Die einen sagen, es liege am Ärztemangel, die anderen machen die Patienten dafür verantwortlich, die Termine nicht wahrnehmen ohne sie abzusagen. Fakt ist: Möchte man als Patient erstmalig einen Facharzt aufsuchen, muss man mit langen Wartezeiten rechnen. Das ist nicht nur ärgerlich, sondern kann auch dazu führen, dass mit einer notwendigen Behandlung womöglich zu spät begonnen wird. Die neuen Terminservicestellen, die Verbrauchern ab dem 23. Januar zur Verfügung stehen, sollen Abhilfe schaffen. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.
Wie arbeiten die Termin-Servicestellen?
Stellt der Hausarzt fest, dass eine Untersuchung durch einen Facharzt dringend notwendig ist, versieht er die Überweisung mit einem bestimmten Code. Der Patient kann sich unter Angabe dieses Codes an die Terminservicestellen wenden. Die Servicestellen verfügen über ein Kontingent an freien Terminen bei Fachärzten, das diese freiwillig zur Verfügung stellen. Sie vermitteln dem Patienten innerhalb von einer Woche einen Termin bei einem Spezialisten im entsprechenden Fachgebiet.
Er muss maximal vier Wochen nach der Kontaktaufnahme liegen. Vom Patienten ist allerdings etwas Flexibilität gefragt: Sie können den ersten Vorschlag zwar ablehnen, mehr als eine oder zwei Alternativtermine werden sie aber nicht bekommen.
Was passiert, wenn auch über die Service-Stelle innerhalb von vier Wochen kein Termin zu bekommen ist?
„Wer sich an die Stellen wendet, hat Anspruch auf einen Termin“, sagt Dr. Rudolf Ratzel, Rechtsanwalt für Medizinrecht und Vorsitzender des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Könne die Servicestelle keinen Termin vermitteln, bekomme der Patient einen ambulanten Termin in einem Krankenhaus.
Gilt der Terminservice nur für den ersten Termin?
Ja, der Service vermittelt nur den Erstkontakt zum Facharzt. Eventuell folgende Termine müssen die Patienten selbst vereinbaren.
Kann man sich den Facharzt aussuchen?
Wer einen Spezialisten sucht, hört von Freunden und Bekannten oft Empfehlungen – oder Warnungen. „Eine freie Ärztewahl besteht beim Terminservice nicht“, dämpft Rechtsanwalt Ratzel die Erwartungen. Patienten würden Termine bei allen Spezialisten vorgeschlagen, deren Praxis in zumutbarer Entfernung vom Wohnort liegt. Als zumutbar gilt die Entfernung von Wohnort des Patienten zur nächsten Facharztpraxis plus 30 Minuten Fahrzeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
Muss man vorher immer zum Hausarzt?
In den meisten Fällen, ja: Nur wenn man einen Termin beim Augenarzt oder Gynäkologen braucht, vermittelt der Service Termine auch ohne Überweisung. Vermittelt der Service zu allen Fachärzten? Wenn es um Termine beim Kinder- und Jugendarzt sowie beim Zahnarzt oder Kieferorthopäden geht, ist die Termin-Servicestelle nicht der richtige Ansprechpartner, die Patienten müssen selbst aktiv werden. Gleiches gilt für Psychotherapeuten. Bei letzteren soll der Terminservice aber voraussichtlich ab Mitte des Jahres tätig werden.
Muss man zahlen, wenn man einen Termin kurzfristig absagt oder nicht wahrnimmt?
Nein, haftbar können Patienten nicht gemacht werden. „Wer einen Termin kurzfristig absagt oder einfach nicht kommt, muss keine Entschädigung zahlen“, informiert Rechtsanwalt Ratzel. Es sei aber natürlich geraten, sich so früh wie möglich zu melden, wenn man einen Termin nicht wahrnehmen kann. Patienten, die den Termin bei einem Facharzt über die Servicestelle bekommen haben, müssen ihn auch dort absagen.
- Datum
- Aktualisiert am
- 27.01.2016
- Autor
- vhe