Abschaltung von DVB-T: Trägt das Sozialamt die Kosten für Umstellung?
In der Nacht vom 28. zum 29. März 2017 ist das digitale Antennenfernsehen DVB-T abgeschaltet worden. Ist das Sozialamt verpflichtet, die Kosten für die Anschaffung eines Receivers zum Empfang des neu eingeführten digitalen Antennenfernsehens DVB-T2 HD zu übernehmen? Mit dieser Frage beschäftigte sich das Sozialgericht Berlin