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Strafstoss

Berufs­krankheit Meniskus­schaden

Das Hessische Landessozialgericht hat entschieden: Auch bei Fußballprofis gibt es Berufskrankheiten. © Quelle: Glenister/ corbisimages.com

„Sport ist Mord“. Dieses Zitat von Winston Churchill ist weltbekannt. Auch wenn er natürlich nicht in dieser Absolutheit Recht hatte, ist doch was dran: Profisportler leben eigentlich ungesund. Das wissen auch die Gerichte – und nun auch die Berufs­ge­nos­sen­schaften.

Meniskus­schäden bei Profifuß­ballern sind in der Regel eine Berufs­krankheit. So zumindest hat das Hessische Landes­so­zi­al­gericht entschieden. Dies betrifft Fußbal­ler­spieler der obersten vier Spielklassen, normalerweise also Profis. Denn sie verdienen mit dem Sport ihren Lebens­un­terhalt und belasten die Kniegelenke häufig – und das über viele Jahre. Das berichtet die Arbeits­ge­mein­schaft Sozialrecht des Deutschen Anwalt­vereins (DAV).

Profifußball in der vierten Liga

In dem konkreten Fall erlitt ein 1977 geborener Profifuß­baller nach mehrjähriger Tätigkeit als Lizenz­spieler einen Meniskus­schaden am rechten Knie. Die Berufs­ge­nos­sen­schaft lehnte die beantragte Anerkennung als Berufs­krankheit ab. Die Meniskus­er­krankung sei nicht mit der erforder­lichen Wahrschein­lichkeit auf die berufliche Tätigkeit des Fußball­spielers zurück­zu­führen, da keine ausrei­chende Belastungs­in­tensität vorgelegen habe.

Besondere Belastungen in unteren Ligen

Im September 2013 verurteilte das Gericht in Darmstadt die Berufs­ge­nos­sen­schaft zur Anerkennung der Meniskus­er­krankung als Berufs­krankheit (AZ: L 9 U 214/09). Der unter profes­sio­nellen Bedingungen betriebene Fußballsport stelle zumindest in der 1. bis 4. Liga eine die Kniegelenke überdurch­schnittlich belastende Tätigkeit dar. Aufgrund der sportart­spe­zi­fischen Kniebe­lastung reichten dafür schon drei Jahre als Profisportler aus. Dann sei eine Meniskus­er­krankung mit ausrei­chender Wahrschein­lichkeit auf die sportliche Betätigung zurück­zu­führen.

Dies gelte insbesondere auch für Fußball­spieler der 3. und 4. Liga, die – ebenso wie die Spieler der 1. und 2. Bundesliga – nahezu täglich trainierten. Auch sei davon auszugehen, dass die Kniebe­lastung in den niedrigeren Spielklassen (3. und 4. Liga) aufgrund der geringeren technischen Fertig­keiten, der schlechteren Trainings­be­din­gungen sowie der stärker kampf- und körper­be­tonten Spielweise eher höher sei.

Ob das Meniskus­gewebe des seit seinem sechsten Lebensjahr Fußball spielenden Mannes bereits zu Beginn seiner Lizenz­spie­ler­tä­tigkeit vorgeschädigt gewesen sei, sei unerheblich. Jedenfalls stelle die Belastung aufgrund der mehrjährigen Tätigkeit als Profifuß­ball­spieler eine wesentliche Teilursache für den Meniskus­schaden dar.

Datum
Aktualisiert am
27.06.2014
Autor
red
Bewertungen
327
Themen
Fußball Gericht Krankheit Sport Sportunfall

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