Zum BGH-Urteil
Die Pflichten der Fluglinien bei Verspätungen
Bei Streik können sich Fluglinien auf "außergewöhnliche Umstände" berufen, um Ansprüche ihrer Passagiere abzuwehren. Das hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil herausgesetllt. Anlass war die Klage von Passagieren auf eine Ausgleichszahlung, nachdem Hin- und Rückflug unter anderem wegen eines Streiks stark verspätet waren. Ein Überblick zu den Ansprüchen der Passagiere.