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Gesetzlich Versicherte

Leistungen der gesetz­lichen Kranken­ver­si­cherung: Was zahlt die Kasse?

Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung-wer zahlt?
© Canva

Krebsbe­handlung: Zahlt die Krankenkasse neuartige Chemotherapie?

In bestimmten Fällen übernimmt die Kranken­ver­si­cherung auch neuartige Medikamente. Ist Eile geboten, weil das Leben des Patienten gefährdet ist, kann dieser seinen Anspruch im Wege der einstweiligen Anordnung durchsetzen. Das gelang einer Frau, die an Brustkrebs erkrankt war.

Wie das Sozial­gericht Dresden entschied, hat die Patientin Anspruch auf die Behandlung mit einer neuartigen Chemotherapie (Entscheidung vom 29. März 2017, AZ: S 18 KR 268/17 ER). Dies gilt auch, wenn nicht feststeht, dass das Medikament für diese Behandlung zugelassen wird und sicher wirksam ist. Die Arbeits­ge­mein­schaft Sozialrecht des DAV informiert über die Entscheidung.

Die 48 Jahre alte Frau erkrankte bereits 2008 an einer aggressiven Form von Brustkrebs. 2017 schlug ihr Arzt die Behandlung mit einem neuartigen Chemotherapie-Präparat im Rahmen einer Kombina­ti­ons­therapie vor. Die AOK lehnte die Übernahme der Kosten ab. Die Frau beantragte den Erlass einer einstweiligen Anordnung durch das Sozial­gericht - erfolgreich. Allein schon wegen des Grundsatzes auf Gewähr­leistung effektiven Rechts­schutzes sah es das Gericht als geboten an, der Frau die Behandlung zu ermöglichen.

Ein Eilver­fahren war aufgrund des lebens­be­droh­lichen Zustandes der Klägerin geboten. Die wirtschaft­lichen Interessen der Krankenkasse mussten unter diesen Umständen hinter dem Schutz des Lebens der Frau zurück­treten.

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Datum
Aktualisiert am
07.02.2024
Autor
DAV,ime/red/dpa
Bewertungen
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Themen
Gesundheit Krankenkasse Kranken­ver­si­cherung Krankheit Versicherung

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