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Mehrbedarf

Höhere Hartz IV-Leistungen bei Untergewicht

Wer krank ist und Hartz IV erhält, hat manchmal Anspruch auf höhere finanzielle Leistungen. © Quelle: duo C/corbisimages.com

Wer „Hartz IV“ bezieht, erhält nicht immer nur den Regelsatz. Denn er kann auch einen so genannten Mehrbedarf haben und daher zusätzliche Hilfen verlangen. Dies gilt etwa bei einer Krankheit und deren Folgen.

Das Jobcenter zahlt für erwachsene Menschen, die bedürftig sind, den Regelsatz und übernimmt die Kosten für Miete und Heizung. Diese Beträge können sich aber erhöhen, wenn jemand zum Beispiel wegen einer Krankheit stark unterge­wichtig ist und sich besonders ernähren muss. Dann hat man gegenüber dem Jobcenter Anspruch auf höhere Leistungen. Die Arbeits­ge­mein­schaft Sozialrecht im Deutschen Anwalt­verein (DAV) weist auf eine Entscheidung des Sozial­ge­richts in Aurich hin.

Antrag beim Jobcenter auf Bewilligung von Mehrbedarf

Der Fall: Der 25-jährige Mann aus Emden leidet unter einer chronischen Erkrankung. Dies führt dazu, dass er bei einer Größe von 1,78 Meter durchgängig nur noch ein Gewicht von knapp über 50 Kilogramm hat. Sein Body-Mass-Index beträgt nur 16. Der Mann stellte beim Jobcenter in Emden einen Antrag auf Bewilligung von Mehrbedarf für eine kosten­auf­wän­digere Ernährung. Dies lehnte das Jobcenter ab und berief sich dabei zur Begründung auf eine amtsärztliche Stellungnahme.

Gericht: Mehrbedarf und höhere Hartz IV-Leistungen bei chronischen Erkran­kungen

Die Klage war erfolgreich. Der Anspruch auf Mehrbe­bedarf ergab sich aus den Berichten der behandelnden Ärzte. Die amtsärztliche Stellungnahme war für das Gericht nicht von Bedeutung. Der Amtsarzt hatte die Arztbe­richte nicht einbezogen und den jungen Mann selbst gar nicht untersucht. Die Berichte der Fachärzte hingegen belegten eine chronische Erkrankung. Sie ließen auch den Schluss zu, dass das Untergewicht eine Folge der Krankheit ist.

Schon gesetzlich haben erwerbs­fähige Hilfebe­dürftige Anspruch auf einen Mehrbedarf in angemessener Höhe, wenn sie aus medizi­nischen Gründen eine kosten­auf­wändige Ernährung bedürfen. Dazu gibt es Empfeh­lungen des Deutschen Vereins zur Gewährung von Kranken­kos­ten­zulagen in der Sozialhilfe.

Diese Empfeh­lungen besagen, dass bei chronisch kranken Menschen mit einem krankheits­be­dingten Body-Mass-Index unter 18,5 von einem erhöhten Nahrungs­bedarf auszugehen ist. Es sei pro Monat ein Mehrbedarf von zehn Prozent der Regelbe­darfsstufe zu gewähren.

Sozial­gericht Aurich am 25. August 2015 (AZ: S 55 AS 100/14)

Datum
Aktualisiert am
17.02.2016
Autor
red/dpa
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Themen
Gewerbe Hartz IV Krankheit

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