Das Jobcenter zahlt für erwachsene Menschen, die bedürftig sind, den Regelsatz und übernimmt die Kosten für Miete und Heizung. Diese Beträge können sich aber erhöhen, wenn jemand zum Beispiel wegen einer Krankheit stark untergewichtig ist und sich besonders ernähren muss. Dann hat man gegenüber dem Jobcenter Anspruch auf höhere Leistungen. Die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) weist auf eine Entscheidung des Sozialgerichts in Aurich hin.
Antrag beim Jobcenter auf Bewilligung von Mehrbedarf
Der Fall: Der 25-jährige Mann aus Emden leidet unter einer chronischen Erkrankung. Dies führt dazu, dass er bei einer Größe von 1,78 Meter durchgängig nur noch ein Gewicht von knapp über 50 Kilogramm hat. Sein Body-Mass-Index beträgt nur 16. Der Mann stellte beim Jobcenter in Emden einen Antrag auf Bewilligung von Mehrbedarf für eine kostenaufwändigere Ernährung. Dies lehnte das Jobcenter ab und berief sich dabei zur Begründung auf eine amtsärztliche Stellungnahme.
Gericht: Mehrbedarf und höhere Hartz IV-Leistungen bei chronischen Erkrankungen
Die Klage war erfolgreich. Der Anspruch auf Mehrbebedarf ergab sich aus den Berichten der behandelnden Ärzte. Die amtsärztliche Stellungnahme war für das Gericht nicht von Bedeutung. Der Amtsarzt hatte die Arztberichte nicht einbezogen und den jungen Mann selbst gar nicht untersucht. Die Berichte der Fachärzte hingegen belegten eine chronische Erkrankung. Sie ließen auch den Schluss zu, dass das Untergewicht eine Folge der Krankheit ist.
Schon gesetzlich haben erwerbsfähige Hilfebedürftige Anspruch auf einen Mehrbedarf in angemessener Höhe, wenn sie aus medizinischen Gründen eine kostenaufwändige Ernährung bedürfen. Dazu gibt es Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Gewährung von Krankenkostenzulagen in der Sozialhilfe.
Diese Empfehlungen besagen, dass bei chronisch kranken Menschen mit einem krankheitsbedingten Body-Mass-Index unter 18,5 von einem erhöhten Nahrungsbedarf auszugehen ist. Es sei pro Monat ein Mehrbedarf von zehn Prozent der Regelbedarfsstufe zu gewähren.
Sozialgericht Aurich am 25. August 2015 (AZ: S 55 AS 100/14)
- Datum
- Aktualisiert am
- 17.02.2016
- Autor
- red/dpa