Davon können viele profitieren: Mit einer beachtlichen Neuregelung wollen die gesetzlichen Krankenkassen säumigen Zahlern ihre Schulden erlassen. Menschen, die womöglich jahrelang ihre Kassenbeiträge nicht bezahlt haben, können ihre Schulden also auf einen Schlag loswerden. Sie müssen sich nur bis Ende des Jahres bei der gesetzlichen Krankenkasse melden, bei der sie zuletzt versichert waren. Dann können sie auch gleich die Chance nutzen, um sich neu zu versichern.
Viele Menschen haben sich in der Vergangenheit nicht bei ihrer Krankenkasse gemeldet und sich daher dort verschuldet. Außerdem haben sie ihren Versicherungsschutz verloren. Um an die Beiträge zu kommen, hatten ihnen die Kassen zunächst zusätzlich noch einen Strafzins von fünf Prozent pro Monat aufgebrummt. Mit wenig Erfolg, denn die meisten Schuldner haben schlicht kein Geld, um zu zahlen. Die Beitragsrückstände bei der gesetzlichen Krankenversicherung betragen nach offiziellen Angaben 4,5 Milliarden Euro.
Krankenversicherung für alle
Trotz allgemeiner Versicherungspflicht leben in Deutschland über 100.000 Menschen, die bisher noch nicht krankenversichert waren oder es nicht mehr sind, weder gesetzlich noch privat. Das kann der junge Programmierer sein, der sein Studium abgebrochen und sich dann selbstständig gemacht hat. Oder die Arbeitslose, die kein Geld mehr von der Bundesagentur für Arbeit bekommt und bis zur Rente von ihren Spargroschen lebt.
Mit dem Beitragserlass solle das gesellschaftspolitische Ziel erreicht werden, alle Menschen in Deutschland unter den Schutz einer Krankenversicherung zu stellen, kommentiert der Frankfurter Rechtsanwalt Martin Schafhausen von der Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) die Regelung.
- Datum
- Aktualisiert am
- 20.01.2016
- Autor
- red