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Gesundheit und Ethik

Organspen­de­ausweis: Was beim Ausfüllen zu beachten ist

Ein Organspendeausweis sorgt für rechtliche Klarheit - auch dann, wenn man keine Organe spenden will. © Quelle: Raths/corbisimages.com

Viele Bundes­bürger sind zu einer Organspende bereit - und doch warten aktuell rund 12.000 kranke Menschen auf eine Niere, ein Herz oder ein anderes gespendetes Organ. Wer nach seinem Tod Organe spenden will, sollte einen Organspen­de­ausweis ausfüllen. Das empfiehlt sich auch dann, wenn man eine Organspende ablehnt. In jedem Fall schafft ein Organspen­de­ausweis rechtliche Klarheit. Wir zeigen, wie man den Ausweis richtig ausfüllt.

Die meisten Deutschen wollen nach ihrem Tod ihr Gewebe oder ihre Organe spenden, um kranken Menschen zu helfen. Zumindest sind 70 Prozent der Deutschen im Todesfall dazu bereit, wie eine Umfrage der Bundes­zentrale für gesund­heitliche Aufklärung zeigt. Trotz dieser Zahlen verfügen aktuell aber nur 22 Prozent der Bundes­bürger über einen Organspen­de­ausweis, die meisten von ihnen stimmen darin einer Organspende zu.

Um mehr Menschen dazu zu motivieren, im Todesfall Organe zu spenden und dies zu Lebzeiten rechtlich bindend in einem Organspen­de­ausweis zu dokumen­tieren, hat die Politik 2012 das „Gesetz zur Regelung der Entschei­dungs­lösung“ verabschiedet. Dem Gesetz nach soll die Gesetzliche Kranken­ver­si­cherung (GKV) die Versicherten regelmäßig über das Thema Organspende aufklären.

Informa­tionen und Aufklärung über Organspende: medizi­nische und rechtliche Regelungen

Für eine Organspende gibt es medizi­nische und rechtliche Voraus­set­zungen: Wird ein Mensch etwa bei einem Unfall schwer verletzt, müssen die Ärzte alle möglichen Maßnahmen ergreifen, um ihn zu retten. Gelingt dies nicht, sind Ärzte nach dem Transplan­ta­ti­ons­gesetz zunächst verpflichtet, den Hirntod des Menschen festzu­stellen, bevor sie seinem Körper Organe entnehmen dürfen. Die Spender­organe transpla­nieren andere Ärzte in einen fremden Körper (siehe Info-Box). Aber: „Ohne eine rechtlich verbindliche Zustimmung dürfen Ärzte einem Verstorbenen keine Organe entnehmen“, sagt der Münchener Rechts­anwalt Dr. Rudolf Ratzel von der Arbeits­ge­mein­schaft Medizinrecht im Deutschen Anwalt­verein (DAV).

Deshalb sollte man, wenn man nach seinem Tod Organe spenden möchten, eine rechtlich verbindliche Erlaubnis für die Organentnahme fixieren und einen Organspen­de­ausweis ausfüllen. Doch auch wer  eine portmortale Organentnahme ablehnt sollte dies in einem Ausweis festzu­halten. „Es gibt zwar keinen rechtlichen Zwang, sich für oder gegen eine Organspende zu entscheiden. Aber ein Organspen­de­ausweis schafft in jedem Fall juristische Klarheit“, sagt Rechts­anwalt Dr. Ratzel.  

Regeln der Organ- und Gewebe­spende in Deutschland

Das Transplan­ta­ti­ons­gesetz regelt die Voraus­set­zungen, unter denen einem Verstorbenen Organe und Gewebe entnommen dürfen. Für die Entnahme, Vermittlung und Transplan­tation von Organen sind verschiedene Institu­tionen zuständig, die personell und organi­sa­torisch voneinander getrennt sind: So ist die Deutsche Stiftung Organtrans­plan­tation für die Organi­sation und die medizi­nischen Maßnahmen der Organspende verant­wortlich. Die Stiftung Eurotransplant vermittelt die Organe, die Ärzte in verschiedenen Transplan­ta­ti­ons­zentren übertragen. Der Handel mit Organen ist in Deutschland verboten.

Transplan­tation von Organen: Was ist die erweiterte Zustim­mungs­re­gelung?

Juristische Klarheit ist deshalb wichtig, weil bei fehlender Zustimmung oder Ablehnung die engsten Famili­en­an­ge­hörigen entscheiden müssen, ob sie die Organentnahme erlauben. Das sieht die erweiterte Zustim­mungs­re­gelung vor. Die Vorgaben der Zustim­mungs­re­gelung belasten Familien stark und lassen sich häufig auch nicht erfüllen: „Bevor die Angehörigen eine solche Entscheidung treffen können, müssen sie den mutmaß­lichen Willen des Verstorbenen heraus­finden“, sagt Dr. Ratzel. „Das ist in der Praxis häufig sehr schwierig.“

Verwandte wissen nämlich selten, wie der Verstorbene über eine Organentnahme gedacht hat und kennen seinen „mutmaß­lichen Willen“ nicht. Belastend für Familien ist darüber hinaus, dass sie ihre Entscheidung sehr schnell treffen müssen, da es für die Entnahme und Transplan­tation von Organen medizinisch sonst zu spät ist.

Was kann man in einem Organspen­de­ausweis definieren?

Solche Situationen kann man seiner Familie ersparen, wenn man zu Lebzeiten eine persönliche Entscheidung trifft, einen Organspen­de­ausweis ausfüllt und dort festhält, ob man nach seinem Tod Teile seines Körpers spenden möchte. Einen Organspen­de­ausweis anlegen können bereits Minder­jährige ab 16 Jahren und damit rechtlich verbindlich einer Organspende zustimmen. Ab dem 14. Lebensjahr ist es Jugendliche möglich, einer solchen Spende zu widersprechen.

Inhaltlich ist man in einer Organspen­de­er­klärung frei: Man kann sich dort für eine generelle Organ- und Gewebe­spende aussprechen. Man kann festlegen, dass man nur bestimmte Organe spenden will oder andere ganz ausschließen. Auch kann man einer Organ- und Gewebe­spende komplett widersprechen.

Das, was man in dem Organspen­de­ausweis bestimmt, kann man jederzeit wieder ändern. Dazu muss man nur einen neuen Organspen­de­ausweis ausfüllen und den alten vernichten. Registrieren lassen muss man einen Organspen­de­ausweis nicht.

Regelungen: Braucht man für die Zustimmung oder Ablehnung einer Organspende immer einen Organspen­de­ausweis?

Nein. Man kann die Zustimmung oder Ablehnung einer Organspende auch formlos auf ein Blatt Papier schreiben. In diesem Fall muss man nur dafür sorgen, dass das Papier im Notfall gefunden wird. Abzuraten ist, sie in einem Testament festzu­halten, da dieses meist zu einem Zeitpunkt eröffnet wird, an dem es zu spät ist, um Organe zu entnehmen.

Können sich die Inhalte des Organspen­de­aus­weises und der Patien­ten­ver­fügung widersprechen?

Eine weitere Variante ist, einer Organspende in einer Patien­ten­ver­fügung zuzustimmen oder diese abzulehnen. Generell legt man solche Dokumente in gesunden Zeiten und für den Fall an, dass man irgendwann nicht mehr selbst für sich entscheiden kann. Für diesen Fall definiert man in einer Verfügung, ob und wie man in bestimmten Situationen medizinisch behandelt werden will. Lesen Sie mehr über das Thema Patien­ten­ver­fügung.

Allerdings: Wer seine Haltung zur Organspende nicht in einer Verfügung nieder­schreibt, sondern in einem Organspen­de­ausweis, muss aufpassen, dass die Inhalte der Dokumente sich nicht widersprechen. Wer sich in einem Organspen­de­ausweis als Organspender definiert, in seiner Verfügung aber alle intensiv­me­di­zi­nischen Maßnahmen ablehnt, sorgt für rechtliche Unklarheit bei Ärzten und Famili­en­an­ge­hörigen.

Um solche Unklar­heiten zu vermeiden und auf der rechtlich sicheren Seite zu stehen, sollte man sich von einer Rechts­an­wältin oder einem Rechts­anwalt für Medizinrecht beraten lassen. Denn sie oder er informiert darüber, wie man eine Patien­ten­ver­fügung aufsetzt und wie man diese und seinen Organspen­de­ausweis inhaltlich aufeinander abstimmt.

Datum
Aktualisiert am
11.10.2016
Autor
ime
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Themen
Familie Gesundheit Organspende Tod

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