Arzttermine

Der neue Termin­service für Fachärzte: Was Sie wissen müssen

Auf einen Termin beim Facharzt muss man mitunter lange warten. Wer es ins Wartezimmer schafft, kann sich glücklich schätzen. © Quelle: deLossy/gettyimages.de

Wer vom Hausarzt an einen Kardiologen, Augenarzt, Orthopäden oder anderen Facharzt überwiesen wird, braucht vor allem eins: Geduld. Als neuer Patient einer Facharzt­praxis sind Wartezeiten auf einen Termin von mehreren Monaten keine Seltenheit. Das kann fatal sein, wenn man Beschwerden hat und die Zeit drängt. Ein Beschluss des Bundestags soll Patienten nun dabei helfen, schneller einen Termin zu bekommen: Über neue Termin­ser­vice­stellen haben Patienten Anspruch auf einen Termin bei einem Facharzt im gewünschten Gebiet innerhalb von vier Wochen. Was ist davon zu halten?

Die einen sagen, es liege am Ärztemangel, die anderen machen die Patienten dafür verant­wortlich, die Termine nicht wahrnehmen ohne sie abzusagen. Fakt ist: Möchte man als Patient erstmalig einen Facharzt aufsuchen, muss man mit langen Wartezeiten rechnen. Das ist nicht nur ärgerlich, sondern kann auch dazu führen, dass mit einer notwendigen Behandlung womöglich zu spät begonnen wird. Die neuen Termin­ser­vice­stellen, die Verbrauchern ab dem 23. Januar zur Verfügung stehen, sollen Abhilfe schaffen. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

Wie arbeiten die Termin-Service­stellen?

Stellt der Hausarzt fest, dass eine Untersuchung durch einen Facharzt dringend notwendig ist, versieht er die Überweisung mit einem bestimmten Code. Der Patient kann sich unter Angabe dieses Codes an die Termin­ser­vice­stellen wenden. Die Service­stellen verfügen über ein Kontingent an freien Terminen bei Fachärzten, das diese freiwillig zur Verfügung stellen. Sie vermitteln dem Patienten innerhalb von einer Woche einen Termin bei einem Spezia­listen im entspre­chenden Fachgebiet.

Er muss maximal vier Wochen nach der Kontakt­aufnahme liegen. Vom Patienten ist allerdings etwas Flexibilität gefragt: Sie können den ersten Vorschlag zwar ablehnen, mehr als eine oder zwei Alterna­tiv­termine werden sie aber nicht bekommen.

Was passiert, wenn auch über die Service-Stelle innerhalb von vier Wochen kein Termin zu bekommen ist?

„Wer sich an die Stellen wendet, hat Anspruch auf einen Termin“, sagt Dr. Rudolf Ratzel, Rechts­anwalt für Medizinrecht und Vorsit­zender des Geschäfts­füh­renden Ausschusses der Arbeits­ge­mein­schaft Medizinrecht im Deutschen Anwalt­verein (DAV). Könne die Service­stelle keinen Termin vermitteln, bekomme der Patient einen ambulanten Termin in einem Krankenhaus.

Gilt der Termin­service nur für den ersten Termin?

Ja, der Service vermittelt nur den Erstkontakt zum Facharzt. Eventuell folgende Termine müssen die Patienten selbst vereinbaren.

Kann man sich den Facharzt aussuchen?

Wer einen Spezia­listen sucht, hört von Freunden und Bekannten oft Empfeh­lungen – oder Warnungen. „Eine freie Ärztewahl besteht beim Termin­service nicht“, dämpft Rechts­anwalt Ratzel die Erwartungen. Patienten würden Termine bei allen Spezia­listen vorgeschlagen, deren Praxis in zumutbarer Entfernung vom Wohnort liegt. Als zumutbar gilt die Entfernung von Wohnort des Patienten zur nächsten Facharzt­praxis plus 30 Minuten Fahrzeit mit öffent­lichen Verkehrs­mitteln.

Muss man vorher immer zum Hausarzt?

In den meisten Fällen, ja: Nur wenn man einen Termin beim Augenarzt oder Gynäkologen braucht, vermittelt der Service Termine auch ohne Überweisung. Vermittelt der Service zu allen Fachärzten? Wenn es um Termine beim Kinder- und Jugendarzt sowie beim Zahnarzt oder Kiefer­or­thopäden geht, ist die Termin-Service­stelle nicht der richtige Ansprech­partner, die Patienten müssen selbst aktiv werden. Gleiches gilt für Psycho­the­ra­peuten. Bei letzteren soll der Termin­service aber voraus­sichtlich ab Mitte des Jahres tätig werden.

Muss man zahlen, wenn man einen Termin kurzfristig absagt oder nicht wahrnimmt?

Nein, haftbar können Patienten nicht gemacht werden. „Wer einen Termin kurzfristig absagt oder einfach nicht kommt, muss keine Entschä­digung zahlen“, informiert Rechts­anwalt Ratzel. Es sei aber natürlich geraten, sich so früh wie möglich zu melden, wenn man einen Termin nicht wahrnehmen kann. Patienten, die den Termin bei einem Facharzt über die Service­stelle bekommen haben, müssen ihn auch dort absagen.