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Patientenrechte

Wie im Krankenhaus einen Geburts­bericht anfordern?

Der Geburtsbericht dokumentiert den Ablauf einer Geburt und darf den Eltern nicht vorenthalten werden. © Quelle: vividpixels/ panthermedia.net

Wenn Eltern den Geburts­bericht ihres Kindes anfordern, stellen sich Kranken­häuser oft quer: sie fürchten eine Klage wegen Kompli­ka­tionen während der Geburt oder Folgeschäden. Dabei wollen Mütter manchmal einfach nur die Geburt nachvoll­ziehen und dürfen das auch. Sie haben einen Anspruch darauf, sich ihre Patien­tenakte anzusehen.

Im Kreißsaal hatte man ihr gesagt, die Herztöne seien schlecht. Deshalb müsse sie liegen. Anders sei das „CTG“ nicht sicher zu schreiben. Also lag Miriam. Unter der gesamten Geburt – obwohl sie den Drang hatte, sich zu bewegen. Vielleicht hätte sie die Schmerzen und die Wehen stehend besser ertragen, denkt sie manchmal. Vielleicht hätte sie dann auch nicht nach einer PDA gebettelt, wäre es nicht zu einem Geburts­stillstand gekommen und sie nicht im OP gelandet. Dass ihr Kind per Kaiser­schnitt zur Welt gekommen ist – darüber hadert sie bis heute.

Geburts­be­richte stellen den Verlauf einer Entbindung ausführlich dar

An die Details der Geburt kann sich die junge Mutter nicht erinnern, nur nebulös an unerträgliche Schmerzen. Ihre Hebamme rät ihr deshalb im Wochenbett, den Geburts­bericht des Kranken­hauses anzufordern, in dem sie entbunden hat. Das könne Miriam helfen, das Geburts­ge­schehen zu verarbeiten.

Kranken­häuser legen über alle Geburten Berichte an: inklusive CTG, Notizen der Hebammen zum Geburts­verlauf und ärztlichen Eingriffen – bis hin zum Geschehen im OP, wenn es zu einem Kaiser­schnitt kommt.

Gleichsam rät die Hebamme Miriam zur Beharr­lichkeit: Sie habe die Erfahrung gemacht, dass Kranken­häuser den Geburts­ver­laufs­bericht nur zögerlich herausgäben. Die Kliniken fürchten Klagen wegen Behand­lungs­fehlern unter der Geburt. Tatsächlich kann ein Geburts­bericht klagenden Eltern im Prozess helfen, dem Krankenhaus-Personal im Kreißsaal Fehler nachzu­weisen.

Wie den Geburts­bericht des Kranken­hauses anfordern?

Sprechen Sie sich mit der Leitung der Geburts­station ihrer Klinik ab. Vielleicht genügt schon ein Anruf, um ihren Anspruch auf den Geburts­bericht durchzu­setzen. Wenn das Krankenhaus auf ein Anschreiben besteht, setzen sie eines auf.

„Rein rechtlich genügt eigentlich, den Geburts­bericht mündlich anzufordern“, sagt Dr. Rudolf Ratzel. Der Rechts­anwalt ist Vorsit­zender der Arbeits­ge­mein­schaft Medizinrecht des Deutschen Anwalt­vereins (DAV). Kranken­häuser forderten aber in der Regel einen schrift­lichen Antrag ein, um den dokumen­tieren zu können.

Müssen Ärzte alles offenlegen?

Prinzipiell haben Patienten Zugriff auf ihre gesamte Akte. „Es dürfen aber Passagen abgedeckt werden, die nichts mit der eigent­lichen Behandlung zu tun haben“, sagt Dr. Ratzel: Sogenannte subjektive Bemerkungen über den Patienten zu schwärzen, sei in der Praxis aber sehr schwierig. Patienten würden schnell argwöhnisch, wenn ihnen Schwär­zungen auffielen. „In der Regel werden Patien­ten­be­richte deshalb ohne Änderungen in Kopie übergeben“, so der Rechts­anwalt.

Was sollte in dem Anschreiben an das Krankenhaus stehen?

Beschreiben Sie in ihrem Antrag detailliert, was Sie aus dem Geburts­bericht erfahren wollen. Genügen Ihnen die Informa­tionen aus dem sogenannten Partogram? Darin halten Hebammen und Ärzte den Geburts­verlauf fest: zum Beispiel die Dauer und Intensität der Wehen, ob die Fruchtblase geplatzt ist oder wann Schmerz­mittel verabreicht wurden.

Sie können darüber hinaus aber auch eine Kopie des CTGs anfordern. Auch die Notizen über die Kontroll­un­ter­su­chungen während der letzten Schwan­ger­schafts­wochen stehen Ihnen zu.

Datum
Aktualisiert am
27.06.2014
Autor
kgl
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Themen
Arzt Geburt Krankenhaus Patienten

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