Nacherfüllung und Mängelbeseitigung: Muss man eine Frist setzen?
Ob ein Auto, Möbel oder die Installation einer Einbauküche – viel Geld für ein Produkt oder eine Dienstleistung auszugeben, die sich später als mangelhaft herausstellt, ist immer ärgerlich. Käufer können dann vom Verkäufer fordern, dass die Mängel behoben werden. Doch wie muss diese Forderung aussehen, damit Anspruch auf Nacherfüllung und gegebenenfalls Rücktritt vom Vertrag besteht? Muss man dem Dienstleister eine konkrete Frist zu Nacherfüllung setzen? Damit hat sich kürzlich der Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigt.