem sie entbunden hat. Das könne Miriam helfen, das Geburtsgeschehen zu verarbeiten.
Krankenhäuser legen über alle Geburten Berichte an: inklusive CTG, Notizen der Hebammen zum Geburtsverlauf und ärztlichen Eingriffen – bis hin zum Geschehen im OP, wenn es zu einem Kaiserschnitt kommt.
Gleichsam rät die Hebamme Miriam zur Beharrlichkeit: Sie habe die Erfahrung gemacht, dass Krankenhäuser den Geburtsverlaufsbericht nur zögerlich herausgäben. Die Kliniken fürchten Klagen wegen Behandlungsfehlern unter der Geburt. Tatsächlich kann ein Geburtsbericht klagenden Eltern im Prozess helfen, dem Krankenhaus-Personal im Kreißsaal Fehler nachzuweisen.
Wie den Geburtsbericht des Krankenhauses anfordern?
Sprechen Sie sich mit der Leitung der Geburtsstation ihrer Klinik ab. Vielleicht genügt schon ein Anruf, um ihren Anspruch auf den Geburtsbericht durchzusetzen. Wenn das Krankenhaus auf ein Anschreiben besteht, setzen sie eines auf.
„Rein rechtlich genügt eigentlich, den Geburtsbericht mündlich anzufordern“, sagt Dr. Rudolf Ratzel. Der Rechtsanwalt ist Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Krankenhäuser forderten aber in der Regel einen schriftlichen Antrag ein, um den dokumentieren zu können.
Müssen Ärzte alles offenlegen?
Prinzipiell haben Patienten Zugriff auf ihre gesamte Akte. „Es dürfen aber Passagen abgedeckt werden, die nichts mit der eigentlichen Behandlung zu tun haben“, sagt Dr. Ratzel: Sogenannte subjektive Bemerkungen über den Patienten zu schwärzen, sei in der Praxis aber sehr schwierig. Patienten würden schnell argwöhnisch, wenn ihnen Schwärzungen auffielen. „In der Regel werden Patientenberichte deshalb ohne Änderungen in Kopie übergeben“, so der Rechtsanwalt.
Was sollte in dem Anschreiben an das Krankenhaus stehen?
Beschreiben Sie in ihrem Antrag detailliert, was Sie aus dem Geburtsbericht erfahren wollen. Genügen Ihnen die Informationen aus dem sogenannten Partogram? Darin halten Hebammen und Ärzte den Geburtsverlauf fest: zum Beispiel die Dauer und Intensität der Wehen, ob die Fruchtblase geplatzt ist oder wann Schmerzmittel verabreicht wurden.
Sie können darüber hinaus aber auch eine Kopie des CTGs anfordern. Auch die Notizen über die Kontrolluntersuchungen während der letzten Schwangerschaftswochen stehen Ihnen zu.
- Datum
- Aktualisiert am
- 27.06.2014
- Autor
- kgl