
Meniskusschäden bei Profifußballern sind in der Regel eine Berufskrankheit. So zumindest hat das Hessische Landessozialgericht entschieden. Dies betrifft Fußballerspieler der obersten vier Spielklassen, normalerweise also Profis. Denn sie verdienen mit dem Sport ihren Lebensunterhalt und belasten die Kniegelenke häufig – und das über viele Jahre. Das berichtet die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
Profifußball in der vierten Liga
In dem konkreten Fall erlitt ein 1977 geborener Profifußballer nach mehrjähriger Tätigkeit als Lizenzspieler einen Meniskusschaden am rechten Knie. Die Berufsgenossenschaft lehnte die beantragte Anerkennung als Berufskrankheit ab. Die Meniskuserkrankung sei nicht mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit auf die berufliche Tätigkeit des Fußballspielers zurückzuführen, da keine ausreichende Belastungsintensität vorgelegen habe.
Besondere Belastungen in unteren Ligen
Im September 2013 verurteilte das Gericht in Darmstadt die Berufsgenossenschaft zur Anerkennung der Meniskuserkrankung als Berufskrankheit (AZ: L 9 U 214/09). Der unter professionellen Bedingungen betriebene Fußballsport stelle zumindest in der 1. bis 4. Liga eine die Kniegelenke überdurchschnittlich belastende Tätigkeit dar. Aufgrund der sportartspezifischen Kniebelastung reichten dafür schon drei Jahre als Profisportler aus. Dann sei eine Meniskuserkrankung mit ausreichender Wahrscheinlichkeit auf die sportliche Betätigung zurückzuführen.
Dies gelte insbesondere auch für Fußballspieler der 3. und 4. Liga, die – ebenso wie die Spieler der 1. und 2. Bundesliga – nahezu täglich trainierten. Auch sei davon auszugehen, dass die Kniebelastung in den niedrigeren Spielklassen (3. und 4. Liga) aufgrund der geringeren technischen Fertigkeiten, der schlechteren Trainingsbedingungen sowie der stärker kampf- und körperbetonten Spielweise eher höher sei.
Ob das Meniskusgewebe des seit seinem sechsten Lebensjahr Fußball spielenden Mannes bereits zu Beginn seiner Lizenzspielertätigkeit vorgeschädigt gewesen sei, sei unerheblich. Jedenfalls stelle die Belastung aufgrund der mehrjährigen Tätigkeit als Profifußballspieler eine wesentliche Teilursache für den Meniskusschaden dar.
- Datum
- Aktualisiert am
- 27.06.2014
- Autor
- red